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Hochuli Freund
31.7.17 S. 84
Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen
weltnahen konkreten Fallbezug und die Beziehungsarbeit leisten. Während Ärzte und Ärztinnen, Anwälte und Anwältinnen nach der Visite oder der Verhandlung wieder an ihre Schreibtische zurückkehren, bleiben die Angehörigen von
»dirty jobs« am Bett sitzen, halten Ungerechtigkeit, Schmerz und Verzweiflung
gemeinsam mit den Betroffenen aus oder kümmern sich um deren körperliche
Bedürfnisse. Die Erfüllung dieser Aufgaben beinhaltet immer diffuse Anteile einer Mischung aus Orientierung am Auftrag der Organisation und »Primärbeziehungshaftigkeit« im Sinn der Orientierung am ganzen Menschen (vgl. Gildemeister/Günther 2009:57ff.) und sie konfrontiert die Berufsleute unweigerlich
mit den Bedürfnissen, Wünschen und Zielen der Betroffenen. Eine Gefahr bei
der Erfüllung von »dirty jobs« liegt darin, dass diese Tätigkeiten sehr schnell in
ein Für-Sorgen und Mit-Leiden kippen oder von den subjektiven persönlichen
Moralvorstellungen der Professionellen überlagert werden, sodass sie letztlich
v. a. der Bestätigung des Status und des Selbstbilds der Handelnden dienen.
Nur wenn die Bedürfnisse und Ziele der Beteiligten konsequent in fallrelevante
Entscheidungen mit einbezogen werden, kann dieser Gefahr nachhaltig begegnet werden.
Die Notwendigkeit von Kooperation in der Sozialen Arbeit ist aus ethischer
Sicht also offensichtlich: Um das professionelle Handeln an Prinzipien auszurichten, die zum guten Leben aller Beteiligter beitragen, muss die Lebensrealität
der Betroffenen wahr- und ernstgenommen werden. Und dieses Wahr- und
Ernstnehmen kann nicht still am Schreibtisch stattfinden, sondern es bedingt
die tatsächliche Auseinandersetzung mit den Betroffenen und das Eingehen professioneller Beziehungen. Im Konzept KPG werden unterschiedliche theoretische Konzepte und Modelle professioneller bzw. pädagogischer Beziehung und
Kooperation vorgestellt und diskutiert (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:87ff.)
Würden die Autoren es bei diesen theoretischen Hinweisen belassen, wäre der
von Schütze beschriebenen Fehlerquelle nicht viel entgegengesetzt. Trotz allem
guten Willen verschwindet die oberflächliche Zustimmung zu einer kooperativen Haltung viel zu schnell unter organisationalen Routinen, mangelnden Ressourcen und dem allgegenwärtigen Handlungsdruck. Dies insbesondere in Arbeitsfeldern, in denen die Betroffenen nicht in der Lage sind, ihre Rechte und
Bedürfnisse aktiv einzufordern. Das ethische Reflektieren und Kooperative
Denken allein genügt nicht. Es muss sich zwingend in Kooperatives Handeln
übersetzen, um wirksam zu sein.
An dieser Stelle leistet das Konzept KPG deutlich mehr als die Unterstützung
ethischer Reflexion. Mit der Konkretisierung der konzeptuellen Überlegungen
in einem Handlungsmodell wird der Schritt von der Abstraktion in die Praxis
verkürzt und die prominente Verwendung des Kooperationsbegriffes dient der
Vergegenwärtigung seiner Bedeutung in der täglichen Arbeit.
Wer nach KPG arbeitet, muss sich mit einer kooperativen Haltung auseinandersetzen und sie in Beziehung setzen zum eigenen Handeln. Mit der Orientierung an KPG wird ein qualitativer und ethisch-moralischer Anspruch an die
eigene Arbeitsweise deklariert und nach aussen auch gegenüber allfälligen
Kooperationspartnern und -partnerinnen kommuniziert.4
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