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informieren. Generell besteht während der ganzen Interventionsdurchführung neben der Koordination eine Informationsnotwendigkeit, wobei auf eine angemessene Dosierung zu achten ist. Aufgabe in diesem Prozessschritt ist neben der Umsetzung der Interventionsplanung das Durchführen von Zwischenevaluationen, das Formulieren von weiteren Feinzielen und evtl. die Modifikation der Unterstützungsleistung. In der Regel ist die Fall führende Sozialpädagogin Ansprech- oder Koordinationsperson, im Fall eines eingerichteten Case Management ist es die Case Managerin. Simmen et al. schlagen vor, für die Koordination im Helfersystem eine geeignete Person als Systemvernetzerin zu bestimmen (vgl. 2009:32). Koordinationsperson, Case Managerin oder Systemvernetzerin sein bedeutet, die Gesamtverantwortung für den Unterstützungsprozess zu tragen und alle Leistungen aufeinander abzustimmen und gleichzeitig ein offenes Ohr zu haben für begründete Anliegen, die im Laufe der Intervention entstehen und für eine gute Entwicklung relevant erscheinen. Eine zentrale Aufgabe in der Intervention ist u. E. die Vernetzung. Man kann von einer mehrdimensionalen Vernetzungsaufgabe sprechen, die verschiedene Ebenen betrifft. Es geht um Vernetzung • der beteiligten Personen zur Abstimmung der Aufgaben, Vorgehensweisen • der beteiligten Personen und Organisationen untereinander • aller Informationen, Veränderungen, neuer Situationen, z. B. über ein gemeinsames Dokument auf dem Internet • der gemeinsamen Tätigkeiten mit Einzeltätigkeiten, die parallel dazu verlaufen. Ziel einer guten Vernetzung, die bereits bei der Auftragsklärung beginnen und in allen Prozessschritten stattfinden kann, ist das angemessene Einbinden aller Beteiligten in einen Fall, der Austausch von nötigen Informationen, die Klärung von Verantwortlichkeiten sowie das Gewinnen von Synergien. Mit der Systemvernetzung verringert sich die Gefahr, dass Wichtiges vergessen wird oder die Interventionen im Sand verlaufen. Die wichtigste Zielsetzung bei diesem Prozessschritt bildet die effektive, zielgerichtete Unterstützung in vernetzter Weise und unter optimaler Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel, damit die anvisierten Ziele möglichst umfassend erreicht werden können. Die implizite Zielsetzung heißt immer, sich selbst als Unterstützerin überflüssig zu machen oder in Fällen, wo dies nicht möglich ist, dies weitestgehend zu tun.
13.2
Durchführung im engeren Sinne
Während der Interventionsdurchführung sind die Interventionsmodi und typen ( Kap. 12.1) immer wieder auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen. Bei jeder Veränderung der Intervention ist zu überlegen, ob Eingriffshandeln immer noch angezeigt, die Angebotspalette wirklich nochmals erweitert werden soll oder ob Eingriffshandeln und Angebot in gemeinsames Handeln zu überführen sind. Bei einer Verschärfung der Situation kann auch das Gegenteil der Fall sein, dass mit Eingriffshandeln