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Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
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haben, waren Väter, 80% derjenigen, die die Maßnahme abgebrochen haben
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und 82% derjenigen, die die Teilnahme von Anfang an verweigert haben.
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58% der Teilnehmer waren über die Justiz in die Maßnahme gewiesen worden,
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10% waren sog. Selbstmelder. Der Anteil derjenigen, die über andere Institutionen in die Kurse vermittelt worden waren, war verhältnismäßig gering. Es
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zeigte sich, dass die Einrichtungen und Behörden der Jugendhilfe und die Familiengerichte die Weisung eines gewalttätigen Vaters in eine spezifische verhaltensändernde Maßnahme bei Gewalt gegen die Partnerin noch kaum als
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Möglichkeit erkennen und nutzen. Dabei zeigt die Praxis (vgl. Hainbach/Liel
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in diesem Band), dass Vaterschaft und väterliche Verantwortung durchaus
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Anknüpfungspunkte bieten können, die Männer motivieren, gewaltförmiges
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Verhalten ändern zu wollen.
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ȡ In Zukunft könnte sich hier eine interessante Kooperation zwischen den
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Trägern der Täterarbeit und den Jugendämtern bzw. Familiengerichten entwickeln, die dazu beitragen kann, dass Kinder sich im Kontakt mit Vätern
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sicherer fühlen können und auch gewaltbetroffene Frauen weniger Angst vor
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Umgangskontakten haben müssen. Es kann eine Diskussion beginnen, wie in
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den Fällen, in denen Frauen eine gemeinsame Zukunft mit ihrem (ehemals)
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gewalttätigen Partner und Vater ihrer Kinder planen und die Kinder diesen
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Wunsch teilen, eine klare Haltung und Intervention bei Gewalt mit einer Beratung und Unterstützung des Paares/der Eltern verknüpft werden kann.
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Entwicklungen in der Haltung von Jugendämtern
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Ein Erfolg versprechender Weg, das Thema Gewalt zwischen den Eltern in
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die Jugendämter zu tragen, ist, für Fortbildung zu werben. Im Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt wurde eine Fortbildungskonzeption erarbeitet und angeboten (siehe auch Kreyssig in diesem Band).11 Die
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Befragung von Jugendamtsmitarbeiter/innen in mehreren Berliner Bezirken,
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jeweils am Ende eines Fachtags zum Thema spiegeln die Entwicklung der
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letzten Jahre (WiBIG 2004 d: 53 ff). Es zeigte sich der Einfluss der öffentlichen
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Diskussion über die Situation von Kindern und Jugendlichen bei häuslicher
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Gewalt, der veränderten polizeilichen Interventionspraxis, des Inkrafttretens
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des Gewaltschutzgesetzes. Die meisten Befragten (48%, n=271) gaben an, dass
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sie „immer mal wieder“ mit der Problematik häuslicher Gewalt konfrontiert
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werden, 20% sagten, dass ihnen dieses Problem selten begegnet und nur 10%
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waren der Ansicht, dass es in ihrer Arbeit so gut wie gar nicht vorkommt. Gewalt gegen Frauen/ Gewalt in der Beziehung der Eltern war als Thema in der
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Jugendhilfe angekommen. Dieses Thema wurde jedoch auf spezifische Weise
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integriert: Nach wie vor sind Mütter die vorrangigen Ansprechpartnerinnen.
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11 Fortbildung für Jugendämter und den Allgemeinen Sozialen Dienst zum Thema Gewalt in
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der Partnerschaft der Eltern finden inzwischen in wachsender Anzahl an vielen Orten statt.
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