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Verfahrensweise, Fälle in systematischer rekonstruktiver Weise zu
bearbeiten. Haupert geht aus von der Sequentialität des Lebens als Abfolge
von Öffnungs- und Schließungsprozessen, als biografietypische Reihung von
Routine- und Krisenereignissen und als Abfolge von Entscheidungs- und
Begründungssituationen. Fälle können nicht als Einzelsituation angesehen
werden, sondern weisen auf Geschichten von Menschen hin, die es zu
erheben und entschlüsseln gilt (vgl. Haupert 2007:68). Haupert geht davon
aus, dass jede explizite Fallstruktur auf eine immanente
Fallstrukturierungsgesetzlichkeit verweist, die es zu untersuchen gilt.
Dieses Vorgehen schafft einen methodisch strukturierten
»Interpretationsraum zum Verständnis fremder Welten, Milieus und
Geschichten« (ebd.70). Sie hat zum Ziel, die strukturellen Bedingungen zu
ergründen, die die (Lebens-)geschichte von Einzelnen, Gruppen,
Organisationen als Aneignung von Identität bestimmen (vgl. Haupert 1997).
Methodisch geht es zunächst darum zu bestimmen, was der Fall ist und
ob gegebenenfalls ein Handlungsproblem feststellbar ist. Im Schritt der FallRekonstruktion werden anschließend die objektiven Daten (wie z. B.
Geburtsort und -jahr, Schul- und Berufsabschluss, Familienstand etc.)
interpretiert und darauf aufbauend führen Sozialarbeiter eine
Sequenzanalyse durch, die zu ersten Hypothesen und einer Kernaussage
über die Struktur des Falles (Strukturhypothese) führt. In
gedankenexperimenteller Weise werden am bestehenden Text Lesarten
entwickelt, kritisch reflektiert, bestätigt und wenn falsifiziert verworfen.
Die weitere Analyse des Materials kann auch zu einer Modifizierung der
Kernaussage und des eingangs bestimmten Handlungsproblems führen.
Danach ist zu entscheiden, ob eine Intervention angezeigt ist oder nicht und
wie sie allenfalls aussehen könnte. Zum methodischen Vorgehen zu
letzterem finden sich aber keine klaren Hinweise.
Haupert geht davon aus, dass die Kompetenz zur Fallaufbereitung und
Analyse in der beschriebenen Art in der Ausbildung erworben werden soll.
Die »rekonstruktiv verfahrende Kunstlehre« (Haupert 2007:76) findet
ausschließlich auf der Ebene der Professionellen statt. Unklar ist, wie die
diagnostischen Erkenntnisse den Klienten übermittelt und wie mögliche
Interventionen entworfen werden.
10.3.3 Narrativ-biografische Diagnostik
Auf der Grundlage des Ansatzes der Biografieforschung (vgl. FischerRosenthal/Kohli 1987, Fischer-Rosenthal/Rosenthal 1997) haben Martina
Goblirsch und Wolfram Fischer die Methode der narrativ-biografischen
Diagnostik entwickelt. Diese geht davon aus, dass Menschen durch all das,
was sie in ihrem Leben erfahren, erkennen und erleben in sich selbst
grundlegende Orientierungsstrukturen aufbauen, die ihnen Halt und
Sicherheit geben und damit zugleich die Möglichkeit, sich auf Neues
einzulassen. Diese »generativen Strukturen des Erlebens und
Handelns« (Fischer/Goblirsch 2011:130) sind funktional mit der konkreten
Lebensgestaltung und -bewältigung verbunden, können aber Menschen
nicht davor bewahren, dass sie in Situationen oder Umstände geraten, die
sie selbst oder ihre Umwelt als problematisch einstufen. Die
Orientierungsstrukturen sind nicht direkt zu erforschen, sie werden von