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Raw Blame History

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Ein kritischer Blick auf die (familien-)rechtlichen Rahmenbedingungen

me bei einer geeigneten Person oder Einrichtung im Sinne der Inobhutnahme (§ 42 KJHG) und auch ohne Zustimmung der Personensorgeberechtigten (§ 43 KJHG) geschehen. In der Praxis der Jugendhilfe sind die klassischen Schutzstellen vielfältig zu geschlechtsspezifischen sozialpädagogischen Zufluchtstätten weiterentwickelt worden, die im Sinne der Krisenintervention für Mädchen und Jungen angemessene Hilfestellung bereitstellen. Im Gegensatz zu den Hilfen zur Erziehung können Mädchen und Jungen in Gefahrensituationen selbständig einen Antrag auf Inobhutnahme stellen. Eine Institution oder Berufsgruppe alleine kann nicht geeigneten Schutz vor Gewalt sicherstellen. So stellt die Vernetzung und Kooperation aller beteiligten Institutionen die Basis für wirkungsvollen Schutz und Klärung dieses Gewaltphänomens dar. Die Klärung des spezifischen Handlungsauftrags und Möglichkeiten seitens der verschiedenen Disziplinen und Institutionen ist die Grundlage wirkungsvoller überinstitutioneller Kooperation. Weiter scheint es notwendig, eigene Arbeitsabläufe für die Kooperationspartner transparent zu gestalten. Ziel eines solchen Vorgehens ist es, die Handlungskonzepte der Disziplinen wirksam aufeinander abzustimmen. Die ´Spezialisierung´ von Jugendhilfeangeboten im Bereich häusliche Gewalt und Gewalt gegen Kinder ist Teil eines zunehmenden Professionalisierungsprozesses innerhalb der Jugendhilfe, in dem spezielle Problemlagen von Mädchen und Jungen verstärkt in den Blick genommen werden und daraus resultierend problemspezifische Handlungsstrategien entwickelt werden können. Am Beispiel spezialisierter Fachdienste innerhalb der Jugendämter und der Kinderschutzdienste werden verschiedene Strategien der Jugendhilfe deutlich, auf die immer noch bestehende Unsicherheit und Unwissenheit im Umgang mit dem Problem häuslicher Gewalt zu reagieren. Da die Errichtung dieser Institutionen erst in den letzen Jahren erfolgte, liegen bezüglich der Wirksamkeit dieser Strategien wenige Informationen vor. Das Konzept der Spezialberatungsstellen hat bewiesen, dass eine institutionelle ´Spezialisierung´ im Problembereich von häuslicher Gewalt auch in einer modernen und dezentralen Jugendhilfepraxis einen besonderen Stellenwert besitzt. Perspektivisch kann nahe gelegt werden, Spezialwissen in alltagsnahe Angebote zu integrieren. Verschiedene Handlungsansätze müssen sich nicht zwingend ausschließen. Das Beispiel der Kinderschutzdienste zeigt, dass parteiliche und kindorientierte Hilfe in Kooperation mit einer ordnungsrechtlichen Arbeit der Jugendämter kombinierbar ist (Hartwig, Hensen 2003).

Auswirkungen auf Mädchen und Jungen Häusliche Gewalt führt zu einem erhöhten Risiko, dass es auch zu tätlicher Gewalt und Vernachlässigung von Kindern kommt. Gewalterfahrungen von Kindern haben eine langfristig risikoerhöhende Wirkung auf ihre Entwicklung (Finkelhor 1986). Sie sind in besonderer Weise gefährdet, suchtkrank zu