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Erfahrungen mit der „Kinderverträglichkeit“ des österreichischen Gewaltschutzsystems
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eine Kontaktaufnahme mit den Opfern, nach den Erfahrungen der Wiener Interventionsstelle erfolgt in der überwiegenden Zahl der Fälle keine Arbeit mit dem Täter. Das erscheint paradox, zumal es doch nahe liegt, zur Beendigung von Gewalt vor allem mit dem Gefährder zu arbeiten. Der Arbeitsansatz der Jugendämter ist nach wie vor eher „mütterorientiert“ in dem Sinn, dass vor allem Frauen angesprochen werden, wenn es um das Wohl der Familie geht und dass Frauen vorrangig in ihrer Rolle als Mutter gesehen werden. Mütter werden verantwortlich gemacht für das Wohl der Kinder und dementsprechend auch für den Schutz der Kinder vor Gewalt, auch dann, wenn sie selbst Opfer sind. Von Müttern wird häufig verlangt, dass sie rechtliche Schritte unternehmen und sich vom gewalttätigen Partner trennen und es wird negativ bewertet, wenn sie dies nicht tun. Die Möglichkeit der Jugendwohlfahrt, selbst einen Antrag zum Schutz der Kinder zu stellen, um der Mutter diesen oft angstbesetzten Schritt zu ersparen, wird selten genutzt: ȱȱȱûȱ ȱǻŗşşŝȱȱŘŖŖŘǼȱ ȱȱ£ȱ[ȱȱ Jugendwohlfahrtsträger nur 31 Anträge auf einstweilige Verfügungen zum Schutz von Kindern gestellt (Haller u.a. 2002: 173). Die Begründung für diese Zurückhaltung lautet erstaunlicherweise oft, dass das Jugendamt „neutral“ bleiben und sich nicht in den „Streit“ zwischen den Eltern einmischen will. Die per Gesetz vorgesehene Parteilichkeit für das Kind scheint dabei in den Hintergrund zu geraten.
Problem der fehlenden Interventionen für gewalttätige Väter Das AJF nutzt auch seine gesetzlichen Möglichkeiten, den Vater zu Erziehungsberatung oder zu einem Anti-Gewalt-Training zu verpflichten, wenig. Ein Beispiel: Im Jahr 2004 wurden schätzungsweise 1500-2000 Fälle von Gewalt in der Familie durch die Polizei an die Wiener Jugendämter überwiesen, jedoch nur 29 gewalttätige Väter wurden verpflichtet, am Anti-Gewalt-Training teilzunehmen (Männerberatung & Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 2005). Schriftliche Vereinbarungen, die zu verschiedenen Auflagen verpflichten, werden kaum mit den gewalttätigen Vätern, sondern eher mit beiden Eltern und manchmal sogar nur mit den Müttern getroffen. Ausgesprochen oder unausgesprochen steht dabei oft die Sanktion im Raum, dass im Falle von neuerlicher Gewalt die Kinder aus der Familie genommen werden. Dies kann dazu führen, dass Frauen, die selbst von Gewalt betroffen sind, vor den Konsequenzen neuerlicher Gewalt mehr Angst haben als die Gefährder selbst. Manchmal benützen Gefährder diese mögliche Folge sogar als Drohung, um das Stillschweigen der Frau und der Kinder im Fall von neuerlicher Gewalt zu erreichen. Die MitarbeiterInnen von Jugendämtern sind also gegenüber gewalttätigen Vätern oft erstaunlich zurückhaltend, keine Intervention oder einmalige Gespräche sind die häufigsten Reaktionen. Als Gründe für die Nicht-Inter-