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1983:285 f.). Schütze geht davon aus, dass in der Stegreiferzählung
Menschen ihre Lebensgeschichte so reproduzieren, wie sie sie erfahren
haben und wie sie für das Herausbilden ihrer Identität maßgebend und
somit auch handlungsrelevant ist (vgl. Bohnsack 2007:92). In der
Stegreiferzählung kommt ein sog. Zugzwang des Erzählens zum Tragen.
Nach Kallmeyer/Schütze (vgl. 1977:175 ff.) ist davon auszugehen, dass
Klienten ihre Lebensgeschichte so erzählen, dass es für die zuhörende
Sozialarbeiterin klar wird, wann die Erzählung oder Teilerzählung beendet,
die Gestalt geschlossen ist (Gestaltschließungszwang). Durch die
Begrenzung der Zeit wird der erzählende Klient die Erzählung verdichten,
sich auf das Wesentliche beschränken, weil er die Gestalt schließen will
(Relevanzfestlegungszwang). Im Zusammenhang mit der
Situationserfassung scheint der Detaillierungszwang ganz wesentlich zu
sein. Kommt der Klient auf für ihn relevante Ereignisse oder Erlebnisse zu
sprechen, geht er detaillierter auf sie ein, um sie verständlich zu machen
(vgl. Bohnsack 2007:93 f.). Dadurch werden Handlungs-, Entscheidungsund Verlaufsmuster sichtbar, die für das Verstehen von bestimmten
Verhaltens- und Reaktionsweisen im Laufe eines Unterstützungsprozesses
wichtig werden können.
Etliche Autoren (Hermanns 1995, Schütze 1983, Rosenthal 1997) teilen
das narrative Interview in verschiedene Phasen auf. Im Rahmen einer
Situationserfassung unterscheiden wir zwischen einem Vorgespräch zur
Vereinbarung und einem Narrativen Interview mit vier Phasen. In einem
Vorgespräch geht es darum, der Klientin den Sinn eines solchen Interviews
aufzuzeigen, sie zu gewinnen, aus ihrem Leben zu erzählen. Das narrative
Interview, dessen Zielsetzung wie auch die Modalitäten werden vorgestellt.
Klientinnen werden darüber informiert, dass das Gespräch auf Tonband
aufgezeichnet wird und ca. 1.5 bis 2 Stunden dauert. Der
Verwendungszweck wird geklärt, das Einhalten der
Datenschutzbestimmungen wird zugesichert und eine Vereinbarung
unterzeichnet. In einem zweiten Gespräch eröffnet die Sozialarbeiterin nach
einer kurzen individuell anzupassenden Einstiegsphase das Interview mit
einer erzählgenerierenden Eingangsfrage, um die Haupterzählung (Phase 2)
zu initiieren. Diese Frage kann wie folgt formuliert werden: Möchten Sie
mir ihre Lebensgeschichte erzählen, alles, was für Sie persönlich wichtig
war und ist? (vgl. Griese/Grieshop 2007:26 f.) Eine Zusatzfrage könnte
lauten: Wie haben Sie es geschafft, Ihr Leben bis zum heutigen Zeitpunkt
selbstständig und ohne fremde Hilfe zu meistern? Dies ermöglicht der
Klientin »ein Thema in deren eigener Sprache, in ihrem Symbolsystem und
innerhalb ihres Relevanzrahmens entfalten zu lassen« (Bohnsack
2007:20 f.). Verschiedene Autoren plädieren im Gegensatz zu Schütze dafür,
die Klientin nicht einfach erzählen zu lassen, sondern auch direkt
nachzufragen und zu unterbrechen, Widersprüche anzusprechen, auf
Ungereimtheiten hinzuweisen, nach Ressourcen zu fragen etc. Dies kann
individuell unterschiedlich gehandhabt werden. Wir erachten es als wichtig,
eine offene Haltung einzunehmen und im Sinne der Aussage von Meinhold
(1987) So viel wie möglich hören so wenig wie möglich verstehen
Erzähltes nicht bereits zu bewerten. Es kann sinnvoll sein, im Voraus eine
Strukturierungshilfe zu erstellen, die die wichtigsten Stationen und
Übergänge in einem menschlichen Leben enthält und auch Bezug nimmt
zum Anlass, Auftrag, Thema oder Problem. Wenn die Klientin etwas