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3.1 KiB

Arbeit mit Tätern häuslicher Gewalt zum Thema „Väterverantwortung“

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gewalt kaum integriert werden, da das Programm ein vergleichsweise hohes Maß an Eigeninitiative und Reflektionsfähigkeit voraussetzt. Mit dem AAT und dem Sexualstraftäterprogramm nahm der Bedarf nach einer engen Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe und dem gesamten Helfersystem zu, da beide Zielgruppen zunächst oft wenig Eigeninitiative mitbringen und ein hohes Maß an Kontrolle benötigen. Damit veränderte sich auch die Struktur in den Gruppenangeboten bei Gewalt in der Partnerschaft: Es wurden zunehmend auch Männer mit vergleichsweise schweren Delikten (z.B. Vergewaltigung) aufgenommen. Das MIM verfolgte immer das Interesse an der lokalen und bundesweiten Vernetzung und Qualitätsentwicklung der Täterarbeit (Hinz/Kindler 2003), exemplarisch seien an dieser Stelle eine Bedarfsanalyse über Täterarbeit in der Landeshauptstadt München (Kindler et al. 2005) und ein integratives Konzept der Beratungsstellen aus Berlin, Hannover, Kiel und München im Auftrag des Interventionsprojekts KIK Schleswig-Holstein (Zimmermann et al. 2001) genannt. Die heutigen Täterprogramme sind also das Ergebnis einer langjährigen Entwicklung und wohlüberlegten permanenten Veränderung als Reaktion auf die Gegebenheiten und Beobachtungen in der Praxis. Als eine der ältesten Fachstellen in der Bundesrepublik hatte das MIM einen maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung verbindlicher Qualitätsstandards und sein Konzept war Vorbild für den Aufbau einiger ähnlicher Stellen. Wenn im Folgenden also von Täterprogrammen gesprochen wird, so werden sie definiert und verstanden als solche, die gewaltzentriert und mit einer hohen Programmintegrität (definiert als kontrollierte Übereinstimmung zwischen einer ausgearbeiteten Konzeption und dem tatsächlichen Ablauf der Gruppenarbeit) arbeiten, die klare Rahmenbedingungen und Kontrollmechanismen beinhalten und die mit Kooperationsvereinbarungen im System von Opferhilfe und Strafverfolgung verortet sind. Seit der Anfangszeit werden mit dem Angebot dieser Täterprogramme gewalttätige Männer in ihrer Rolle als Partner und Ehemann angesprochen und ihre Verantwortung für die Unversehrtheit der Partnerin wird betont. Aber was passiert, wenn es sich bei ihnen gleichzeitig auch um Väter handelt? Diese Frage wurde auch in der Vergangenheit immer wieder gestellt und es wurden Antworten gesucht. So wurde das bestehende Konzept dahingehend ergänzt, dass bei der Aufarbeitung von Gewaltsituationen ein besonderer Fokus auf die Anwesenheit und Wahrnehmung der Kinder gelegt wurde. Auch im Betonen der Verantwortung als liebender Vater wurde in der Praxis immer wieder ein wichtiger Ansatzpunkt für eine Verhaltensänderung gesehen. Vor dem Hintergrund der schädigenden und traumatisierenden Auswirkungen von miterlebter Gewalt unter den Elternteilen auf die Kinder, die mittlerweile auch durch zahlreiche neuere Studien belegt sind (z.B. Kindler 2002, siehe auch Kindler in diesem Band), stellt sich allerdings die Frage, ob die bisherigen Konzepte hier ausreichend greifen können. Das gilt besonders, wenn Partnerschaftsgewalt in sehr konflikthaften Trennungssituationen als