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Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen
Jungen zeigen nach außen gerichtete Verhaltensweisen, wie körperliche Auseinandersetzungen, Gewaltinszenierungen, Austesten körperlicher Grenzen, Schul- und Leistungsprobleme und übermäßige Orientierung an sozialen Bezugssystemen außerhalb von Schule und Familie. Sie reagieren mit erhöhter Gewaltbereitschaft und sind gefährdet, selbst Täter zu werden (siehe hierzu ausführlich Hartwig 2001: 52). Geschlechtliche Unterschiede werden in der Diskussion um das Phänomen häusliche Gewalt häufig nur zur Ursachenanalyse herangezogen. An den unterschiedlichen Folgen und Bewältigungsstrategien wird deutlich, dass nicht nur spezielle Messverfahren für die Folgen, die speziell auf die Geschlechter abgestimmt sind, durchaus notwendig sind, sondern auch geschlechtsspezifische Interventionsmaßnahmen der verschiedenen Disziplinen. Jugendhilfe bekommt hierzu ihren Arbeitsauftrag durch den § 9 (Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen) Abs. 3 SGB VIII, in dem es heißt, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen sind und Benachteiligungen abzubauen sind, bzw. Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern. Frauen als Opfer von Gewalt können häufig die eigenen Kinder nicht schützen, leben erneut mit Partnern zusammen, die sie erniedrigen; d.h. sie sind in besonderer Weise gefährdet, eine ‘Opferkarriere’ zu beginnen.Diese Erkenntnisse verlangen nach geschlechtsspezifisch strukturierten und ausgestalteten Hilfeformen, wie sie in neuen Ansätzen der Mädchen- und Jungenarbeit wie der Frauenberatung umgesetzt werden. Die Familienorientierung der Hilfeformen gemäß KJHG §§ 27 ff, die die Verschränkung des Elternrechts mit dem Kindeswohl generell als gegeben ansieht, erschwert gerade in Fällen innerfamilialer Gewalt eine an den Bedürfnissen der Opfer orientierte Hilfe. Die Eltern als Leistungsbezieher und Garanten für das Kindeswohl stehen als Verursacher des Problems der innerfamilialen Gewalt in der Gefahr, entweder Hilfen gar nicht erst anzunehmen (vgl. Münder 2001) oder aber als Hilfeempfänger nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Gerade bei Fällen häuslicher Gewalt sollten die Jugendämter Väter und Mütter mit ihrem Verhalten konfrontieren, um einen wirksamen Schutz für die Kinder zu erreichen. Hier geht es nicht um mehr Strafverfolgung, sondern um eine Hilfeplanung, die auch nach den Ursachen von Fehlentwicklungen von Kindern fragt, die Frauen in ihrem Unvermögen, Kinder zu schützen nach eigenen Opfererfahrungen befragt und Hilfebedarf nicht nur nach aktuellen Momentaufnahmen des familialen Alltags begründet. Auch nach erfolgter Fremdplazierung von Kindern bleibt die Elternarbeit und Elternmitwirkung ein zentraler Aufgabenbereich der Jugendhilfe. Hier ist eine klare Haltung zu häuslicher Gewalt erforderlich, um den Kindern Orientierung zu bieten und Vorgaben für den Kontakt zwischen Eltern und Kindern zu machen. Hier sollte eine gute Kooperation der Jugendhilfe mit den Beratungseinrichtungen der Frauenhilfe und den Frauenhäusern sowie