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Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
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kleine Anzahl (36) Frauen in Frauenhäusern, bei denen ein Polizeieinsatz
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stattgefunden hatte, mit einem Fragebogen befragt werden. Auch sie gaben
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mehrheitlich an, dass Kinder den Einsatz miterlebt hatten (WiBIG 2004 b: 142
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ff). Sind Kinder während eines Polizeieinsatzes zugegen, übernehmen die Polizeibeamten und -beamtinnen am häufigsten die Rolle der Ansprechpartner/
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innen, auch für noch kleine Kinder. Es gibt aber auch etliche Fälle, in denen
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dies nicht der Fall ist. Dies wird teilweise von den Müttern beklagt, die offenbar oft von den Einsatzkräften mehr Engagement für die Kinder erwarten, als
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diese leisten wollen oder können (ebenda: 166).
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In einigen Städten bzw. Bundesländern werden inzwischen Angaben zu
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Anzahl, Alter und Verfassung der Kinder in die Einsatzdokumentationen aufgenommen und somit die Anwesenheit von Kindern im Polizeieinsatz systematisch dokumentiert. Wo dies geschieht, werden polizeiliche Wegweisungen
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bzw. Platzverweise häufiger auch mit dem Argument der Kindeswohlgefährdung begründet. Dies zeigte sich in den Ergebnissen einer Untersuchung in
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Baden-Württemberg zu Beratungsangebot und Beratungsbedarf nach polizeilichem Platzverweis (Helfferich et al. 2004). Es wurden im Jahr 2003 insgesamt 171 Polizeiakten von Einsätzen, die in einen Platzverweis mündeten in
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Stuttgart und Tübingen ausgewertet. In über der Hälfte der Fälle (61%) waren Kinder im Polizeieinsatz anwesend. Dabei handelte es sich überwiegend
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(84%) um Kinder unter 14 Jahren (n=104). Waren Kinder vor Ort, wenn die
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Polizei einen Platzverweis verhängte, dann handelte es sich mehrheitlich um
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mehr als ein Kind.
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Zusammenarbeit mit der Krisen- und Jugendhilfe ist zwar vereinbart,
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kommt aber in den akuten Einsatzsituationen nicht unbedingt zum Tragen,
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andere Probleme haben Priorität. In über der Hälfte der Einsätze, in denen
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Kinder anwesend waren (67%), war das Opfer – bis auf vier Fälle handelte es
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sich dabei um die Mutter – verletzt und dies meistens mittelschwer, in sechs
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Fällen auch schwer. Zumindest in diesen Fällen und auch dann, wenn die Gewalt sich auch gegen Kinder gerichtet hatte, wäre es seitens der Einsatzkräfte
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ratsam gewesen, in Stuttgart nach den Vereinbarungen des STOP-Verfahrens4
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den Krisen- und Notfalldienst hinzuzuziehen, zumindest aber das Jugendamt
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zu informieren, da davon ausgegangen werden kann, dass es für die Kinder
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sehr erschreckend ist, wenn die Mutter nicht nur geschlagen, sondern auch
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verletzt wurde und möglicherweise ärztlich versorgt werden muss. Diese
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Benachrichtigung unterblieb jedoch mehrheitlich und erfolgte in keinem der
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Fälle, in denen Kinder verletzt waren.
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Die Polizeibeamten und Beamtinnen haben es relativ häufig mit verschreckten, weinenden Kindern zu tun, wenn sie wegen häuslicher Gewalt im
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Einsatz sind. In fünf Fällen wurde notiert, dass Kinder verletzt waren, eines
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4 „STOP-Stuttgarter Ordnungspartnerschaft bei häuslicher Gewalt“ ist das Stuttgarter Interventionsprojekt, das alle beteiligten Einrichtungen und Institutionen am Runden Tisch versammelte und gemeinsame Verfahrensweisen der Intervention sowie pro-aktiver Beratung durch
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den ASD für die Stadt vereinbarte.
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