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Der Blick der Forschung
Dokumentieren der Verletzungen und Beschwerden Die meisten Frauen, die Gewalt erlebt haben, verfügen über keine oder nur unzureichende Nachweise über die erlittenen Misshandlungen. Will sie rechtliche Schritte gegen den Täter einleiten, sind jedoch Belege wie (Foto-)Dokumentationen von Verletzungen und Beschwerden von großer Bedeutung. Ohne sie kommt es gerade in Fällen häuslicher Gewalt häufig zu Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen mangels objektiver Beweise. Eine Ganzkörperuntersuchung ist wünschenswert, um Misshandlungsspuren an bedeckten Körperzonen sowie alte und neue Verletzungen festzustellen. Die Patientin sollte jedoch nicht zu Untersuchungen gedrängt werden, mit denen sie nicht einverstanden ist. Vor allem im Fall von sexuellen Gewalterfahrungen ist zu berücksichtigen, dass eine Untersuchungssituation mit dem hohen Risiko einer Retraumatisierung verbunden ist (Leeners/Richter-Appelt et al. 2003). Es sollte darauf geachtet werden, dass die Anamnese der körperlichen und psychischen Symptome und der Untersuchungsbefund detailliert und leserlich dokumentiert werden. Die Angaben zu Verletzungsursachen sowie zum Tathergang (Zeit, Ort, Verursacher, ggf. Zeugen) sollten möglichst in den Worten der Patientin beschrieben werden. Wird Gewalt im Zusammenhang mit Verletzungen vermutet, so ist es zu vermerken, wenn die Erklärung nicht zum Verletzungsmuster passt. Eine Körperskizze kann zum Lokalisationsvermerk von Verletzungen nützlich sein. Besonders geeignet sind Fotos, die mit dem Einverständnis der Frau aufgenommen werden können. Alle Informationen müssen vertraulich behandelt werden. Aus Sicherheitsgründen sollte im Mutterpass keinerlei Hinweis auf erlittene Gewalt notiert werden.
Klärung der Gefährdung der Frau - Gewährleistung von Schutz und Sicherheit Für Frauen, die von Gewalt durch den Partner betroffen sind, können Schwangerschaft und Wochenbett - wie gezeigt wurde – eine Zeit besonderer Gefährdung bedeuten. Wissenschaftlich belegt ist die besondere Gefährdungssituation bei Offenlegung der Gewalterfahrung bzw. während der Trennungsphase. Professionelle Hilfe muss einerseits so früh wie möglich einsetzten und die Frau unterstützen, die Dynamik von Misshandlungsbeziehungen zu durchbrechen, andererseits muss das Gefahrenpotential und das notwendige Schutzbedürfnis der Frau in bzw. nach der Trennung beachtet werden.