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kontinuierlicher Reflexion und eines ›Lernen Wollens am Fall‹ ein
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angemessener Umgang ist mit dem Strukturmerkmal der geringen
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Standardisierbarkeit des professionellen Handelns. Fehler zu machen,
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manchmal auch das eigene Scheitern festzustellen werden dann als Chance
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zu gemeinsamem Lernen begriffen. Dies allerdings setzt eine Kultur der
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Fehlerfreundlichkeit in der Organisation ebenso voraus wie Offenheit,
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Ehrlichkeit und Mut zu kritischem Hinschauen bei den Sozialarbeiterinnen.
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Müller (2012) hat dies in den ersten drei (der insgesamt sieben)
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›Arbeitsregeln zur Evaluation‹ anschaulich zusammengefasst.
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• Evaluation heißt genaues und ehrliches Zugänglichmachen von
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empfindlichen Punkten.
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• Evaluation hat Voraussetzungen: Man muss sie sich leisten können! In
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einem Klima, in dem Angst und wechselseitige Bedrohung herrschen, ist
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Selbstevaluation unmöglich. Sie muss freiwillig sein und kann nicht
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erzwungen werden. Sie muss davor geschützt werden, missbraucht zu
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werden. Und sie erfordert etwas Zivilcourage.
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• Selbstevaluation heißt Herstellen von Rahmenbedingungen, die Offenheit
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und ungeschützte Kritik erleichtern (vgl. ebd.:163–166).
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Erst unter diesen Voraussetzungen kann Evaluation zu einer echten
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Möglichkeit gemeinsamen Lernens werden. Nicht nur für die
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Professionellen, sondern auch für Klienten kann diese Kultur der
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Fehlerfreundlichkeit sehr entlastend sein.
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Ein Beispiel: In einem Beratungsgespräch mit einer jungen Frau wird als
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Ziel ›Berufsfindung‹ formuliert. Eines der Feinziele lautet: ›Die Klientin
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hat Schnupperlehren in drei unterschiedlichen beruflichen Bereichen
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absolviert‹. Bereits nach einem halben Tag jedoch bricht die Klientin die
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erste Schnupperlehre ab und wagt auch keine weiteren Versuche mehr.
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Im nächsten Beratungsgespräch könnte dann festgestellt werden, dass die
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Klientin das Ziel nicht erreicht hat – was diese wahrscheinlich als
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Bestätigung ihres Ungenügens erleben würde. Wenn der Sozialarbeiter
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hingegen eingesteht, dass er zu wenig erkannt hat, wie Angst besetzt
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diese Aufgabe ›Schnupperlehre‹ für die Klientin ist (d. h. seine Diagnose
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fehlerhaft war), und man offensichtlich ein unsinniges Ziel formuliert
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habe, entlastet das die Klientin von Versagensgefühlen und eröffnet einen
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neuen Möglichkeitsraum.
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Auch die gemeinsame Evaluation mit Klienten hat Voraussetzungen. Ihr
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Gelingen hängt davon ab, ob Sozialpädagogen einen Raum und eine
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Atmosphäre schaffen und die Arbeitsbeziehung so gestalten können, dass
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Klienten – trotz struktureller Machtasymmetrie und in vielen Fällen
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bestehendem Abhängigkeitsverhältnis ( Kap. 3.2.4) – angstfrei ehrliche
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und auch kritische Rückmeldungen äußern können.
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Reflexionsgefäße und Dokumentation
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Im Handlungsdruck und in der Hektik professioneller Praxis scheint oftmals
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keinerlei Zeit übrig zu sein für Evaluation, für diesen scheinbaren Luxus des
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Innehaltens, der Selbstbetrachtung und des Aufzeichnens. Eine fallbezogene
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