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ist. Die traditionelle Position geht davon aus, dass Menschenwürde allen
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Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten zukommt, was bedeutet, dass
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auch Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen Menschenwürde
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zugeschrieben wird. Die Gegenposition geht davon aus, dass
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Menschenwürde an bestimmte Fähigkeiten oder Eigenschaften gebunden
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ist (z. B. an die Fähigkeit zur Selbstachtung) und deshalb nicht a priori allen
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Menschen zukommt. In dieser Konzeption wird die Würde nicht am
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Menschen als solchen festgemacht, sondern an Wesen, die die geforderten
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Eigenschaften aufweisen. Wenn Menschen z. B. erniedrigt werden und dies
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nicht erkennen können, weil ihnen die entsprechenden Fähigkeiten fehlen,
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würde nach dieser Auffassung Menschen mit Demenz oder Behinderungen
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keine Würde zukommen, was sofort die Frage auswirft, ob sie ein Anrecht
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auf ein menschenwürdiges Leben haben.
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Menschenrechte
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Die eingangs formulierte allgemeine Erklärung der Menschenrechte kann
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auch als Versuch gesehen werden, den inhaltlichen Kerngehalt der
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Menschenwürde exakter zu fassen. Sie umfasst nach Lob-Hüdepohl
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ausschließlich die Bedingungen, die es Menschen ermöglichen, ihr Leben
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eigenständig zu planen und zu führen (vgl. 2007:122). Die Menschenrechte
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bewegen sich dabei zwischen ethischen Grundforderungen und
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Rechtsansprüchen in Form von persönlichen Freiheitsrechten
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(Abwehrrechte wie z. B. Gedankenfreiheit, Schutz der Privatsphäre),
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politischen Rechten (Mitwirkungsrechte wie z. B. Wahlrecht, Recht freier
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Meinungsäußerung), kulturellen oder sozialen Rechten (Anspruchsrechte
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wie z. B. Recht auf Bildung oder Sicherheit). Diese Rechte stehen in einem
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engen Bezug zur Grundfigur von Freiheit, Gleichheit und Teilhabe und
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verweisen darauf, dass diese Größen unteilbar sind. Persönliche Freiheit
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wird dann realisiert, wenn sie im öffentlichen Raum gemeinsam mit andern
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Menschen gelebt und erfahren werden kann. Dies setzt die Gleichheit aller
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Menschen voraus und macht deutlich, dass Menschenwürde unantastbar ist
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und nicht nach Situation und Person auszuhandeln ist. Soll Freiheit in
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Gleichheit erfahren werden können, müssen kulturelle, materielle und
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soziale Voraussetzungen erfüllt sein, die deren Vollzug sowie auch die
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Teilhabe ermöglichen. Nach Lob-Hüdepohl hat eine ethische Reflexion
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normativer Grundlagen zu berücksichtigen, dass Kultur- und Sozialrechte
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Grundvoraussetzung bilden für das Zustandekommen einer
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demokratischen Gesellschaft (vgl. ebd.:124). Zudem verweisen die
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Menschenrechte moralisch auf den Begriff der Solidarität. Wenn mit
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Verweis auf die Achtung der Menschenwürde Freiheit, Teilhabe und
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Gleichheit eingefordert werden, ist dieser Anspruch allen Menschen
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zuzubilligen. Daraus ist zu folgern, dass die in einem Sozialstaat initiierte
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Soziale Arbeit die Wahrung der Menschenrechte und die Achtung der
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Menschenwürde zu gewährleisten hat und entsprechend gesellschaftlich zu
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organisieren, auszustatten und zu realisieren ist.
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Soziale Gerechtigkeit
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