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Der Blick der Forschung
schwer. Die Verfassung der Kinder nimmt möglicherweise Einfluss auf die
Entscheidung, einen gewalttätigen Mann der Wohnung zu verweisen, auch
wenn diese Begründung von den Einsatzbeamten nur in 14% der Fälle, in
denen Kinder anwesend waren, notiert wurde. In den Begründungen für eine
Verlängerung des polizeilichen Platzverweises durch das Amt für öffentliche
Ordnung findet sich die Kindeswohlgefährdung sehr viel öfter. Mit 45% steht
sie nach der Standardbegründung „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ und
der Wiederholungsgefahr aufgrund vorangegangener aktenkundig gewordener Gewalttaten an dritter Stelle.
ȡ Als Erfolg ist bundesweit zu werten, dass in den Handlungsleitlinien und
Handreichungen zu den erweiterten Eingriffsbefugnissen der Polizei bei häuslicher Gewalt inzwischen auf die Anwesenheit von Kindern und ihr Informations- und Schutzbedürfnis eingegangen wird.5 Modellhaft ist in diesem Zusammenhang eine Initiative des Karlsruher Kinderbüros, das kindgerechtes
Informationsmaterial zum Polizeieinsatz und Platzverweis entwickelte. Dass
Kinder in dieser eskalierten Situation polizeilicher Intervention wahrgenommen werden, bedeutet die Chance, dass auch ihnen Krisenintervention und
zeitnahe Unterstützung angeboten werden kann. In der Praxis setzt sich
mehr und mehr durch, dass nach Polizeieinsätzen, in denen Kinder verstört
oder verletzt waren, das Jugendamt informiert wird. Es fehlt allerdings vielerorts noch an einem transparenten und für gewaltbetroffene Mütter nicht
bedrohlichem Vorgehen. Die Sorge von Frauen, dass die Benachrichtigung
des Jugendamtes Konsequenzen für ihre Sorgeberechtigung haben könne,
weil es ihnen nicht gelungen ist, die Kinder vor der Gewalt ihres Partners
abzuschirmen, muss ernst genommen werden. Andernfalls wird ein Weg zu
Schutz und Unterstützung verstellt. Eine sorgfältige und systematische Erfassung von Kindern und ihrer Befindlichkeit in den polizeilichen Einsatzdokumentationen, wie es z.B. in Stuttgart der Fall ist, kann die Wahrnehmung
von Kindern in diesen Situationen verbessern, zu mehr Platzverweisen auch
zugunsten von Kindern führen und die regelmäßige Benachrichtigung der Jugendhilfe verbessern sowie weitere Informationen über den Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen vermitteln.
Kinder im Kontext der Antragstellung und in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
„Es ist schwer für Frauen mit Kindern auf die Flucht zu gehen, während der Mann im bequemen Wohnzimmer sitzt.“ (Frauenhauskoordinierung 2000: 68)
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(Frauenhauskoordinierung 2000: 68)
5
Vgl. z.B. Der Polizeipräsident in Berlin und BIG e.V. (Hg.) 1999