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Klientin (namentlich in allen Formen der Beratung und den Bereichen der
Tertiärprävention, wie z. B. Einrichtungen der stationären Kinder- und
Jugendhilfe oder des Straf- und Justizvollzugs), allenfalls auch
Adressaten (insbesondere im Bereich der Primär- oder
Sekundärprävention, wie z. B. der Gemeinwesenarbeit, Schulsozialarbeit).
(Un-)Freiwilligkeit
Das Strukturmerkmal der Koproduktion wirft spannende Fragen auf. Dass
es unmöglich ist, eine Veränderung einer Person herzustellen, haben wir
bereits in Zusammenhang mit dem Strukturmerkmal der geringen
Standardisierbarkeit des professionellen Handelns festgestellt (
Kap. 3.2.3). Nun wurde noch einmal von einer anderen Seite her deutlich,
dass Veränderung ohne Beteiligung des Klienten, ohne gemeinsames
zielorientiertes Handeln von Sozialpädagogin und Klientin nicht denkbar
ist. Diese Kooperation unbedingt zu wollen und zu suchen ist ein
wesentlicher Aspekt einer professionellen Grundhaltung ( Kap. 6.2.2).
Dieses strukturelle Angewiesensein auf Kooperationswilligkeit und fähigkeit der Klienten verweist darüber hinaus auf eine spezifische Seite
professioneller Kompetenz. Insbesondere da, wo die Kontaktaufnahme
einer Klientin mit einer Institution der Sozialen Arbeit nicht freiwillig bzw.
unter Druck erfolgt wie z. B. im Straf- und Justizvollzug, aber auch in
manchen stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in der
Suchtberatung etc. und damit eine eigenständige (intrinsische) Motivation
und ein Kooperationswille nicht einfach vorausgesetzt werden können, sind
die Sozialpädagogen gefragt, zunächst das zu erarbeiten und zu
ermöglichen, worauf sie unabdingbar angewiesen sind: die
Kooperationsbereitschaft eines Klienten. Es gelte das Paradoxon zu
bewältigen, »die anfängliche Unmöglichkeit eines Bündnisses als
Voraussetzung für die Möglichkeit der Entwicklung eines Bündnisses zu
akzeptieren«, so Müller (1991:119, Hervorh. original).
»Verhandlungsfähigkeit kann nicht vorausgesetzt werden. Es kommt darauf
an Vertrauen zu gewinnen und den Willen zur Veränderung erst zu
wecken«, so Thiersch (2002:216): »Verhandlung muss immer auch
Positionen deutlich artikulieren; sie muss bereit sein zur Werbung, ja zu
Streit und Kampf und dies ist dann die manchmal bittere Konsequenz
zur Niederlage.«
Die Fähigkeit, die Kooperation des Klienten zu erarbeiten und gewinnen,
gilt bei den meisten Autorinnen als ein Aspekt von Professionskompetenz.
Einzig bei der Konzeption des Arbeitsbündnisses nach Oevermann gelten
Freiwilligkeit und Motivation des Klienten als unabdingbare Voraussetzung
für eine Kooperation, und die Tatsache, dass diese in vielen Praxisfeldern
der Sozialen Arbeit nicht vorhanden sind, wird als
Professionalisierungshindernis bezeichnet (vgl. u. a. Oevermann
1996:162 ff., 2009:121 ff.). Anderseits sind in jüngerer Zeit auch
Veröffentlichungen erschienen, in denen thematisiert wird, auf welche
Weise Kooperation in Zwangskontexten erfolgreich sein kann (vgl. Kähler
2005; Conen/Cecchin 2013; Gehrmann/Müller 2007; Klug/Zobrist 2013).
Das aktive Bestreben der Sozialpädagogin, in eine Kooperation mit einer
Klientin zu kommen, kennt allerdings keine Garantie der Begriff
Niederlage im Zitat von Thiersch bringt dies deutlich zum Ausdruck. So