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bedeutsamen Zielen zu unterstützen.
11.3
Zielfindung und Zielsetzung in Kooperation
Als übergeordnete Orientierungslinie für die Zielfindung mit Klienten und
Klientengruppen erachten wir die grundlegende Ausrichtung der Sozialen
Arbeit als wegweisend ( Kap. 2.4). Auf welcher Ausdifferenzierungsebene
Ziele auch formuliert werden, stets sollen sie die (Wieder-)Herstellung
einer autonomen Lebenspraxis unterstützen, zur Bewältigung eines
gelingenden Alltags beitragen sowie Inklusionsvermittlung und wo
angezeigt Exklusionsverwaltung befördern. Diese Leitlinie bildet zwar
eine Grundlage, handlungsleitend aber sind erst die gemeinsam mit
Klientinnen herausgearbeiteten Zielsetzungen.
Professionelle erkunden, was für Klientinnen aufgrund von
Situationserfassung, Analyse und Diagnose subjektiv wichtig und
bedeutsam ist und erarbeiten mit ihnen Ziele, die benennen, was sie besser
bewältigen und erreichen möchten (wie z. B. Konflikte in der Familie oder
Umgang mit dem eigenen Suchtverhalten). Diese Ziele werden auch
Bildungsziele genannt, denn sie visieren einen Zuwachs an Kompetenzen in
einem bestimmten Bereich an.
Zielfindung mit wenig motivierten Klientinnen
Soziale Arbeit hat häufig mit Klienten im Zwangskontext zu tun, die
professionelle Hilfe nicht von sich aus gesucht haben und keine konkreten
Vorstellungen vom Unterstützungsprozess haben, sich nicht festlegen
wollen oder können, wenig motiviert sind. In der Praxis wird oftmals mit
etwas Druck nachgeholfen, weil Professionelle im Sinne der Klienten zu
handeln glauben, da sie ja deren Nutzen im Auge haben. Kognitivbehavioralen Ansätzen gemäß sollen Klienten durch Information, Appelle,
Verhandeln oder durch strategisches Einsetzen professioneller Autorität
beeinflusst oder überredet werden, damit sie (wieder) Kontrolle über ihre
Lebenssituation erlangen (vgl. Conen/Cecchin 2013:55). Nachlassende
Motivation oder Ausblenden der Abmachungen sind oft Zeichen dafür, dass
dieses Überreden keine nachhaltige Wirkung gezeigt hat und nach dem
falschen Motto »Wo mein Wille ist, ist dein Weg« (Lüttringhaus/Streich
2007:137) gehandelt wurde. Der eigene Wille stellt auch im Zwangskontext
das entscheidende Kriterium für eine Veränderung dar, und wenn er nicht
vorhanden ist, lässt er sich auch nicht erzwingen. Es ist aber möglich, dass
Professionelle in solchen Situationen für sich selbst Unterstützungsziele
formulieren. Diese sollen eine Orientierungslinie für das eigene Handeln
bilden, indem benannt wird, welche Erfahrungsfelder geschaffen werden
sollen, durch die Klienten schließlich motiviert werden können, für sich
selbst (wieder) Perspektiven zu entwickeln.
Der nicht vorhandene Wille kann einleuchtende Gründe haben. Er kann
als Reaktion auf die Veränderungsbestrebungen der Professionellen
betrachtet werden, möglichst autonom einen eigenen Weg zu beschreiten.
Es kann auch sein, dass Klienten nicht vorschnell (liebgewonnene)
Gewohnheiten aufgeben wollen, Loyalitätsgründe geltend machen oder auf