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157 Wallerstein, Judith S. / Lewis, Julia, M- Blakeslee, Sandra (2002): Scheidungsfolgen – Die Kinder tragen die Last. Eine Langzeitstudie über 25 Jahre. Votum, Münster Zitelmann, Maud (2001): Kindeswohl und Kindeswille im Spannungsfeld von Pädagogik und Recht. Votum.
Jörg M. Fegert Die Frage des Kindeswohls nach Trennung der Eltern in Fällen häuslicher Gewalt aus kinderpsychiatrischer Sicht
Einleitung Viele Situationen häuslicher Gewalt sind lang dauernde Belastungen für Kinder und Jugendliche mit häufig chronifizierenden, sehr starken psychischen Störungen und Beeinträchtigungen. Insofern ist die Trennung eines Elternpaares in einer Situation häuslicher Gewalt für die Kinder oft ein erster wichtiger Schritt zur Reetablierung von Verhältnissen, die besser mit dem Kindeswohl vereinbar sind. Zwar stellen Trennungen an sich auch schon eine psychische Belastung dar, doch zeigen zahlreiche Studien, dass das Aushalten von jahrelangen Streitbeziehungen oder gar Gewaltbeziehungen der Eltern, für Kinder bei Weitem schwerere psychische Folgen hat als die Trennung. Verschiedene Übersichten zu dieser Thematik finden sich in Fegert 2001, hier insbesondere Huss und Lehmkuhl. Aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht sind Grundbedingungen für ein Aufwachsen welches dem Kindeswohl entspricht, empirisch gut untersucht. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) beschreibt solche Basisbedürfnisse als quasi weltweit anerkannte Grundsätze. Zu diesen gehören: ȡ ȡ ȡ
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Liebe und Akzeptanz (Präambel, Art. 6, Art. 12, 13 und 14 der UN-KRK), eine hinreichende physische Versorgung und Ernährung von Kindern (Art. 26, 27, 32 UN-KRK), insbesondere Unversehrtheit, Schutz vor Gefahren, vor materieller, emotionaler und sexueller Ausbeutung (Art. 16, 19, 34, 35, 36, 37, 38, 39 und 40 UN-KRK, die hier von besonderer Relevanz sind, der Respekt von Bindungen und sozialen Beziehungen (Art. 8, 9, 10, 11, 20, 21, 22 UN-KRK), die Sicherstellung von Gesundheitsbedürfnissen (Art. 23, 24, 25 und 33),