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Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen
Pro-aktive Hilfe durch die Interventionsstelle
Die Polizei hat die Aufgabe, jede Wegweisung genau zu dokumentieren und
die Dokumentation innerhalb von 24 Stunden an die örtliche Interventionsstelle zu übermitteln. In jedem der neun österreichischen Bundesländer wurde
als Begleitmaßnahme zum Gewaltschutzgesetz eine Interventionsstelle eingerichtet.80 Die Datenübermittlung an die Interventionsstellen wurde im Gesetz
geregelt und erfolgt automatisch. Damit wurde die rechtliche Basis dafür geschaffen, alle Betroffenen nach Polizeieinsätzen zu kontaktieren und ihnen
Hilfe anzubieten (pro-aktiver Ansatz). Die Reaktionen der Opfer auf diesen
Ansatz sind sehr positiv, das aktive Hilfsangebot wird als unterstützend erlebt (Dearing/Haller 2000). Auch die Begleitforschung zu den Interventionsprojekten in Deutschland hat ergeben, dass der pro-aktive Ansatz von den
Betroffenen positiv aufgenommen wird und ihren Bedürfnissen entspricht
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2004a: 328).
Die Hauptaufgabe der Interventionsstellen liegt in der Unterstützung
der Opfer. Zur Prävention von Gewalt ist es jedoch auch notwendig, weitere
Maßnahmen der Gewaltprävention zu setzen und sogenannte täterbezogene Interventionen durchzuführen: Diese Art der Interventionen wurde vor
allem im Bereich der Wiener Interventionsstelle entwickelt. Gemeinsam mit
der Männerberatung Wien wird seit vier Jahren ein Anti-Gewalt-Programm
durchgeführt, in dem die Unterstützung der Opfer integraler Bestandteil ist
(Interventionsstelle und Männerberatung Wien 2005).
Die Interventionsstellen unterstützen Opfer in vielen Belangen; wichtige
Kernaufgaben sind die Gefährlichkeitseinschätzung, Sicherheitsplanung,
Existenzsicherung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten.
Einstweilige Verfügung
Die polizeiliche Wegweisung endet nach 10 Tagen. Wollen die Opfer längerfristigen Schutz, können sie innerhalb der 10 Tage beim Familiengericht81
eine einstweilige Verfügung (EV) beantragen. Wird ein Antrag gestellt, verlängert sich die polizeiliche Wegweisung auf 20 Tage. Innerhalb dieser Zeit
soll das Familiengericht einen Beschluss treffen, damit keine Lücke im Schutz
entsteht, was in der Praxis in nahezu allen Fällen auch funktioniert. Eine EV
kann auch ohne vorangegangene polizeiliche Wegweisung beantragt werden,
80 Träger der Interventionsstellen sind gemeinnützige Vereine, die einen Auftragsvertrag mit
dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
haben; die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte durch diese beiden Ministerien.
81 Zivilgericht, das für alle familienrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist (Scheidung, Sorgerechtsregelungen etc.)