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sollen. In der interprofessionellen Kooperation ist nicht nur die gemeinsame Planung, sondern auch die Koordination von Interventionen sicherzustellen; ein bewährtes Instrument hierfür ist das sog. Hilfeplangespräch (bzw. die Hilfekonferenz). In Bezug auf die Wahl der Interventionstypen ist jeweils sorgfältig abzuwägen, welche Ressourcen bereitgestellt werden können und welche nicht zur Verfügung stehen. Dabei ist immer zu überlegen, wie die Situation verändert bzw. was an der Situation verbessert werden könnte. Bei der Bezugnahme auf ein handlungsleitendes Konzept oder der Anwendung einer spezifischen Interventionsmethode ist zu überprüfen, ob diese Wahl fallbezogen angemessen und sinnvoll ist und ob sie tatsächlich von Relevanz ist (d. h., ob die Bezugnahme allenfalls nur ›pro forma‹ geschieht – z. B. weil gemäß Leitbild einer Praxisorganisation mit einem bestimmten handlungsleitenden Konzept gearbeitet wird –, aber bei der konkreten Interventionsplanung überhaupt nicht zum Tragen kommt). In diesem Zusammenhang können Gefäße wie Supervision, Intervision, Coaching etc. genutzt werden, um die institutionellen Bedingungen und Sinnstrukturen kritisch zu hinterfragen, ob sie der Logik der Fallbearbeitung entsprechen oder ihr entgegenstehen. Die in vielen Praxisorganisationen installierten Standortbestimmungen, Erziehungsplanungssitzungen etc. sind daraufhin zu untersuchen, ob sie die Anforderungen an ein Hilfeplangespräch oder eine Hilfekonferenz (wie z. B. gemeinsames Planen und Konkretisieren von Grobzielen) erfüllen. Bei EBP stellt sich nicht nur die Frage nach der Fähigkeit der Professionellen zur entsprechenden Literaturrecherche, darüber hinaus ist kritisch zu überprüfen, ob es zu einer bestimmten Thematik derzeit bereits empirische Daten zu wirksamen Interventionen gibt. Sorgfältige Interventionsplanung bedeutet einen gewissen Aufwand, der sich u. E. jedoch unbedingt lohnt: Die kurze Rückschau ermöglicht, diagnostische Erkenntnisse angemessen zu berücksichtigen und die Ausrichtung auf Grobziele zu gewährleisten. Die breite Suche nach Interventionsmöglichkeiten, das Abschätzen von möglichen Wirkungen und Nebenfolgen vor der Wahl der Intervention sowie das fallbezogene Abwägen von geeignetem Interventionsmodus und -typ können den Unterstützungsprozess optimal leiten. Damit können unangemessene Interventionen und ein unnötiger Zusatzaufwand vermieden werden, weil der Individualität eines Falles Rechnung getragen wird.
12.6.2 Evaluationsfragen Wenn – als Ergebnis dieses Prozessschrittes – ein Interventionsplan formuliert und dokumentiert ist, lohnt es sich, rückblickend das Vorgehen bei der Interventionsplanung noch einmal kritisch zu überprüfen. Dabei können die nachfolgenden Fragen hilfreich sein: • Wurden die Erkenntnisse aus Situationserfassung, Analyse und Diagnose einerseits und die Grobziele andererseits als Rahmen für die Interventionsplanung genutzt? Sind diagnostische Erkenntnisse in der Interventionsplanung ersichtlich? Ist ein Zusammenhang zu den vereinbarten Grobzielen ersichtlich?