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Der Blick der Forschung
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schwer. Die Verfassung der Kinder nimmt möglicherweise Einfluss auf die
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Entscheidung, einen gewalttätigen Mann der Wohnung zu verweisen, auch
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wenn diese Begründung von den Einsatzbeamten nur in 14% der Fälle, in
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denen Kinder anwesend waren, notiert wurde. In den Begründungen für eine
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Verlängerung des polizeilichen Platzverweises durch das Amt für öffentliche
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Ordnung findet sich die Kindeswohlgefährdung sehr viel öfter. Mit 45% steht
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sie nach der Standardbegründung „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ und
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der Wiederholungsgefahr aufgrund vorangegangener aktenkundig gewordener Gewalttaten an dritter Stelle.
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ȡ Als Erfolg ist bundesweit zu werten, dass in den Handlungsleitlinien und
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Handreichungen zu den erweiterten Eingriffsbefugnissen der Polizei bei häuslicher Gewalt inzwischen auf die Anwesenheit von Kindern und ihr Informations- und Schutzbedürfnis eingegangen wird.5 Modellhaft ist in diesem Zusammenhang eine Initiative des Karlsruher Kinderbüros, das kindgerechtes
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Informationsmaterial zum Polizeieinsatz und Platzverweis entwickelte. Dass
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Kinder in dieser eskalierten Situation polizeilicher Intervention wahrgenommen werden, bedeutet die Chance, dass auch ihnen Krisenintervention und
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zeitnahe Unterstützung angeboten werden kann. In der Praxis setzt sich
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mehr und mehr durch, dass nach Polizeieinsätzen, in denen Kinder verstört
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oder verletzt waren, das Jugendamt informiert wird. Es fehlt allerdings vielerorts noch an einem transparenten und für gewaltbetroffene Mütter nicht
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bedrohlichem Vorgehen. Die Sorge von Frauen, dass die Benachrichtigung
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des Jugendamtes Konsequenzen für ihre Sorgeberechtigung haben könne,
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weil es ihnen nicht gelungen ist, die Kinder vor der Gewalt ihres Partners
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abzuschirmen, muss ernst genommen werden. Andernfalls wird ein Weg zu
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Schutz und Unterstützung verstellt. Eine sorgfältige und systematische Erfassung von Kindern und ihrer Befindlichkeit in den polizeilichen Einsatzdokumentationen, wie es z.B. in Stuttgart der Fall ist, kann die Wahrnehmung
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von Kindern in diesen Situationen verbessern, zu mehr Platzverweisen auch
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zugunsten von Kindern führen und die regelmäßige Benachrichtigung der Jugendhilfe verbessern sowie weitere Informationen über den Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen vermitteln.
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Kinder im Kontext der Antragstellung und in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
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„Es ist schwer für Frauen mit Kindern auf die Flucht zu gehen, während der Mann im bequemen Wohnzimmer sitzt.“ (Frauenhauskoordinierung 2000: 68)
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(Frauenhauskoordinierung 2000: 68)
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Vgl. z.B. Der Polizeipräsident in Berlin und BIG e.V. (Hg.) 1999
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