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Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen

Pro-aktive Hilfe durch die Interventionsstelle Die Polizei hat die Aufgabe, jede Wegweisung genau zu dokumentieren und die Dokumentation innerhalb von 24 Stunden an die örtliche Interventionsstelle zu übermitteln. In jedem der neun österreichischen Bundesländer wurde als Begleitmaßnahme zum Gewaltschutzgesetz eine Interventionsstelle eingerichtet.80 Die Datenübermittlung an die Interventionsstellen wurde im Gesetz geregelt und erfolgt automatisch. Damit wurde die rechtliche Basis dafür geschaffen, alle Betroffenen nach Polizeieinsätzen zu kontaktieren und ihnen Hilfe anzubieten (pro-aktiver Ansatz). Die Reaktionen der Opfer auf diesen Ansatz sind sehr positiv, das aktive Hilfsangebot wird als unterstützend erlebt (Dearing/Haller 2000). Auch die Begleitforschung zu den Interventionsprojekten in Deutschland hat ergeben, dass der pro-aktive Ansatz von den Betroffenen positiv aufgenommen wird und ihren Bedürfnissen entspricht (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2004a: 328). Die Hauptaufgabe der Interventionsstellen liegt in der Unterstützung der Opfer. Zur Prävention von Gewalt ist es jedoch auch notwendig, weitere Maßnahmen der Gewaltprävention zu setzen und sogenannte täterbezogene Interventionen durchzuführen: Diese Art der Interventionen wurde vor allem im Bereich der Wiener Interventionsstelle entwickelt. Gemeinsam mit der Männerberatung Wien wird seit vier Jahren ein Anti-Gewalt-Programm durchgeführt, in dem die Unterstützung der Opfer integraler Bestandteil ist (Interventionsstelle und Männerberatung Wien 2005). Die Interventionsstellen unterstützen Opfer in vielen Belangen; wichtige Kernaufgaben sind die Gefährlichkeitseinschätzung, Sicherheitsplanung, Existenzsicherung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten.

Einstweilige Verfügung Die polizeiliche Wegweisung endet nach 10 Tagen. Wollen die Opfer längerfristigen Schutz, können sie innerhalb der 10 Tage beim Familiengericht81 eine einstweilige Verfügung (EV) beantragen. Wird ein Antrag gestellt, verlängert sich die polizeiliche Wegweisung auf 20 Tage. Innerhalb dieser Zeit soll das Familiengericht einen Beschluss treffen, damit keine Lücke im Schutz entsteht, was in der Praxis in nahezu allen Fällen auch funktioniert. Eine EV kann auch ohne vorangegangene polizeiliche Wegweisung beantragt werden,

80 Träger der Interventionsstellen sind gemeinnützige Vereine, die einen Auftragsvertrag mit dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen haben; die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte durch diese beiden Ministerien. 81 Zivilgericht, das für alle familienrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist (Scheidung, Sorgerechtsregelungen etc.)