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Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
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haben, waren Väter, 80% derjenigen, die die Maßnahme abgebrochen haben
und 82% derjenigen, die die Teilnahme von Anfang an verweigert haben.
58% der Teilnehmer waren über die Justiz in die Maßnahme gewiesen worden,
10% waren sog. Selbstmelder. Der Anteil derjenigen, die über andere Institutionen in die Kurse vermittelt worden waren, war verhältnismäßig gering. Es
zeigte sich, dass die Einrichtungen und Behörden der Jugendhilfe und die Familiengerichte die Weisung eines gewalttätigen Vaters in eine spezifische verhaltensändernde Maßnahme bei Gewalt gegen die Partnerin noch kaum als
Möglichkeit erkennen und nutzen. Dabei zeigt die Praxis (vgl. Hainbach/Liel
in diesem Band), dass Vaterschaft und väterliche Verantwortung durchaus
Anknüpfungspunkte bieten können, die Männer motivieren, gewaltförmiges
Verhalten ändern zu wollen.
ȡ In Zukunft könnte sich hier eine interessante Kooperation zwischen den
Trägern der Täterarbeit und den Jugendämtern bzw. Familiengerichten entwickeln, die dazu beitragen kann, dass Kinder sich im Kontakt mit Vätern
sicherer fühlen können und auch gewaltbetroffene Frauen weniger Angst vor
Umgangskontakten haben müssen. Es kann eine Diskussion beginnen, wie in
den Fällen, in denen Frauen eine gemeinsame Zukunft mit ihrem (ehemals)
gewalttätigen Partner und Vater ihrer Kinder planen und die Kinder diesen
Wunsch teilen, eine klare Haltung und Intervention bei Gewalt mit einer Beratung und Unterstützung des Paares/der Eltern verknüpft werden kann.
Entwicklungen in der Haltung von Jugendämtern
Ein Erfolg versprechender Weg, das Thema Gewalt zwischen den Eltern in
die Jugendämter zu tragen, ist, für Fortbildung zu werben. Im Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt wurde eine Fortbildungskonzeption erarbeitet und angeboten (siehe auch Kreyssig in diesem Band).11 Die
Befragung von Jugendamtsmitarbeiter/innen in mehreren Berliner Bezirken,
jeweils am Ende eines Fachtags zum Thema spiegeln die Entwicklung der
letzten Jahre (WiBIG 2004 d: 53 ff). Es zeigte sich der Einfluss der öffentlichen
Diskussion über die Situation von Kindern und Jugendlichen bei häuslicher
Gewalt, der veränderten polizeilichen Interventionspraxis, des Inkrafttretens
des Gewaltschutzgesetzes. Die meisten Befragten (48%, n=271) gaben an, dass
sie „immer mal wieder“ mit der Problematik häuslicher Gewalt konfrontiert
werden, 20% sagten, dass ihnen dieses Problem selten begegnet und nur 10%
waren der Ansicht, dass es in ihrer Arbeit so gut wie gar nicht vorkommt. Gewalt gegen Frauen/ Gewalt in der Beziehung der Eltern war als Thema in der
Jugendhilfe angekommen. Dieses Thema wurde jedoch auf spezifische Weise
integriert: Nach wie vor sind Mütter die vorrangigen Ansprechpartnerinnen.
11 Fortbildung für Jugendämter und den Allgemeinen Sozialen Dienst zum Thema Gewalt in
der Partnerschaft der Eltern finden inzwischen in wachsender Anzahl an vielen Orten statt.