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14.4
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Reflexion des Prozessschrittes
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Ein Nachdenken über die Evaluation lohnt sich in Bezug auf
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unterschiedliche Aspekte: Die Rahmenbedingungen sollen kritisch
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reflektiert werden und das methodische Vorgehen bei der fallbezogenen
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Evaluation soll in Hinblick auf die in Kapitel 7.4 formulierten
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Reflexionskriterien kritisch beurteilt werden. Schließlich können auch bei
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diesem Prozessschritt fallbezogene Reflexionsfragen formuliert werden.
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14.4.1 Methodenreflexion
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Fallbezogene Evaluation findet in Form von Selbstevaluation statt, d. h., die
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zuständigen Professionellen der Sozialen Arbeit werten ihr eigenes Handeln
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aus, wählen Evaluationskriterien aus und beziehen bei dieser Beurteilung in
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angemessener Weise die Beteiligten ein. Dies erfordert spezifische
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Kompetenzen, aber auch Rahmenbedingungen auf der Ebene der
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Organisation. Eine ›lernende Organisation‹ mit einer Kultur der
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Fehlerfreundlichkeit, welche Evaluationsgefäße institutionalisiert und
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Standards für die Evaluation (z. B. hinsichtlich zeitlicher Intervalle und
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Dokumentation) definiert hat, stellt gute Voraussetzungen für eine
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einzelfallbezogene Evaluation zur Verfügung. Gleichzeitig soll eine
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Auswertung stets entsprechend den Erfordernissen eines Falles organisiert
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werden können. Dies impliziert auch die Entscheidung darüber, wann es
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sich um einen ›Fall für die Supervision‹ handelt, d. h., wann die
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Thematisierung der emotionalen Verstrickung der Professionellen in einen
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Fall ansteht, wann eine prozessorientierte Fallevaluation auf der Fachebene
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organisiert und wann in Kooperation mit einem Klientensystem eine
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gemeinsame Zwischenbilanz gezogen werden soll. Offenheit, Ehrlichkeit, ein
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Klima der Angstfreiheit und die Bereitschaft zur kritischen
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Auseinandersetzung mit der eigenen Person und dem eigenen Handeln
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stellen bei jeder dieser Möglichkeiten von Auswertung entscheidende
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Voraussetzungen für das Gelingen dar.
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Das Vorgehen bei einer einzelfallbezogenen Prozessevaluation soll im
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Folgenden in Bezug auf die Reflexionskriterien für Methoden in der Sozialen
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Arbeit in summarischer Weise überprüft werden. Das Kriterium der
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Kooperation mit den Klienten(systemen) macht deutlich, wie wichtig die
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gemeinsame Auswertung mit der Klientin und/oder dem Klientensystem
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und das Einholen der Beurteilung durch die Klientin sind. Dies gilt auch für
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die Kooperation auf der Fachebene: Die Einschätzung von anderen
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Professionellen ist zu erfragen und zu dokumentieren. In Hinblick auf die
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Zielsetzung Sozialer Arbeit erscheint das Evaluationskriterium ›Beurteilung
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der Zielsetzung‹ besonders wichtig, da hier (noch einmal) überprüft wird,
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ob die vereinbarten individuelle Ziele mit der allgemeinen Zielsetzung
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Sozialer Arbeit kompatibel sind (und die Autonomie der Lebenspraxis und
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die soziale Integration angestrebt werden). Unter professionsethischen
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Gesichtspunkten ist einerseits die Ressourcenorientierung bei der
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Evaluation wichtig – es soll nicht nur erfasst werden, was schwierig und
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