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Der Blick der Forschung
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Rupp stellt diese Beobachtung in den Zusammenhang mit einer generellen
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Neigung von Familienrichter/innen, bei häuslicher Gewalt auf eine Einigung
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hinzuarbeiten, „die vermutlich im Falle von Kindern in Haushalt noch größer
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sein dürfte“ (ebenda). Sowohl befragte Betroffene, als auch befragte Familienrichter/innen und Berater/innen von Opfern wie von Tätern fordern, das
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Kindeswohl und die Besonderheiten der jeweiligen Familiensituation stärker
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im Gewaltschutzverfahren zu berücksichtigen (ebenda: 265). Ob hinter dieser übereinstimmenden Forderung eher ähnliche oder eher unterschiedliche
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Ziele und Interessen stehen, lässt die Untersuchung offen. Die Vermutung ist
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jedoch nicht zu weit hergeholt, dass der Opferschutz darunter anderes versteht, als andere Organisationen, die sich den Beschuldigten bzw. der Neutralität verpflichtet sehen.
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ȡ Eine Herausforderung, für die die Familiengerichte zukünftig eine Lösung finden müssen, besteht darin, Maßnahmen und Auflagen des Gewaltschutzes und Entscheidungen zur Sicherung des Kindeswohls besser und
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widerspruchsfreier aufeinander abzustimmen. Die Möglichkeit, Schutzanordnungen auch zur Sicherheit der Kinder auszusprechen, könnte stärker
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genutzt werden.
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Kinder im Kontext von Umgangsrecht nach Trennungen wegen häuslicher
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Gewalt
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„Jetzt kommt er jeden Samstag für ein, zwei Stunden. Mir reicht das dann auch – und den
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Kindern auch, glaub ich. Also wie man sie sieht, wenn er d da ist. Dann sitzen alle ganz angespannt auf der Couch und hören zu, was der Papa zu erzählen hat, und dann fangen sie
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wieder an zu spielen, wenn er wieder geht, das gibt mir schon zu denken. Und da weiß ich
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nicht, warum das Jugendamt – da denke ich mir manchmal, warum sagen sie das von wegen
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Besuchsrecht. Die Kinder haben sie nicht ein einziges Mal gefragt, wie es denen dabei geht,
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wenn er hier ist.“ (Begleiteter Umgang in der Wohnung der Frau trotz Näherungsverbot)
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„Da kommt dann das Schuldgefühl hoch: Du kannst dem Vater doch nicht sein Kind nehǯȃȱǻ ěȱŘŖŖŚDZȱŞŜǼ
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Die Studie zu Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in
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Deutschland (Schröttle/Müller 2004) fragte Frauen, die sich schon einmal von
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einem Partner getrennt hatten, mit dem sie gemeinsame Kinder hatten, unabhängig davon, ob sie Gewalt erlitten hatten oder nicht, nach ihren Erfahrungen mit dem Umgangsrecht. Überwiegend (75%) wurden keine Probleme
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genannt und auch die Gruppe, die Probleme schilderte7, sprach mehrheitlich
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(39%) nicht von Gewalt oder Drohungen, sondern beklagte z.B., dass der Partner Termine nicht einhält oder die Kinder nicht gut versorgt (ebenda: 290).
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Immerhin 28% der Frauen wurden jedoch beim Umgangskontakt angegriffen, 6% berichten, dass der Partner versucht habe, sie umzubringen. Aber
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N=310
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