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Herausforderungen an die soziale und pädagogische Arbeit

Auch wenn deutlich wird, dass viele der Männer, die ihre Partnerin misshandelt haben, auch Väter sind, wird im Rahmen der Täterprogramme die Frage der Qualität von Väterlichkeit und der väterlichen Verantwortung nicht immer bearbeitet (vgl. Hainbach/Liel und Beckmann/Hafner in diesem Band). Da zudem viele gewalttätige Männer den Umgang mit ihren Kindern dazu nutzen, die Mütter, aber auch die Kinder, erneut zu bedrohen und zu misshandeln, ist es notwendig, hier Empfehlungen für die Arbeit mit Gewalttätern zu entwickeln, die u.a. dazu dienen, die Verantwortung der Väter zu stärken und die Sicherheit der Kinder und ihrer Mütter zu erhöhen (vgl. Heynen 2003: 18).5 An Hochschulen für Soziale Arbeit ist das Thema häusliche Gewalt inzwischen mehr oder weniger stark in das Curriculum integriert und mehr oder weniger deutlich als integraler Bestandteil des Studiums in den Studien- und Prüfungsordnungen verankert. 6 Vor allem im Bereich der Frauen- bzw. Geschlechterstudien und geschlechtsbewusster Sozialer Arbeit wird häusliche Gewalt im Zusammenhang mit der derzeitigen Konstruktion der Geschlechterverhältnisse analysiert und werden Kompetenzen zu (nationalen und internationalen) Interventionsstrategien gegen Gewalt in den Geschlechterverhältnissen erworben. Auch Gewalt gegen Kinder wurde vor allem durch eine soziale Bewegung thematisiert. Mit der Kinderschutzbewegung fand der „moderne Kinderschutz“ und die Orientierung am Kindeswohl Eingang in die Praxis von Jugendämtern und Beratungsstellen. Dabei vollzog vor allem die internationale Kinderrechtsbewegung den Wandel vom Kinderschutz hin zu genuinen Kinderrechten. Ein Meilenstein stellt dabei das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes dar (Kinderrechtskonvention).7 Das Thema Gewalt gegen Kinder und Kindeswohl ist ein wesentlicher und selbstverständlicher Baustein des Studiums der Sozialen Arbeit. Vor allem im Zusammenhang mit der Sozialisations- und Kindheitsforschung und dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist das Thema Gewalt gegen Kinder ein integraler Bestandteil der Ausbildung, der im Zusammenhang mit Kinderschutz und Kindeswohl thematisiert wird. Die Lehrinhalte Kinder, Kindheit und Kinderschutz werden jedoch häufig dem Thema Familie untergeordnet. 5 Susanne Heynen verweist hier auf Empfehlungen, die sie im Rahmen der Interventionen am Beispiel der Stadt Karlsruhe aufzeigt: http://www.karlsruhe.de/Jugend/Kinderbuero/Download/ anford.pdf 6 Die institutionelle Verankerung in Studien-, Prüfungs- und Praxisordnungen der Hochschulen ist notwendig, damit die Integration solcher Studieninhalte nicht von jeweils engagierten Lehrenden abhängt und rein fakultativ bleibt, sondern zum Pflichtteil des Studiums gehört. 7 Das übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Konvention über die Rechte des Kindes) wurde von der UNO-Generalversammlung am 20.11.1989 angenommen und für die Bundesrepublik Deutschland ist es am 5.04.1992 in Kraft getreten. Auch der Deutsche Kinderschutzbund hat die Kinderrechtskonvention zur entscheidenden Grundlage seiner Arbeit gemacht (Mitgliederversammlung am 8.05.1993). So beinhaltet der Artikel 19 der Kinderrechtskonvention den Schutz von Kindern vor jeder Form der Gewalt und verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, alle geeigneten Maßnahmen, so z.B. die Entwicklung von Sozialprogrammen zu ergreifen.