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Die Folgen für die Kinder als Thema in der Täterarbeit
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5. Es ist Aufgabe des Vaters, Vertrauen zu schaffen durch Verlässlichkeit.
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Real durch das Kind und die Beratungsstelle zu überprüfende Schritte in diese Richtung sind beim Umgang zum Beispiel, Verabredungen und Versprechungen präzise einzuhalten.
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Materiell geht es u.a. um die Herausgabe der Dokumente des Kindes, seiner
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Schulsachen, Kleidung und Spielzeug, aber auch um die Leistung von Unterhaltszahlungen.
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Erforderliche Kooperationen
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Ein Täterprogramm, das die Väterverantwortung in den Vordergrund stellt
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und über die miterlebte Gewalt hinausgehende Schäden aufgrund entsprechender Einflussnahmen der Väter auf die Kinder wirksam und nachhaltig
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verhindern will, muss eingebettet sein in ein Netz aus Einrichtungen, die an
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verschiedenen Schnittstellen in variierender Konstellation zusammenarbeiten
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und deren Hilfen und Maßnahmen von zentraler Stelle koordiniert werden
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sollten.
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In der Ausgangssituation fehlen den gegen ihre Partnerinnen gewalttätigen Vätern häufig das Problembewusstsein und die Motivation, an einem
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Veränderungsprozess zu arbeiten. Zerstörungen und Beeinträchtigungen
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durch die eigene Gewalt werden geleugnet.
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Hier helfen oft nur die Strafverfolgung und eine entsprechende juristische
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Auflage als Anstoß, den gewalttätigen Mann zur Annäherung an einen solchen Prozess zu bewegen. In Absprache mit Bewährungshelfern und Richtern
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sollte die Erfüllung der Auflage überwacht und bei Verstoß möglichst kurzfristig und einheitlich reagiert werden.
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Ebenso kann es sinnvoll sein, im Rahmen einer Sorgerechts- und Umgangsregelung ein Täterprogramm als Auflage zu erteilen und den Kontakt
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zu den Kindern von der Mitarbeit des Vaters und dem Grad seines erreichten
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Verantwortungsbewusstseins abhängig zu machen (Kindler et al. 2004). Auch
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hier bedarf es der regelmäßigen Abstimmung und der schnellen Reaktion von
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Täterprojekt und Familiengericht bei für die Kinder ungünstigen Entwicklungen.
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Wird eine Strafverfolgung zugunsten eines Täter-Opfer-Ausgleichs ausgesetzt, so können hier Vereinbarungen bzgl. der Teilnahme an einem Täterprogramm getroffen werden. Für das Gelingen eines solchen Täter-Opfer-Ausgleichs sind kurze Informationswege und schnelle einheitliche Reaktionen
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auf Verstöße des Mannes gegen Vereinbarungen mit den beiden beteiligten
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Einrichtungen eine wichtige Voraussetzung.
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Nach Gewalt und Trennung kann es zum Schutz der Kinder geboten sein,
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den erneuten Kontakt des Vaters mit seinen Kindern behutsam anzubahnen
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und intensiv zu begleiten. Zu den Aufgaben eines Täterprogramms für Väter
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