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Ergebnisse neuerer deutscher Untersuchungen
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auch die Kinder waren in diesen Situationen gefährdet und von Gewalt betroffen: 10% der Mütter sprechen davon, dass die Kinder angegriffen wurden,
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Mordversuche sind mit 2% seltener, Drohungen gegen die Mutter bzw. die
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Kinder jedoch nicht selten (16%). Betrachtet man nun die Gruppe der Frauen,
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die in der Partnerschaft bereits Gewalt erlitten hatten und die dem Muster
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von Paarbeziehungen mit hoher Gewalthäufigkeit und –intensität zugeordnet
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wurden, zeigt sich ein deutlich gefährlicheres Muster: 41% dieser Frauen und
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15% ihrer Kinder wurden im Umgangskontakt angegriffen, sie berichten doppelt so oft von Mordversuchen (11%) und zu 27% von Drohungen, ihnen oder
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den Kindern etwas anzutun. Andere Arten von Problemen, die nichts mit Gewalt und Drohungen zu tun haben, treten für diese Gruppe offenbar völlig in
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den Hintergrund, denn sie werden kaum angesprochen (ebenda). Hier zeigt
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sich, dass Mädchen und Jungen, deren Väter sehr gewalttätig gegen die Mutter waren, auch nach einer Trennung noch anhaltend Gewalttätigkeiten und
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Bedrohungen erleben und durchaus auch selbst unmittelbar gefährdet sind.
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Sie stellen eine besondere Risikogruppe dar. Umgangsregelungen in diesen
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Fällen müssen mit großer Sorgfalt abgeklärt und Fragen der Sicherheit von
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Mutter und Kind absolute Priorität haben. Die Untersuchung folgert konsequent, dass staatliche Stellen „in besonderer Weise gefordert sind, für den
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Schutz und die körperliche und seelischen Unversehrtheit aller Betroffenen
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einzutreten.“ (ebenda: 292) Konflikte sehen laut der Evaluation des Gewaltschutzgesetzes (Rupp 2005) Vertreter/innen mehrerer Berufsgruppen wenn
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parallel zu Schutzanordnungen wie Kontakt- und Betretungsverboten auf
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Umgang des Vaters mit den Kindern erkannt wird.
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ȡ Die Forderung nach konsequentem Schutz trifft in der Praxis auf kontroverse Interessen. Gerade beim Umgangsrecht handelt es sich in der Regel um
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hochstrittige, lang andauernde Verfahren, in denen von beiden Seiten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln darum gekämpft wird, die eigene Position durchzusetzen. Gewalttätige Männer versuchen nicht selten, durch ihren
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Anspruch auf Kontakt zu den Kindern einen späten Sieg über die Partnerin zu
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erringen, die sich von ihnen getrennt hat, auch wenn sie bislang wenig Interesse an den Kindern, vor allem an ihrer täglichen Versorgung gezeigt haben
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(Hautanen 2005). Kinder können unter der Trennung vom Vater leiden und
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ihre Wünsche mit denen der Mütter in Konflikt geraten. Die Gefährdung von
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– überwiegend – Frauen und Kindern nach Trennungen wegen häuslicher Gewalt im Rahmen von Umgangskontakten, die lange Zeit ausschließlich seitens
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der Frauenhäuser thematisiert wurde, wird inzwischen in vielen europäischen
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Ländern als ein zentrales Problem im Gewaltschutz erkannt (vgl. Hester 2004
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und 2005). Zukünftig wird es darum gehen, die Dynamik häuslicher Gewalt
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in Verfahren zum Umgangsrecht stärker einzubeziehen und zu sehen, dass
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hier spezifische Regelungen für den „Sonderfall Gewalt in Beziehungen“
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dringend erforderlich sind, es jedoch nicht darum geht, die Errungenschaften
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des neuen Kindschaftsrechts in Frage zu stellen. Es gilt, einen differenzierten
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