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wissenschaftlichem Wissen, indem Professionelle bereits während der
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Ausbildung »in einem kollegialen Noviziat exemplarisch in die Kunstlehre
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professionalisierter Praxis eingeführt werden durch erprobenden
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Vollzug« (ebd.:75). Der sehr eingeschränkten Standardisierbarkeit des
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beruflichen Handelns soll mit dem Habitus etwas Verlässliches
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entgegengestellt werden, das den Professionellen die Sicherheit und das
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Selbstbewusstsein vermittelt, das eigene Handeln adäquat zu leiten (vgl.
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Moser 2010:6).
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Becker-Lenz/Müller verstehen Habitus als Kompetenzbegriff, der die
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Professionellen der Sozialen Arbeit in die Lage versetzt, methodisch
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strukturiert zu handeln. Der Habitus bilde eine verinnerlichte psychische
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Gesamtstruktur, der Persönlichkeitsmerkmale aufweise und als generative
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Grammatik Wahrnehmen, Denken und Handeln bestimme (vgl. 2009:22).
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Seine Bildung, die immer auf der Grundlage eines bestehenden Habitus
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aufbaue, liege im Bewusstmachen von Haltungen in Bezug auf
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Handlungsanforderungen der Praxis und gegebenenfalls der Veränderung
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bestehender eigener Haltungen. Dies geschehe durch die Verinnerlichung
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einer professionellen Grundhaltung im Vollzug der Praxis (vgl. ebd.).
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Vergleichen wir nun die Ausführungen zu Kompetenz und Habitus, so
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lässt sich zunächst feststellen, dass der Habitusbegriff und das in
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Kapitel 6.2.1 dargelegte Verständnis von Kompetenz sehr ähnlich, z. T.
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deckungsgleich sind. Beide Konzeptionen gehen davon aus, dass sich im
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Menschen in lang andauernden Entwicklungs- und Bildungsprozessen
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bestimmte Persönlichkeitsmerkmale in Form von Dispositionen
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herausbilden, die das Handeln der Individuen leiten. Für die Herausbildung
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des professionellen Habitus in der Sozialen Arbeit werden nach Oevermann
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und Becker-Lenz/Müller sowohl Fähigkeiten (zur Gestaltung eines
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Arbeitsbündnisses wie zum Fallverstehen) wie auch ein Berufsethos
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verinnerlicht. Das bedeutet, Fähigkeiten und Werthaltungen sollen quasi als
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gleichrangige Komponenten in einen Habitus einsozialisiert werden. Unklar
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ist, wie die Verinnerlichung bzw. das Ausbilden von psychischen Strukturen
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als Habitusformationen geschieht. Es ist auch kritisch zu hinterfragen, wie
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sich der beschriebene professionelle Habitus als
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Handlungsprogrammierung zur (Selbst-)Reflexion (vgl. Dewe/Otto
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2011:1135) verhält. Kann kritische (Selbst-)Reflexivität habitualisiert
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werden? In unserem Verständnis gehen wir davon aus, dass mit der
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Ausbildung einer beruflichen Identität berufsspezifische Kompetenzen
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gebildet werden, die in den professionellen Habitus einmünden (
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Kap. 6.2.1). Gleichzeitig – und da setzen wir uns vom Habituskonzept ab –
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wird eine Grundhaltung ( Kap. 4.1) entwickelt, die für die Umsetzung der
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Kompetenzen leitend ist. Diese Haltung stellt nicht eine Kompetenz dar,
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sondern bildet Grundlage und Leitlinie für das professionelle Handeln,
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indem sie sich auf die in Kapitel 4.1 ausgeführten ethischen
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Wertorientierungen, Zielsetzungen in der Sozialen Arbeit und das zugrunde
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liegende Menschenbild abstützt. Sie ist in diesem Sinn kein Berufsethos, der
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inkorporiert wird und ausschließlich unbewusst als psychische
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Grundstruktur das Handeln lenkt. Bei der Umsetzung der Kompetenzen und
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in der Reflexion des eigenen Handelns ist diese Grundhaltung immer wieder
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kritisch auf Handlungsanforderungen der Praxis zu reflektieren und weiter
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zu entwickeln. So betrachtet findet neben der Habitusbildung eine stetige
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