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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
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bei Trennung)in Kraft getreten ist und die Polizeigesetze in vielen Bundesländern um einen Paragrafen zum Platzverweis ergänzt wurden.
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In Berlin haben wir zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes einen Probelauf zum längerfristigen Platzverweis bei häuslicher Gewalt
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aufgrund der bestehenden Paragrafen im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) durchgeführt, der wissenschaftlich begleitet wurde.
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Die wissenschaftliche Begleitung der Universität Osnabrück, Projekt WiBIG, wissenschaftliche Begleitung Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt, kam in ihrem vorläufigen Abschlussbericht u.a. zu dem Ergebnis:
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allen h.G.-Fällen eine standardmäßige Dokumentation über die Anwesenheit von Kindern
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am Tatort.“ (WiBIG 2002: 43)
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Hier wurde deutlich, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Berlin
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für die besondere Situation von Kindern sensibilisiert waren und den Platzverweis als adäquate Maßnahme zum Schutz von Frauen und Kindern vor
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häuslicher Gewalt eingeschätzt und angewandt haben. Die zahlreichen Neuerungen im Umgang mit betroffenen Kindern bei Einsätzen wegen häuslicher
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Gewalt bedeutete für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, dass sie in
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jedem Einzelfall die Gefährdung der Kinder ganz besonders prüfen mussten.
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Gleichzeitig bedurfte es der Information an das zuständige Jugendamt. In der
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Polizeidirektion 5 (zuständig für die Bezirke Friedrichshain, Kreuzberg und
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Neukölln) wurde gemeinsam mit dem Jugendamt Neukölln ein Vorschlag für
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einen Polizeivordruck zur Information an das Jugendamt bei Einsätzen häuslicher Gewalt erarbeitet. Im weiteren mussten die Modalitäten, wie in welcher
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Zeit dieser Vordruck das Jugendamt erreichen sollte und welche Übermittlung
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am günstigsten erschien, geklärt werden. Hier wurden über BIG - das Steuerungsgremium Kinder und Jugendliche - Beschlüsse für den Runden Tisch
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vorbereitet. Die Polizei wurde am Runden Tisch beauftragt, einen landesweit
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gültigen Vordruck zu entwickeln. Die Jugendämter erhielten den Auftrag, in
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ihren Ämtern je eine zentrale Fax-Nummer zum Empfang der Informationen
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der Polizei einzurichten.
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Seit 2004 existiert im Land Berlin der Polizeivordruck 923 b „Bericht an
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das Jugendamt bei häuslicher Gewalt“. Die Jugendämter erfahren nun unmittelbar nach dem polizeilichen Einsatz, dass Kinder in einer Familie Gewalt
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miterleben mussten. Sie bitten anschließend die Familie um ein Gespräch. In
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extremen Fällen, in denen aufgrund des Polizeiberichts deutlich wird, dass
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ein Kind besonders gefährdet ist, erfolgt eine sofortige Reaktion in Form eines
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Hausbesuchs. Den betroffenen Familien wird dann Hilfe angeboten. Es ist
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auch möglich, die Kinder aus der Familie zu nehmen. In den meisten Fällen
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sind die Kinder zwar versorgt, leiden aber dennoch unter Gewaltausbrüchen
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zwischen ihren Eltern. In der Polizeidirektion des Großbezirks Mitte gab es
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