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2.6 KiB

Begleiteter Umgang bei häuslicher Gewalt - Chance oder Verlegenheitslösung

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Schutzerfordernisse der betroffenen Frauen und die Kindeswohlinteressen aufeinander abstimmen zu können. ȡ Genauso wie im Rahmen des SGB VIII Misshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch als Kinderschutzfall bzw. im BGB als Gefährdung des Kindeswohls gesehen werden, muss sich in Fachkreisen darüber verständigt und nachfolgend entsprechend definiert werden, dass das Miterleben häuslicher Gewalt ebenfalls eine Gefährdung des Kindeswohls bedeutet. Vorhandene Handlungsempfehlungen für Jugendämter sollten verbindlich genutzt werden (BIG e.V. 2005). ȡ Der neu ins SGB VIII aufgenommene § 8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ muss bei häuslicher Gewalt angewendet werden; hier hat das Jugendamt im Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. ȡ Der begleitete Umgang ist eine eigenständige Leistung nach dem Kinderund Jugendhilfegesetz. Dazu sind bundesweit gültige Standards entwickelt worden (Staatsinstitut für Frühpädagogik 2001), die bestimmte Qualitätsmerkmale und Prozesse festschreiben. Dieses Angebot darf nicht durch die Verknappung der finanziellen Mittel ad absurdum geführt werden. D.h. in Fällen häuslicher Gewalt müssen Träger damit betraut werden, die sich anerkanntermaßen und nachprüfbar in dem Feld „häusliche Gewalt“ auskennen und entsprechende Verfahrensweisen anwenden. ȡ Bei der Auftragsvergabe über Gericht und/oder Jugendamt ist darauf zu achten, dass der Maßnahmenträger Mitarbeiter/innen beschäftigt, die zum Thema häusliche Gewalt fortgebildet sind. ȡ Bei den Maßnahmeträgern muss regelmäßiger fachlicher Austausch und Supervision gewährleistet sein. ȡ Um den Austausch und die Kooperation aller beteiligten Institutionen untereinander zu fördern, regen wir die Bildung Runder Tische an. Begleitete Umgänge in Fällen häuslicher Gewalt nötigen allen Beteiligten ein hohes Maß an Kompetenz, Vorbereitung, Engagement und Kooperationsbereitschaft ab. Arbeitskreise und „Runde Tische“ haben sich weiterentwickelt. Es gibt auch bereits deutschlandweit engagiert arbeitende interdisziplinäre Runden zum Thema häusliche Gewalt und Kinder sowie Arbeitsgruppen zum begleiteten Umgang, die sich auf gemeinsame Standards und Kooperationsformen einigen. Das lässt uns hoffen, dass dies im Sinne der betroffenen Frauen, Kinder und Männer weiter ausgebaut und etabliert wird - damit begleiteter Umgang eine Chance ist.

Literatur: BIG e.V. (2002): Handlungsleitlinien und Standards zum Begleiteten Umgang in Fällen Häuslicher Gewalt. Berlin