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informieren. Generell besteht während der ganzen
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Interventionsdurchführung neben der Koordination eine
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Informationsnotwendigkeit, wobei auf eine angemessene Dosierung zu
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achten ist. Aufgabe in diesem Prozessschritt ist neben der Umsetzung der
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Interventionsplanung das Durchführen von Zwischenevaluationen, das
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Formulieren von weiteren Feinzielen und evtl. die Modifikation der
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Unterstützungsleistung. In der Regel ist die Fall führende Sozialpädagogin
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Ansprech- oder Koordinationsperson, im Fall eines eingerichteten Case
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Management ist es die Case Managerin. Simmen et al. schlagen vor, für die
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Koordination im Helfersystem eine geeignete Person als Systemvernetzerin
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zu bestimmen (vgl. 2009:32). Koordinationsperson, Case Managerin oder
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Systemvernetzerin sein bedeutet, die Gesamtverantwortung für den
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Unterstützungsprozess zu tragen und alle Leistungen aufeinander
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abzustimmen und gleichzeitig ein offenes Ohr zu haben für begründete
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Anliegen, die im Laufe der Intervention entstehen und für eine gute
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Entwicklung relevant erscheinen. Eine zentrale Aufgabe in der Intervention
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ist u. E. die Vernetzung. Man kann von einer mehrdimensionalen
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Vernetzungsaufgabe sprechen, die verschiedene Ebenen betrifft. Es geht um
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Vernetzung
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• der beteiligten Personen zur Abstimmung der Aufgaben,
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Vorgehensweisen
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• der beteiligten Personen und Organisationen untereinander
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• aller Informationen, Veränderungen, neuer Situationen, z. B. über ein
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gemeinsames Dokument auf dem Internet
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• der gemeinsamen Tätigkeiten mit Einzeltätigkeiten, die parallel dazu
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verlaufen.
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Ziel einer guten Vernetzung, die bereits bei der Auftragsklärung beginnen
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und in allen Prozessschritten stattfinden kann, ist das angemessene
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Einbinden aller Beteiligten in einen Fall, der Austausch von nötigen
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Informationen, die Klärung von Verantwortlichkeiten sowie das Gewinnen
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von Synergien. Mit der Systemvernetzung verringert sich die Gefahr, dass
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Wichtiges vergessen wird oder die Interventionen im Sand verlaufen.
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Die wichtigste Zielsetzung bei diesem Prozessschritt bildet die effektive,
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zielgerichtete Unterstützung in vernetzter Weise und unter optimaler
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Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel, damit die anvisierten Ziele
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möglichst umfassend erreicht werden können. Die implizite Zielsetzung
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heißt immer, sich selbst als Unterstützerin überflüssig zu machen oder in
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Fällen, wo dies nicht möglich ist, dies weitestgehend zu tun.
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13.2
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Durchführung im engeren Sinne
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Während der Interventionsdurchführung sind die Interventionsmodi und typen ( Kap. 12.1) immer wieder auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen.
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Bei jeder Veränderung der Intervention ist zu überlegen, ob
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Eingriffshandeln immer noch angezeigt, die Angebotspalette wirklich
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nochmals erweitert werden soll oder ob Eingriffshandeln und Angebot in
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gemeinsames Handeln zu überführen sind. Bei einer Verschärfung der
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Situation kann auch das Gegenteil der Fall sein, dass mit Eingriffshandeln
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