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weshalb wir sie in diesem Lehrbuch als Methode der Perspektivenanalyse
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einordnen ( Kap. 9.2.1).
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In jenem Kapitel haben wir auch kurz auf von Spiegel (2013) Bezug
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genommen. In ihren Arbeitshilfen zur Situations- und zur Problemanalyse
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wird die Sozialpädagogin angeregt, über die Erfassung der verschiedenen
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Perspektiven hinaus in einer Spalte eigene Deutungen und Erklärungen mit
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Hilfe von Theorie- und Alltagswissen zu notieren und »deutende
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Hypothesen« (ebd.:162) zu formulieren. In einer Reflexionsspalte können
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Überlegungen, Widersprüche und Prognosen notiert werden. Mit diesen
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beiden zusätzlichen Dimensionen leitet von Spiegel implizit über zur
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Diagnose, indem – wenn auch u. E. zu unsystematisch – Erklärungswissen
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einbezogen wird.
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10.2.2 Methodisches Vorgehen bei der Relationierung von Fall
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und Theorie
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Im Laufe der letzten Jahre haben wir an der Hochschule für Soziale Arbeit
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der Fachhochschule Nordwestschweiz die Relationierung von Fall und
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Theorie methodisch aufgeschlüsselt und die Diagnosemethode des
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theoriegeleiteten Fallverstehens in der Zusammenarbeit mit Studierenden
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und Praktikerinnen der Sozialen Arbeit kontinuierlich weiterentwickelt (
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Kap. 15). Beim theoriegeleiteten Fallverstehen werden fünf Schritte
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unterschieden, die im Folgenden erläutert werden.
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Erster Schritt: Wahl geeigneter Wissensbestände
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Eine Fallbearbeitung beginnt nie mit der Diagnose. Voraussetzung für die
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Anwendung der Methode theoriegeleiteten Fallverstehens ist, dass die
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Fallthematik geklärt ist. Weder ist diese Fallthematik aufgrund einer kurzen
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Situationserfassung offensichtlich und klar bzw. kann als ›einfach gegeben‹
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vorausgesetzt werden (wie dies z. B. beim Konzept Evidenzbasierter
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Sozialer Arbeit angenommen wird, Kap. 12.4.3), noch ist es sinnvoll,
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irgendeine beliebige Theorie – welche der Sozialpädagoge vielleicht gut
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kennt – auf einen Fall zu beziehen, ohne dass geklärt ist, was denn nun
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besser verstanden werden soll. Es ist auch nicht ›der Fall insgesamt‹, der in
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der Diagnose erhellt wird – sonst wäre der Prozess des Deutens und
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Erklärens ebenso beliebig wie grenzenlos. (Nebenbei: Grundsätzlich legt
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bereits das Strukturmerkmal diffuser Allzuständigkeit der Sozialen Arbeit
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eine Eingrenzung der Zuständigkeit, eine Begrenzung des potentiell
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umfassenden und totalitären Zugriffs nahe – Kap. 3.2.1 – und damit auch
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eine Eingrenzung und Fokussierung des Fallverstehens). Vielmehr ist es die
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Fallthematik, welche im Rahmen der Diagnose erhellt und genauer
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verstanden werden soll. Deren Klärung erfolgt im Rahmen der Analyse, bei
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der eine strukturierte Auslegeordnung vorgenommen wird, um
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herauszufinden, worum es ›eigentlich‹ bzw. worum es ›ganz genau‹ geht in
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einem Fall. Am Ende der Analyse wird formuliert, was problematisch und
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erklärungsbedürftig ist und besser verstanden werden soll. Die
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herausgearbeitete Fallthematik stellt die Grundlage dar für den ersten
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Schritt theoriegeleiteten Fallverstehens: für die Auswahl geeigneter
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