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Unterstützung für Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
dass es z.B. bei Umgangskontakten mit dem Vater (Übergabesituationen) zu Eskalationen kommt, ist der Rahmen für eine psychotherapeutische Behandlung nicht gegeben.
Wann ist eine psychotherapeutische Behandlung indiziert? Spätestens dann, wenn ein Kind durch Symptome wie z.B. schwieriges Verhalten oder massive Trennungsängstlichkeit seine innere Not artikuliert, werden Eltern, ErzieherInnen, LehrerInnen aufmerksam. Kinder, besonders jüngere, reagieren oft direkt auf belastende Lebenssituationen. Gelingt es, diese belastenden Störfaktoren (z.B. Miterleben häuslicher Gewalt) im Lebensumfeld des Kindes zu erkennen und positiv zu verändern (z.B. Trennung vom Misshandler, Entlastung des Kindes vom Miterleben elterlicher Konflikte), können Symptome sich wieder rückentwickeln. In dem Fall einer Trennung von einem die Mutter misshandelnden Vater bringt die Trennung vom Vater für ein Kind einen Verlust mit sich, der schmerzhaft ist. Mittel- bis langfristig gesehen ist es für die kindliche Entwicklung jedoch existentiell, frei von Bedrohung und Angst vor Gewaltausbrüchen in der Familie aufwachsen zu können. Ein Kind kann dann die Erfahrung machen, dass solche belastenden Situationen auch beendbar sind. Prognostisch gesehen hat ein Kind, das die Erfahrung von Schutz und Grenzsetzung hat machen können, trotz Sehnsucht nach dem guten Anteil des Vaters, m.E. eine bessere Entwicklungschance, auch was den späteren Umgang mit eigenem Gewaltpotential bzw. Selbstschutzmöglichkeiten betrifft. Wann nun eine Psychotherapie sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Sicher ist eine Behandlung öfter nötig als möglich. Hindernisse können z.B. mangelnde Therapieplätze sein, unregelmäßige Wahrnehmung der Behandlungstermine oder das Kind ist weiter schädigenden Gewalterlebnissen ausgesetzt. Es gibt verschiedene Behandlungsformen und Ansätze, wie Symptome verstanden und behandelt werden können (dazu mehr in der nachfolgenden Geschichte). Psychotherapie durch niedergelassene Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten ist als Krankenkassenleistung im Gesundheitssystem definiert. Hier gibt es spezielle Richtlinien, nach denen das Vorhandensein einer „seelischen Krankheit“, d.h. einer krankhaften Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen als notwendige Grundlage angegeben wird, um Behandlung als Kassenleistung anzuerkennen. Soll für ein Kind, bei dem sich trotz mittlerweile sicherem Lebensumfeld Auffälligkeiten und seelische Schwierigkeiten zeigen, eine Psychotherapie eingeleitet werden, so muss die sorgeberechtigte Mutter bei der Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist, einen Antrag stellen, für den die Therapeutin einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Behandlung und der Auswahl des Behandlungsverfahrens sowie einen Behandlungsplan und eine Prognose über die