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Der Blick der Forschung
Rupp stellt diese Beobachtung in den Zusammenhang mit einer generellen
Neigung von Familienrichter/innen, bei häuslicher Gewalt auf eine Einigung
hinzuarbeiten, „die vermutlich im Falle von Kindern in Haushalt noch größer
sein dürfte“ (ebenda). Sowohl befragte Betroffene, als auch befragte Familienrichter/innen und Berater/innen von Opfern wie von Tätern fordern, das
Kindeswohl und die Besonderheiten der jeweiligen Familiensituation stärker
im Gewaltschutzverfahren zu berücksichtigen (ebenda: 265). Ob hinter dieser übereinstimmenden Forderung eher ähnliche oder eher unterschiedliche
Ziele und Interessen stehen, lässt die Untersuchung offen. Die Vermutung ist
jedoch nicht zu weit hergeholt, dass der Opferschutz darunter anderes versteht, als andere Organisationen, die sich den Beschuldigten bzw. der Neutralität verpflichtet sehen.
ȡ Eine Herausforderung, für die die Familiengerichte zukünftig eine Lösung finden müssen, besteht darin, Maßnahmen und Auflagen des Gewaltschutzes und Entscheidungen zur Sicherung des Kindeswohls besser und
widerspruchsfreier aufeinander abzustimmen. Die Möglichkeit, Schutzanordnungen auch zur Sicherheit der Kinder auszusprechen, könnte stärker
genutzt werden.
Kinder im Kontext von Umgangsrecht nach Trennungen wegen häuslicher
Gewalt
„Jetzt kommt er jeden Samstag für ein, zwei Stunden. Mir reicht das dann auch und den
Kindern auch, glaub ich. Also wie man sie sieht, wenn er d da ist. Dann sitzen alle ganz angespannt auf der Couch und hören zu, was der Papa zu erzählen hat, und dann fangen sie
wieder an zu spielen, wenn er wieder geht, das gibt mir schon zu denken. Und da weiß ich
nicht, warum das Jugendamt da denke ich mir manchmal, warum sagen sie das von wegen
Besuchsrecht. Die Kinder haben sie nicht ein einziges Mal gefragt, wie es denen dabei geht,
wenn er hier ist.“ (Begleiteter Umgang in der Wohnung der Frau trotz Näherungsverbot)
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„Da kommt dann das Schuldgefühl hoch: Du kannst dem Vater doch nicht sein Kind neh–Ž—ǯȃȱǻ Ž•ěŽ›’Œ‘ȱŘŖŖŚDZȱŞŜǼ
Die Studie zu Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in
Deutschland (Schröttle/Müller 2004) fragte Frauen, die sich schon einmal von
einem Partner getrennt hatten, mit dem sie gemeinsame Kinder hatten, unabhängig davon, ob sie Gewalt erlitten hatten oder nicht, nach ihren Erfahrungen mit dem Umgangsrecht. Überwiegend (75%) wurden keine Probleme
genannt und auch die Gruppe, die Probleme schilderte7, sprach mehrheitlich
(39%) nicht von Gewalt oder Drohungen, sondern beklagte z.B., dass der Partner Termine nicht einhält oder die Kinder nicht gut versorgt (ebenda: 290).
Immerhin 28% der Frauen wurden jedoch beim Umgangskontakt angegriffen, 6% berichten, dass der Partner versucht habe, sie umzubringen. Aber
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