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Der Blick der Forschung
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ly 2005). Mit der UN-Menschenrechtskonvention zu Gewalt an Frauen wurde
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global die Notwendigkeit einer normativen Wende bestätigt und fixiert. Diese Schritte sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der derzeitige
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Kulturwandel nach wie vor widersprüchlich verläuft. Während die Enttabuisierung und Entprivatisierung von häuslicher Gewalt seit Jahrzehnten zu den
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zentralen Zielen der feministischen Gewaltdiskussion gehören, verweisen
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Widersprüche und Blockaden auf die Persistenz des Deutungsmusters vom
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Schutz der Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen, das im Zuge der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft auch verfassungsmäßig abgesichert wurde (Nave-Herz 2004, Berghahn 1998). Bis heute durchdringt es in vielfältiger
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Weise Alltagspraxen und untergräbt dadurch verschiedene Anstrengungen
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zur Sanktionierung von Gewalt in Ehe und Partnerschaft. Dass diese bürgerlichen Freiheiten für Frauen und Männer nicht das Gleiche bedeuten, wies
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die Frauen- und Geschlechterforschung mit zahlreichen theoretischen und
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empirischen Studien nach. Die so genannten bürgerlichen Freiheiten dienten
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sowohl zur Absicherung von Herrschaftsstrukturen im Geschlechterverhältnis als auch im Generationenverhältnis (Alanen 1997).
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Für Kinder und Jugendliche sind die Möglichkeiten an Hilfe und Unterstützung zu gelangen maßgeblich durch die gesellschaftliche Strukturierung
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von Kindheit und durch den gesellschaftlichen Umgang mit häuslicher Gewalt bestimmt. Den noch so divergierenden Kindheitskonzeptionen liegt als
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gemeinsames Strukturmerkmal zu Grunde, dass Kinder und Jugendliche
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in westlichen Gesellschaften in großem Masse von Erwachsenen abhängig
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sind. Ihr Radius ist begrenzt und vergrößert sich entwicklungslogisch erst
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mit zunehmendem Alter. Im Hinblick auf die Entwicklung von kulturellen
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Vorstellungen über den gesellschaftlichen Umgang mit häuslicher Gewalt
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kommt - neben der Familie, den Verwandten und der Peer - den öffentlichen
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Erziehungs- und Bildungsinstitutionen eine wichtige Bedeutung im Akkulturationsprozess zu. Wie die partizipativen Möglichkeiten von Kindern und
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Jugendlichen ausgestaltet sind und inwieweit sie nicht nur als Adressaten,
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sondern auch als eigenständige soziale Akteure wahrgenommen und in gesellschaftlichen Prozessen und Institutionalisierungen berücksichtigt werden,
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kann je nach gesellschaftlichen Verhältnissen stark variieren.44 Im deutschsprachigen Raum fällt auf, dass eine theoretische Perspektive, die Kinder und
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Jugendliche im Kontext von häuslicher Gewalt als eigenständige Akteure, als
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Personen mit eigenem Recht, konzipiert, sowohl in Praxis als auch in Forschung bislang wenig präsent ist.
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In Baden-Württemberg wurde aus diesem Grund erstmals im deutschsprachigen Raum ein Aktionsprogramm lanciert zur Entwicklung von psychosozialen Angeboten für Kinder, die im Kontext von häuslicher Gewalt
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aufwachsen und die von der Ausweisung des gewalttätigen Elternteils aus
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44 Vgl. die internationale Konferenz „Childhoods 2005. Children and Youth in Emerging and
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Transforming Societies“, Oslo, 29.6.-3.7.2005.
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