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diese Domäne den Praktikerinnen und Praxisorganisationen überlassen
wird. Neben den unter Kapitel 12.1 erwähnten Arbeitsregeln von Müller
findet sich bei Schwabe eine Strukturierung des Hilfeplanungsprozesses mit
Hinweisen auf die Gestaltung des Vorgehens (vgl. 2013:101 ff.). In unserem
Konzept sind die Interventionsplanung und ihre Einbettung in die
Prozessgestaltung wichtige Aspekte. Wir sehen sie als eigenständigen
Prozessschritt im Unterstützungsprozess an ( Kap. 12.1) und messen dem
methodisch strukturierten Vorgehen eine wichtige Bedeutung zu. Dieses
lässt sich in vier Schritte gliedern. Wie bereits erwähnt können diese auf
beiden Ebenen stattfinden: auf der Fachebene wie auch gemeinsam mit
Klient(innen).
Schritt 1: Vorüberlegungen zum Vorgehen
Oftmals erweisen sich Zielfindung, gemeinsames Aushandeln und
Zielvereinbarung als zeitaufwändig, sodass in der Folge möglichst zügig
Interventionen erarbeitet werden möchten. Dabei kann leicht vergessen
gehen, dass die ausgearbeiteten Ziele das Ergebnis eines längeren
analytischen Prozesses darstellen und auf einer Komplexitätsreduktion
basieren. Das kann dazu führen, dass wichtige Erkenntnisse aus dem
Fallverstehen ungenutzt bleiben (und es in der Fallbearbeitung sozusagen
zu einem Bruch zwischen analytischer und Handlungsphase kommt). Damit
Analyse und Diagnose einerseits und Ziele andererseits tatsächlich als
Grundlage (bzw. Rahmen) für die Interventionsplanung dienen, ist es
hilfreich, zunächst die wichtigsten Erkenntnisse aus den vorausgegangenen
Prozessschritten noch einmal zusammenzufassen und ihre Bedeutung für
die Interventionsplanung herauszuarbeiten.
• Situationserfassung: Wie lautet der Auftrag? Was wissen wir? Welches
sind relevante Fakten zur aktuellen Situation und zur Vorgeschichte?
Welche Informationen zur Klientin oder ihrem Umfeld sollen unbedingt
beachtet werden? Wo gibt es Ressourcen?
• Analyse: Welche Erkenntnisse aus der Analyse müssen berücksichtigt
werden (wie z. B. personale und soziale Ressourcen, Probleme, Anliegen
der Klienten und Beteiligten)? Worum geht es, wie lautet die
Fallthematik?
• Diagnose: Welches sind wichtige Erkenntnisse aus dem
Verstehensprozess, die beachtet werden sollen (wie z. B. jahrelange
Stigmatisierung in einem Wohnquartier)? Welche Erklärungen sind
bedeutsam (z. B. zu einem bestimmten Bewältigungsverhalten), wie lautet
die Arbeitshypothese?
• Zielsetzung: Welche Grobziele werden von wem angestrebt (wie z. B.
vereinbarte Bildungsziele für Klienten und Unterstützungsziele für die
Professionellen)? Wer war an der Vereinbarung der Grobziele beteiligt
und soll evtl. in das weitere Vorgehen einbezogen werden? Woran wird
man erkennen können, dass die Grobziele erreicht sind?
Weiter gilt es zu überlegen, ob sich die Praxisorganisation an einem
handlungsleitenden Konzept ( Kap. 12.3.2) orientiert (z. B. Empowerment,
lösungsorientierter Ansatz). Wenn ja, ist zu fragen, was dies für das
Vorgehen bedeutet.