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Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
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auch die Kinder waren in diesen Situationen gefährdet und von Gewalt betroffen: 10% der Mütter sprechen davon, dass die Kinder angegriffen wurden,
Mordversuche sind mit 2% seltener, Drohungen gegen die Mutter bzw. die
Kinder jedoch nicht selten (16%). Betrachtet man nun die Gruppe der Frauen,
die in der Partnerschaft bereits Gewalt erlitten hatten und die dem Muster
von Paarbeziehungen mit hoher Gewalthäufigkeit und intensität zugeordnet
wurden, zeigt sich ein deutlich gefährlicheres Muster: 41% dieser Frauen und
15% ihrer Kinder wurden im Umgangskontakt angegriffen, sie berichten doppelt so oft von Mordversuchen (11%) und zu 27% von Drohungen, ihnen oder
den Kindern etwas anzutun. Andere Arten von Problemen, die nichts mit Gewalt und Drohungen zu tun haben, treten für diese Gruppe offenbar völlig in
den Hintergrund, denn sie werden kaum angesprochen (ebenda). Hier zeigt
sich, dass Mädchen und Jungen, deren Väter sehr gewalttätig gegen die Mutter waren, auch nach einer Trennung noch anhaltend Gewalttätigkeiten und
Bedrohungen erleben und durchaus auch selbst unmittelbar gefährdet sind.
Sie stellen eine besondere Risikogruppe dar. Umgangsregelungen in diesen
Fällen müssen mit großer Sorgfalt abgeklärt und Fragen der Sicherheit von
Mutter und Kind absolute Priorität haben. Die Untersuchung folgert konsequent, dass staatliche Stellen „in besonderer Weise gefordert sind, für den
Schutz und die körperliche und seelischen Unversehrtheit aller Betroffenen
einzutreten.“ (ebenda: 292) Konflikte sehen laut der Evaluation des Gewaltschutzgesetzes (Rupp 2005) Vertreter/innen mehrerer Berufsgruppen wenn
parallel zu Schutzanordnungen wie Kontakt- und Betretungsverboten auf
Umgang des Vaters mit den Kindern erkannt wird.
ȡ Die Forderung nach konsequentem Schutz trifft in der Praxis auf kontroverse Interessen. Gerade beim Umgangsrecht handelt es sich in der Regel um
hochstrittige, lang andauernde Verfahren, in denen von beiden Seiten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln darum gekämpft wird, die eigene Position durchzusetzen. Gewalttätige Männer versuchen nicht selten, durch ihren
Anspruch auf Kontakt zu den Kindern einen späten Sieg über die Partnerin zu
erringen, die sich von ihnen getrennt hat, auch wenn sie bislang wenig Interesse an den Kindern, vor allem an ihrer täglichen Versorgung gezeigt haben
(Hautanen 2005). Kinder können unter der Trennung vom Vater leiden und
ihre Wünsche mit denen der Mütter in Konflikt geraten. Die Gefährdung von
überwiegend Frauen und Kindern nach Trennungen wegen häuslicher Gewalt im Rahmen von Umgangskontakten, die lange Zeit ausschließlich seitens
der Frauenhäuser thematisiert wurde, wird inzwischen in vielen europäischen
Ländern als ein zentrales Problem im Gewaltschutz erkannt (vgl. Hester 2004
und 2005). Zukünftig wird es darum gehen, die Dynamik häuslicher Gewalt
in Verfahren zum Umgangsrecht stärker einzubeziehen und zu sehen, dass
hier spezifische Regelungen für den „Sonderfall Gewalt in Beziehungen“
dringend erforderlich sind, es jedoch nicht darum geht, die Errungenschaften
des neuen Kindschaftsrechts in Frage zu stellen. Es gilt, einen differenzierten