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Begriff ist praxisfeldübergreifend verwendbar. Es handelt sich bei der
Planung von Interventionen um einen kontinuierlichen und
hypothesengestützten Prozess (vgl. Freigang 2009:15 f.).
Aufgabe und Vorgehen
Im Prozessschritt Interventionsplanung soll die Frage beantwortet werden,
was zukünftig zu tun ist in einem Fall. Auf der Basis analytischer und
diagnostischer Erkenntnisse und im Hinblick auf ein definiertes Ziel sollen
Möglichkeiten des Vorgehens entworfen und reflektiert werden; dies stellt
eine Bewegung der Öffnung in der Fallbearbeitung dar. Voraussetzung für
eine professionelle Planung ist, dass die Situation einer Klientin oder einer
Klientengruppe erfasst, analysiert und gedeutet ist, und dass die
angestrebte Veränderungsrichtung bestimmt ist. Manchmal kann beim
Entwerfen von Interventionsmöglichkeiten die berufliche Erfahrung genutzt
werden (Was war in einem ähnlichen Fall hilfreich?), in Zukunft kann dies
vielleicht auch eine Recherche zu empiriebasierten Erkenntnissen über
geeignete Interventionen sein ( Kap. 12.5). Professionelles Handeln
zeichnet sich des Weiteren dadurch aus, dass Interventionsideen nicht
sofort umgesetzt werden; vielmehr werden die verschiedenen
Möglichkeiten des Vorgehens zunächst reflektiert, manche Ideen danach
verworfen und andere Interventionsmöglichkeiten modifiziert. Eine
Aufgabe bei der Interventionsplanung besteht also im Abschätzen der
Wirkung und Nebenfolgen von Interventionen.
Erst auf der Basis reflektierter Interventionsszenarien werden
gemeinsam mit einer Klientin, einer Gruppe oder mit Akteuren eines
Gemeinwesens Interventionen ausgewählt (= Bewegung der Schließung)
und auf eine Weise geplant, dass alle Beteiligten wissen, was zu tun ist und
wer wofür zuständig ist. Dabei ist dem Prinzip der Ressourcenorientierung
besondere Beachtung zu schenken, indem alle individuellen und sozialen
Ressourcen genutzt werden, um Lebensbedingungen zu verbessern,
Bildungsprozesse zu unterstützen, den individuellen Handlungsspielraum
zu vergrößern und Einschränkungen der Lebenspraxis zu überwinden. Ziel
des Prozessschrittes ist es, Interventionen mit allen Beteiligten zu
entwerfen, gemeinsam Entscheidungen zu fällen und konkret zu planen.
(Genauere Ausführungen zum konkreten Vorgehen bei der
Interventionsplanung finden sich unter Kap. 12.5)
Interventionsmodi und -typen
Interventionen erfolgen in der Sozialen Arbeit wenn immer möglich in
Kooperation mit Klientinnen. Allerdings ist dies insbesondere zu Beginn
einer Arbeitsbeziehung, die nicht oder nur teilweise auf Freiwilligkeit
basiert, z. B. in einem Zwangskontext nicht immer möglich. Müller (vgl.
2017:150 ff.) unterscheidet drei Interventionsmodi: Ein Eingriff ist mit der
Ausübung von Macht verbunden, er erfolgt unmittelbar und direkt;
Eingriffshandeln ist immer legitimationsbedürftig, es ist nur dann
angezeigt, wenn eine Gefahr für den Klienten oder für andere Personen
besteht, die anders nicht abzuwenden ist (insbesondere bei selbst- oder
fremdgefährdendem Handeln, z. B. bei Kindswohlgefährdung). Bei einem