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Promotionswirksamer Kompetenznachweis
Exemplarische Prozessgestaltung (EPG)
Ausführungsbestimmungen
Regel-HF 25 / HF Flex Studienjahr 25/26 Abgabe-
termin 29.06.2026
1 Beschreibung und nachzuweisende Kompetenzen
Der Promotionswirksame Kompetenznachweis Exemplarische Prozessgestaltung (EPG) ist
eine schriftliche Facharbeit, die von den Studierenden in Einzelarbeit geleistet wird.
Die Studierenden weisen in der Facharbeit Exemplarische Prozessgestaltung (EPG) die Kom-
petenz nach, vorgegebene Elemente einer «kooperativen Prozessgestaltung» in der eigenen
Praxisorganisation mit einem begleiteten / betreuten Menschen oder einer Gruppe exempla-
risch anzuwenden, einen kooperativen sozialpädagogischen / kindheitspädagogischen Be-
gleitprozess zu initiieren und diesen schriftlich zu dokumentieren.
Die Studierenden weisen damit im Detail die Kompetenzen nach:
• passende Konzepte, Methoden, Techniken für die kooperative Prozessgestaltung zu
kennen und diese auf die einzelnen Prozessschritte zu adaptieren.
• Möglichkeiten zu erkennen, alle Prozessschritte kooperativ zu gestalten und dabei die
Kompetenzen der begleiteten / betreuten Menschen nutzbringend einzubringen.
• inter- und intraprofessionelle Kooperation sowie Zirkularität als zentrale Elemente der
Prozessgestaltung zu verstehen.
• eine Situationserfassung auftragsbezogen, methodengeleitet und unter Einbezug der
Perspektive der Betroffenen und Beteiligten zu erstellen.
• auf der Grundlage der Situationserfassung methodengeleitet und in Kooperation mit
Betroffenen und Beteiligten eine gezielte Datenerhebung vorzunehmen und eine prä-
zisierte Fallthematik zu bestimmen.
• eine soziale Diagnose zu erstellen und daraus eine handlungsleitende Arbeitshypo-
these abzuleiten.
• Ziele fachgeleitet und in Kooperation mit begleiteten / betreuten Menschen zu entwi-
ckeln und zu formulieren.
• auf Grundlage der analytischen Phase und der Zielentwicklung eine Interventionspla-
nung zu erstellen und dabei die Perspektive der Betroffenen und Beteiligten einzube-
ziehen.
• in der Interventionsplanung handlungsleitende Konzepte als Handlungsorientierung
zu nutzen.
• den Begleitprozess fachlich auszuwerten und Konsequenzen abzuleiten (fachliche
Reflexion).
• den Begleitprozess systematisch und nachvollziehbar unter Einhaltung formaler Vor-
gaben in Form einer Facharbeit zu dokumentieren.
1
2 Verbindliche Grundlagendokumente
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
• Promotionsordnung
• Rahmenlehrplan für Bildungsgänge der höheren Fachschulen «Kindheitspädagogik
HF» resp. «Sozialpädagogik HF»
• Ausführungsbestimmungen zur Exemplarischen Prozessgestaltung
• Richtlinien für schriftliche Facharbeiten
• Leitfaden Umgang mit auf Künstlicher Intelligenz basierenden Tools Version 1.1
• Deklaration bezüglich Urheberschaft / Daten-/Persönlichkeitsschutz / Umfang
• Glossar Beurteilungskriterien
3 Vorgaben
3.1 Inhaltliche Vorgaben
Studiengang HF SP / KP:
Die Exemplarische Prozessgestaltung basiert auf den Inhalten der Module HL2 und KP2. Wei-
teres Fachwissen sowohl aus dem Studium wie auch aus der sozialpädagogischen / kindheits-
pädagogischen Praxis muss selbstverständlich einfliessen.
Studiengang HF Flex:
Die Exemplarische Prozessgestaltung basiert auf den Inhalten der Lernumgebungen 1.1, 1.2
und 1.3. Weiteres Fachwissen aus dem Studium, insbesondere aus den Lernumgebungen
2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 (und allenfalls 2.5 Arbeit mit Gruppen), sowie Fachwissen aus der so-
zialpädagogischen Praxis muss einfliessen.
In Anlehnung an das Buch von Hochuli Freund, U. & Stotz, W. (2021). Kooperative Prozess-
gestaltung in der Sozialen Arbeit: Ein methodenintegratives Lehrbuch (5., erweiterte und
überarbeitete Auflage). Kohlhammer sind folgende Vorgaben (Kapitelüberschriften und in-
haltliche Erwartungen) für die Exemplarische Prozessgestaltung verbindlich:
Kapitelüber- Inhaltliche Erwartungen
schriften
1. Einleitung Kurze Einleitung, worum es in der vorliegenden Facharbeit geht: Auf-
gabenstellung des PKNW EPG, kurze und vollständige Übersicht über
die einzelnen Kapitel der Facharbeit, Ziel der vorliegenden kooperati-
ven Prozessgestaltung, erste grobe Orientierung zum eigenen Pra-
xiskontext), eigene Rolle im sozialpädagogischen / kindheitspädagogi-
schen Begleitprozess und Begründung der Fallauswahl.
Hinweis auf die Handhabung von Persönlichkeits- / Datenschutz (Ano-
nymisierung aller beschriebenen Personen und Organisation).
2. Organisatio- Kurze Beschreibungen (max. ½ Seite) der Organisation.
naler Kontext
2
3. Konzept der
Kooperativen
Prozessge-
staltung
3.1 Prozess- Ziel in diesem Schritt ist es, ein Bild der Fallsituation zu erhalten, me-
schritt Situa- thodenbasiert die Anliegen zu erfassen und die gegenwärtige Situa-
tionserfas- tion mit den vorläufigen Themen festzuhalten. Dazu die wichtigsten In-
sung (siehe formationen des Falles fachgeleitet zusammentragen: Auftrag, Per-
Hochuli Freund son(en), wichtige Daten aus der Vorgeschichte des / der begleiteten /
& Stotz, 2021,
Unter Einbezug von klientInnenspezifischer & inter-/intraprofessioneller Kooperation
betreuten Menschen, Vorgeschichte in der Organisation, gegenwär-
Kap. 8)
tige Situation, vorläufige Themen.
3.2 Prozess- Ausgehend von den wesentlichen Fallinformationen, der gegenwärti-
schritt Ana- gen Situation, den vorläufigen Themen wird anhand praxisrelevanter
lyse (siehe Ho- Analysemethode(n) eine Analyse durchgeführt. Die wichtigsten Er-
chuli Freund & kenntnisse werden in konstatierenden Hypothesen zusammengefasst
Stotz, 2021, und gewichtet. Anschliessend wird die Fallthematik präzisiert.
Kap. 9)
3.3 Prozessschritt Diskussion und fachliche Auseinandersetzung der Fallthematik vor
Diagnose dem Hintergrund zwei fallspezifisch ausgewählter fachlicher Wissens-
(siehe Hochuli bestände / Theorien (theoriegeleitetes Fallverstehen); Begründung
Freund & Stotz, der Theoriewahl / der Wahl der Wissensbestände.
2021, Kap. 10)
Aus den gewonnenen Erkenntnissen erklärende Hypothese(n) ablei-
ten. Daraus eine handlungsleitende Arbeitshypothese formulieren.
3.4 Prozessschritt Beschreibung des kooperativen Zielbildungsprozesses; hierarchisierte
Zielsetzung Zielformulierung mit jeweiliger Begründung (1 Fernziel, mind. 1 Grob-
(siehe Hochuli ziel).
Freund & Stotz,
2021, Kap. 11) Unterscheidung zwischen Bildungszielen und Unterstützungszielen
auf Grobzielebene.
Schritt 1: Vorüberlegungen zum Vorgehen:
3.5 Prozessschritt
Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse aus den vo-
Interven-
rangegangenen Prozessschritten darstellen und deren Bedeutung
tionsplanung
(siehe Hochuli für die Interventionsplanung herausarbeiten.
Freund & Stotz, Handlungsleitende Konzepte werden beigezogen und dienen in der
2021, Kap. 12
dabei insbeson- gesamten Interventionsplanung als konkrete Handlungsorientierung.
dere Kap. 12.5)
Schritt 2 und 3: Interventionsmöglichkeiten entwerfen und Reflexion
der Interventionsmöglichkeiten:
Interventionsmöglichkeiten kooperativ entwerfen (Schritt 2) und re-
flektieren (Schritt 3).
Schritt 4: Entscheiden, planen, organisieren:
Fachlich begründete Auswahl von Interventionsmöglichkeiten.
Daraus werden kooperativ 2 - 3 Feinziele abgeleitet, dem/einem
Grobziel zugeordnet und in Bildungs- und Unterstützungsziele unter-
teilt.
3
Die konkrete Interventionsplanung anhand eines der formulierten
Feinziele erfolgt methodisch-strukturiert bezogen auf handlungslei-
tende Konzepte, ist konkret, fallbezogen sinnvoll und differenziert be-
schrieben sowie fachlich fundiert.
Die konkrete Interventionsplanung anhand eines der formulierten
Feinziele beantwortet ganz konkret die Frage «Wer macht wann,
was, wie, warum?».
4. Fachliche Fachliche, kritische Reflexion des Gestaltungsprozesses hinsichtlich
Reflexion der Aspekte «Fachliches sowie methodisches Vorgehen inkl. Bedeu-
tung und Zusammenhang der Prozessschritte (Zirkularität)», «klientIn-
nenspezifische und intra-/interprofessionelle Kooperation», «eigene
Rolle als Fachperson».
Darstellung von möglichen Konsequenzen und zentralen Erkenntnis-
sen.
Folgende Fragen können dabei unterstützend sein:
➢ Welche Bedeutung / Relevanz haben Theorien / Fachwissen für
meine Praxis? Stärken / Schwächen? In welcher Hinsicht? Wa-
rum? Welche anderen Theorien / Fachbezüge wären geeignet?
Warum?
➢ Welche Bedeutung / welche Relevanz haben die beigezogenen
methodischen Zugänge für meine Praxis? Stärken / Schwächen?
In welcher Hinsicht? Warum? Welche anderen methodischen Zu-
gänge wären geeignet? Warum?
➢ Wie ist es mir gelungen, meine Rolle als Fachperson zu gestal-
ten? Inwiefern?
➢ Welche Werte, Haltungen haben mich geleitet? Welche Auswir-
kungen hatten diese? Haben sich diese verändert, bestätigt, dif-
ferenziert? Warum?
➢ Welche Schwierigkeiten haben sich im Handlungsprozess hin-
sichtlich der oben genannten Aspekte ergeben? Woran könnte
dies gelegen haben? Wie bin ich damit umgegangen? Was hätte
ich alternativ machen können?
➢ Was hätte ich rückblickend noch berücksichtigen können? Wa-
rum?
➢ Was würde ich in einer ähnlichen Situation genauso und was an-
ders machen? Weshalb? Wie würde ich es dann anders machen
evtl. was würde ich anders machen?
5. Quellenver-
zeichnis
(siehe Richtli-
nien für schriftli-
che Facharbei-
ten, Kap. 9 so-
wie Metzger,
2022, insbeson-
dere Kap.
7.5.2.3)
4
Hinweis:
Die aufgeführten verbindlich vorgegebenen Kapitel inkl. Kapitelüberschriften dürfen, wenn
sinnvoll, in Unterkapitel unterteilt werden (siehe Richtlinien für schriftliche Facharbeiten, Kap.
8.2).
3.2 Formale Vorgaben
Die Facharbeit umfasst mindestens 24000 bis maximal 39000 Zeichen (ohne Leerzeichen).
Titelblatt, Inhalts- und Quellenverzeichnis sowie weitere Verzeichnisse und der Anhang wer-
den nicht mitgerechnet (vgl. Richtlinien für schriftliche Facharbeiten). Im Moodle-Raum «Pro-
motionswirksame Kompetenznachweise» steht eine Anleitung zum Vorgehen der Zeichen-
überprüfung zur Verfügung. Diese muss genau eingehalten werden.
Die Seitenzahlen sind nummeriert.
Die Facharbeit entspricht den allgemeinen formalen Vorgaben von Agogis, die in folgenden
Dokumenten beschrieben sind: Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB (Kapitel Berufliche
Schweigepflicht), Promotionsordnung Regel-HF bzw. Anschluss-HF bzw. HF Flex und insbe-
sondere in den Richtlinien für schriftliche Facharbeiten, sowie dem Leitfaden Umgang mit auf
Künstlicher Intelligenz basierenden Tools.
4 Beurteilung
4.1 Beurteilungsmodalitäten
Die Facharbeit wird von einer beurteilenden Fachperson, die in keiner Befangenheit zu den
Studierenden steht, kriteriengeleitet mit Punkten bewertet. Es gilt das Merkblatt zum Umgang
mit Befangenheiten.
Die Facharbeit gilt als bestanden, wenn:
• die Voraussetzungen für die Zulassung zur Beurteilung erfüllt sind.
• sowohl bei den inhaltlichen als auch bei den formalen Kriterien jeweils mindestens 2/3
der maximalen Punktzahl erreicht werden.
• der Umgang mit der beruflichen Schweigepflicht (Daten- / Persönlichkeitsschutz) in der
Einleitung korrekt deklariert und in der ganzen Arbeit konsequent umgesetzt worden ist
(siehe dazu die Vorgaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB, Kapitel «Be-
rufliche Schweigepflicht» sowie in den Richtlinien für schriftliche Facharbeiten, insbeson-
dere Kap. 2). Ist das nicht der Fall, erfolgt eine Auflage.
• der Umgang mit allen benutzten Quellen und Hilfsmitteln transparent ist, so dass klar er-
sichtlich ist, was übernommene Gedanken und was Eigenleistung ist (vgl. auch Formular
«Deklaration bezüglich Urheberschaft / Daten-/Persönlichkeitsschutz / Umfang»). Ist das
nicht der Fall, erfolgt eine Auflage.
Bei Plagiaten kann die Schule disziplinarische Massnahmen ergreifen. Ein Selbstplagiat,
sprich das wiederholte Einreichen identischer oder in wesentlichen Teilen gleicher eige-
ner Facharbeiten oder Textpassagen ohne korrekte Kennzeichnung und ohne explizite
Genehmigung ist untersagt. Ein Selbstplagiat stellt eine Form der Täuschung dar und
kann disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.
5
Die Rückmeldung an die Studierenden erfolgt schriftlich mit bestanden / nicht bestanden
und mit der erreichten Punktzahl. Die Studierenden erhalten zusätzlich einen kurzen schriftli-
chen Kommentar zu jedem Beurteilungskriterium.
Nicht bestandene Facharbeiten können einmal mit einer Auflage überarbeitet werden, wel-
che von der beurteilenden Fachperson formuliert wird.
4.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Beurteilung
Damit die Facharbeit zur Beurteilung zugelassen wird, müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
• Die Arbeit ist termingerecht eingereicht
Anmerkung: Wird der Termin nicht eingehalten, gilt die Anforderung an den Promotionswirk-
samen Kompetenznachweis «Exemplarische Prozessgestaltung» als nicht erfüllt und ist
gleichbedeutend mit der Nichtpromotion. Es kommt zum Abbruch der Ausbildung.
• Der vorgegebene Umfang ist eingehalten / wird nicht mehr als 10% überschritten
Anmerkung: Wird der vorgegebene Umfang inkl. Toleranzbereich von 10% nicht eingehalten
(heisst: eine EPG über 42900 Zeichen), wird die EPG nicht zur Beurteilung zugelassen und
die EPG gilt als nicht bestanden Die EPG kann am Abgabetermin der Auflage als Zweitver-
such (Auflage) überarbeitet eingereicht werden.
• Korrekter Upload auf Moodle und Hardcopy ist eingereicht
✓ Korrekte Beschriftung (für Studiengang HF SP / KP: EPG_Klasse_Nachname_Vorname /
für Studiengang HF Flex: EPG_HF Flex_Nachname_Vorname)
✓ Word-Datei der EPG auf Moodle hochgeladen
✓ PDF-Datei der EPG auf Moodle hochgeladen
✓ A-Post (nicht eingeschrieben) an beurteilende Fachperson
• Formular "Deklaration bezüglich Urheberschaft / Daten-/Persönlichkeitsschutz /
Umfang" den Vorgaben gemäss korrekt ausgefüllt
✓ Alle verlangten Angaben sind vollständig und korrekt ausgefüllt
Anmerkung: Werden diese Voraussetzungen zur Zulassung (korrekter Upload, Hardcopy,
Formular) zur Beurteilung nicht erfüllt, wird eine Frist von 3 Tagen zur Nachreichung erteilt.
Wird das Geforderte von den Studierenden innerhalb dieser Frist nachgereicht, ist die Fach-
arbeit zur Beurteilung zugelassen. Im Unterlassungsfall wird die EPG nicht zur Beurteilung
zugelassen und der Promotionswirksame Kompetenznachweis Exemplarische Prozessge-
staltung als nicht bestanden bewertet.
4.3 Beurteilungskriterien
Inhaltliche Kriterien (max. 66 Punkte, bestanden bei 44 Punkten)
➢ Nachvollziehbare, differenzierte und prägnante Darstellung der Einleitung (max. 6
Punkte)
• Aufgabenstellung des PKNW EPG ist dargestellt und eine vollständige Übersicht über
die einzelnen Kapitel der Facharbeit ist gegeben (1)
• Ziel der vorliegenden kooperativen Prozessgestaltung ist dargestellt (1)
6
• Eine erste grobe Orientierung zum eigenen Praxiskontext ist gegeben und die eigene
Rolle im sozialpädagogischen / kindheitspädagogischen Begleitprozess ist dargestellt
(1.5)
• Die Fallauswahl ist begründet (1.5)
• Die Handhabung des Persönlichkeits- / Datenschutzes (Anonymisierung aller beschrie-
benen Personen und Organisation) ist klar und konkret beschrieben (1)
➢ Nachvollziehbare und prägnante Darstellung des organisationalen Kontextes (max. 3
Punkte)
• Relevante konkrete Punkte des organisationalen Kontextes sind dargestellt (3)
➢ Nachvollziehbare, differenzierte und prägnante sowie fachlich fundierte Darstellung des
Prozessschrittes Situationserfassung (max. 10 Punkte)
• Auftragsklärung (Auftrag der Organisation und klienten- / klientinnenbezogener Auftrag /
Aufträge) ist nachvollziehbar und differenziert vorgenommen (1.5)
• Relevante Aspekte der Vorgeschichte sind nachvollziehbar und prägnant festgehalten
(1.5)
• Person ist / Gruppenmitglieder sind differenziert beschreibend und ressourcenorientiert
dargestellt (1.5)
• Die gegenwärtige Situation ist differenziert und nachvollziehbar festgehalten (1.5)
• Die vorläufigen Themen sind deutlich benannt und erläutert (1.5)
• Die Erfassungsmethode(n) ist / sind deutlich benannt und es wird ersichtlich, woher
welche Information stammt, die Sichtweisen sind kooperativ und mehrperspektivisch er-
fasst (1.5)
• Die Fallsituation ist insgesamt nachvollziehbar dargestellt (1)
➢ Nachvollziehbare, differenzierte und fachlich fundierte Darstellung des Prozessschrittes
Analyse (max. 9 Punkte)
• Analysemethode(n) ist / sind passend gewählt, die Wahl ist begründet und die Darstel-
lung ist korrekt und fachlich fundiert erläutert (1.5)
• Die Kooperation ist differenziert und konkret dargestellt (1.5)
• Die Analyse enthält relevante und vertiefende Aspekte (1.5)
• Konstatierende Hypothesen sind schlüssig / nachvollziehbar abgeleitet und korrekt for-
muliert sowie gewichtet (1.5)
• Die Fallthematik ist präzise und schlüssig formuliert und bildet eine passende Grund-
lage für das, was im Prozessschritt Diagnose erklärt oder besser verstanden werden
soll (3)
➢ Nachvollziehbare, differenzierte und fachlich fundierte Darstellung des Prozessschrittes
Diagnose (max. 9 Punkte)
• 2 Theorien / fachliche Wissensbestände sind passend zur Fallthematik gewählt und die
Theoriewahl wird nachvollziehbar begründet (pro Theorie und Begründung (1.5) → ins-
gesamt (3))
• Die theoriegeleiteten Fallüberlegungen sind korrekt, konkret und nachvollziehbar (Theo-
rien unterlegen Fallthematik korrekt, konkret, nachvollziehbar) (3)
• Erklärende Hypothesen sind korrekt (als Weil-Hypothesen) und nachvollziehbar aus
den theoretischen Ausführungen abgeleitet sowie mit Bezug zur Fallthematik formuliert
(1.5)
• Eine handlungsleitende Arbeitshypothese ist korrekt (als Wenn-Dann-Hypothese) und
nachvollziehbar abgeleitet (1.5)
7
➢ Nachvollziehbare, differenzierte und fachlich fundierte Darstellung des Prozessschrittes
Zielsetzung (max. 10 Punkte)
• Der kooperative Zielbildungsprozess ist konkret und nachvollziehbar dargestellt (1.5)
• Eine hierarchisierte Zielformulierung ist vorgenommen und die Zielebenen / die Ziele
stehen in Beziehung zueinander (1.5)
• Die Ziele sind korrekt formuliert (anzustrebender Endzustand; Feinziele nach SMART;
(Fein-)Ziele sind nicht mit Vorgehensschritten/Massnahmen zu verwechseln) (3)
• (Fern- und Grob-)Ziele sind nachvollziehbar sowie fachlich (sozialpädagogisch / kind-
heitspädagogisch) begründet und stehen in einem Zusammenhang mit vorangehenden
Prozessschritten (3)
• Die Unterscheidung zwischen Bildungszielen (BZ) & Unterstützungszielen (UZ) ist
nachvollziehbar und korrekt vorgenommen (1)
➢ Nachvollziehbare, differenzierte und fachlich fundierte Darstellung des Prozessschrittes
Interventionsplanung (max. 10 Punkte)
• Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse aus den vorangegangenen
Prozessschritten ist dargestellt und deren Bedeutung für die Interventionsplanung ist
herausgearbeitet (1)
• Passende, praxisrelevante handlungsleitende Konzepte (Minimum eins) sind benannt;
die Wahl ist fachlich begründet und zentrale Aspekte sind explizit mit der Interventions-
planung verknüpft (= wie wird methodisch konkret vorgegangen) (1.5)
• Interventionsmöglichkeiten sind entworfen und reflektiert (1.5)
• Die Auswahl von Interventionsmöglichkeiten ist fachlich begründet und steht in Bezug
zur bisherigen Fallbearbeitung (1.5)
• Feinziele sind bezogen auf die ausgewählte Interventionsmöglichkeit, dem/einem Grob-
ziel zugeordnet, korrekt formuliert und in Bildungs- und Unterstützungsziele unterteilt
(Feinziele werden unter dem Kriterium «Prozessschritt Zielsetzung» bepunktet)
• Die konkrete Interventionsplanung anhand eines der formulierten Feinziele erfolgt
methodisch-strukturiert bezogen auf handlungsleitende Konzepte (Planung ist mit dem
handlungsleitenden Konzept verknüpft), ist fallbezogen sinnvoll und differenziert be-
schrieben sowie fachlich fundiert. Die konkrete Interventionsplanung anhand eines
der formulierten Feinziele beantwortet ganz konkret die Frage «Wer macht wann, was,
wie, warum?» (3)
• Klientelspezifische und inter- / intraprofessionelle Kooperationen sind konkret darge-
stellt (1.5)
➢ Nachvollziehbare, differenzierte und fachlich fundierte Darstellung der fachlichen, kriti-
schen Reflexion im Hinblick auf relevante Aspekte (max. 9 Punkte)
• Eine fachliche, kritische Reflexion des Gestaltungsprozesses hinsichtlich der Aspekte
«Fachliches sowie methodisches Vorgehen inkl. Bedeutung und Zusammenhang der
Prozessschritte (Zirkularität)» (3), «klientInnenspezifische und intra-/interprofessionelle
Kooperation» (1.5), «eigene Rolle als Fachperson» ist dargelegt (1.5) → insgesamt (6)
• Mögliche Konsequenzen und zentrale Erkenntnisse werden dargestellt (3)
Formale Kriterien (max. 15 Punkte, bestanden ab 10 Punkten)
➢ Sprache (2) (aufgeteilt in: Einheitliche Terminologie, Fachsprache, Wortschatz, sprachli-
ches Ausdrucksvermögen (1); Stil flüssig, Kohärenz (1)), Grammatik / Interpunktion /
Orthographie (3), Formulierung diversitätsgerecht (1) →insgesamt (6)
➢ Zitation (1.5), Quellenverzeichnis und Zitationstabelle KI-basierte Tools (1.5), → ins-
gesamt (3)
8
➢ Gestaltung (3) (aufgeteilt in: Vorgaben Titelblatt eingehalten (1); Formatierung einheitlich,
lesefreundliches Layout (1); visuelle Darstellungselemente sind verständlich und ergän-
zen den Inhalt aussagekräftig (1)) und Aufbau (3) (aufgeteilt in: Inhaltverzeichnis und
Nummerierung korrekt, weitere Verzeichnisse korrekt (1), Struktur gemäss Vorgaben (1)
und Einhaltung des vorgegebenen Umfanges von min. 24'000 max. 39'000 Zeichen (1))
→ insgesamt (6)
Die weiteren verbindlichen Vorgaben müssen erfüllt sein:
➢ Umgang mit der beruflichen Schweigepflicht
➢ Klarheit bezüglich der Eigenleistung (der Umgang mit allen benutzten Quellen ist transpa-
rent; es ist klar ersichtlich, was übernommene Gedanken sind und was Eigenleistung ist)
Zur Erläuterung zentraler Begriffe (z. B. nachvollziehbar, passend) steht im Moodle-Raum
«Promotionswirksame Kompetenznachweise» ein Glossar zur Verfügung.
4.4 Punkteskala
Punkteskala bei Teilkriterien, die mit 1 oder 1.5 Punkten bewertet werden:
1.5 sehr gut / gut / Anforderungen ganz bis mehrheitlich erfüllt
1 genügend / befriedigend / ausreichend
0.5 Anforderungen nicht erfüllt / ungenügend / unbefriedigend
0 Anforderungen nicht erfüllt im Sinne unwesentlich bearbeitet, nicht korrekt oder fehlt
Punkteskala bei Teilkriterien, die doppelt bewertet werden, sprich mit 3 Punkten (es werden
KEINE 0.5 Punkte vergeben):
3 sehr gut / gut / Anforderungen ganz bis mehrheitlich erfüllt
2 genügend / befriedigend / ausreichend
1 Anforderungen nicht erfüllt / ungenügend / unbefriedigend
0 Anforderungen nicht erfüllt im Sinne von unwesentlich bearbeitet, nicht korrekt oder fehlt
5 Zeitliches Vorgehen
5.1 Einführung
Vor der Einführungsveranstaltung
Alle Unterlagen und Frageforen zur Exemplarischen Prozessgestaltung befinden sich im
Moodle-Raum «Promotionswirksame Kompetenznachweise».
Für HF SP KP: Promotionswirksame Kompetenznachweise R-HF 2025
Für HF SP Flex: HF Flex - Promotionswirksame Kompetenznachweise (HF Flex - PKNW)
Die HF SP / KP Studierenden können bis spätestens zum 04.03.2026 klassenweise Fragen
zu den Ausführungsbestimmungen sammeln und im Moodle-Forum «Fragen an die Fachver-
antwortliche Promotion zu den Ausführungsbestimmungen, Richtlinien für schriftl. Facharbei-
ten, Leitfaden KI» einreichen.
Die HF Flex Studierenden können bis spätestens zum 04.03.2026 individuell Fragen zu den
Ausführungsbestimmungen im Moodle-Forum «Fragen an die Fachverantwortliche
9
Promotion zu den Ausführungsbestimmungen, Richtlinien für schriftl. Facharbeiten, Leitfaden
KI» einreichen.
Diese Fragen werden in der Online-Einführung beantwortet. An der Online-Einführung selbst
können keine Fragen gestellt werden.
Einführungsveranstaltung
Die Online-Einführung zur Exemplarischen Prozessgestaltung findet am 18.03.2026 um
09.00 ca. 10.30 Uhr (heisst für HF SP / KP Studiengang: im Rahmen der Ausbildungsbe-
gleitung (AB) / des Vernetzungsmoduls (VM) 1.2) statt. Die Einführung erfolgt durch die
Fachverantwortliche Promotion. Der Teams-Link wird durch die Fachverantwortliche Promo-
tion zur Verfügung gestellt und ist im Moodle-Raum zu finden.
Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet; jegliche Form der Aufzeichnung der Veranstal-
tung ist untersagt. Die Präsentationsfolien stehen anschliessend im Moodle-Raum zur Verfü-
gung.
Nach der Einführungsveranstaltung stehen zur Verfassung der Exemplarischen Prozessge-
staltung rund 3 Monate zur Verfügung.
Frageforum
Das Moodle-Forum «Fragen an die Fachverantwortliche Promotion zu den Ausführungsbe-
stimmungen, Richtlinien für schriftl. Facharbeiten, Leitfaden KI» bleibt nach der Online-Ein-
führung geöffnet. Weitere Fragen werden schriftlich durch die Fachverantwortliche Promotion
beantwortet. Für den Austausch zwischen den Studierenden steht das «Diskussionsforum
zwischen Studierenden» zur Verfügung.
5.2 Abgabetermine und Abgabemodalitäten
Abgabetermin für die Exemplarische Prozessgestaltung ist der 29.06.2026 bis spätestens
um 23:59 Uhr.
Abgabemodalitäten (siehe dazu Checkliste Abgabe EPG (Eingangskontrolle):
- 1 Exemplar der Arbeit (inkl. unterschriebener Deklaration) wird in einem Sichtmäppli per
A-Post (nicht eingeschrieben) an die beurteilende Person eingereicht; es gilt der Post-
stempel 29.06.2026.
- 1 Exemplar der Arbeit (inkl. unterschriebener Deklaration) wird als pdf- und Word-Doku-
ment per 29.06.2026 bis spätestens 23:59 Uhr im Moodle-Briefkasten eingereicht. Die
Dateien sind wie folgt zu benennen: für Studiengang HF SP / KP: EPG_Klasse_Nach-
name_Vorname / für Studiengang HF Flex: EPG_HF Flex_Nachname_Vorname
Abgabetermin Auflage:
Eine allfällige Auflage zur Exemplarischen Prozessgestaltung muss am 15.10.2026 bis spä-
testens um 23:59 Uhr eingereicht werden. Es gilt das gleiche Abgabeprozedere wie bei der
Ersteinreichung der Arbeit (Beschriftung der Dateien: für Studiengang HF SP / KP:
EPG_Klasse_Nachname_Vorname Auflage / für Studiengang HF Flex: EPG_HF Flex_Nach-
name_Vorname Auflage).
10
5.3 Termine Beurteilungsschreiben auf Moodle
Upload der Beurteilungsschreiben und Auflagen erfolgt am 03.09.2026 (17:00 Uhr) auf
Moodle.
Upload der Beurteilungsschreiben der Auflage erfolgt am 12.11.2026 (17:00 Uhr) auf
Moodle.
6 Vorgehen bei Ausnahmefällen
Eine Fristerstreckung kann bei einem längeren, begründeten und mit ärztlichem Attest beleg-
ten Ausfall/Verhinderungsgrund beantragt werden. Dazu muss ein schriftliches Gesuch per
Mail an die zuständige Standortleitung resp. für HF Flex an die Studiengangleitung (mit Cc
an die für den PKNW Exemplarische Prozessgestaltung Fachverantwortliche Promotion) ge-
stellt werden.
Darin begründet der / die Studierende das Gesuch, legt Belege (ärztliche Zeugnisse, o.ä.)
bei und unterbreitet einen Vorschlag für die Frist (grundsätzlich richtet sich die Dauer der
Fristerstreckung nach der Dauer der Krankschreibung). Ein Fristerstreckungsgesuch muss
frühzeitig in der Regel bis maximal 5 Arbeitstage vor dem offiziellen Abgabetermin einge-
reicht werden (siehe Dokument 13.0.5 Übersicht Termine schulische Promotionselemente
und abschliessendes Qualifikationsverfahren).
Agogis, Fachverantwortung Promotion, Dezember 2025
11