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Aufgabe Evaluieren heißt, einen Gegenstand systematisch zu untersuchen und daraus Folgerungen abzuleiten. Bei der fallbezogenen Evaluation geht es um die Bewertung und Beurteilung des Unterstützungsprozesses; dazu gehört auch die gemeinsame Auswertung mit Klienten(systemen). Evaluation bedarf einer bewussten, künstlichen Pause in einem Prozess und erlaubt Distanznahme zum Geschehen. Ziel ist das bisherige Vorgehen zu bewerten, Bilanz zu ziehen und Folgerungen für die weitere Arbeit abzuleiten. Durch Evaluationsgefäße wird die Möglichkeit gemeinsamen Lernens institutionalisiert. Methodisches Vorgehen Der Prozess insgesamt wird ausgewertet, im Sinne einer Selbstevaluation der Professionellen – wobei hierzu auch das Einholen der Einschätzung der Klienten und anderer Beteiligten gehört. Dabei gilt es fallbezogen relevante Dimensionen und Kriterien für die Evaluation auszuwählen und dafür geeignete methodische Hilfsmittel zu nutzen: • Dimension Handlungsphase: Wirklichkeit, Wünschbarkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Angemessenheit, Realitätsbezug der Interventionen; Bewertung der Zielerreichung, kritische Beurteilung der vereinbarten Zielsetzung (Grobziele) • Dimension analytisch-diagnostische Phase: Verifizierung der Ergebnisse von Analyse und Diagnose (Fallthematik, Arbeitshypothese), Tiefe des Fallverstehens, Eignung des Vorgehens in der Analyse, ausreichende Ressourcenorientierung • Dimension Kooperation: Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Klienten(systemen), Gestaltung der Zusammenarbeit auf der Fachebene (intra- und interprofessionell) • Gesamtbeurteilung, Folgerungen: Folgerungen für die Weiterarbeit im Fall, Folgerungen für die Organisation bzw. die Profession Kooperation Ebene Klient/Zielgruppe: • Kriterienbezogenes Einholen der Einschätzungen von Klienten(systemen), Wahl geeigneter methodischer Hilfsmittel, ehrliche Rückmeldung ermöglichen, selbstkritische Rückschau anregen. Fachebene • Kriterienbezogene Erfassung der Beurteilungen jener Professionellen, die maßgeblich in einen Fall involviert sind .