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neben dem Aktenstudium eher ein narratives Interview oder eine längere Beobachtungssequenz zur Gewinnung von relevanten Daten und Informationen eignet. Diese Strukturierung ermöglicht, die in Frage kommenden Methoden in Bezug auf Zielerreichung, Kooperation, Ethik, Praxisfeld und Aufwand aufgabenbezogen einzuordnen und mit Bezug auf den jeweiligen Prozessschritt kritisch zu reflektieren, situativ zu bewerten und eine angemessene Wahl zu treffen.
6.1.3
Möglichkeiten und Grenzen der Methodisierbarkeit
In Kapitel 3.2 wurde dargelegt, dass Methoden in der Sozialen Arbeit helfen, die konstitutive Unsicherheit von Unterstützungsprozessen zu reduzieren; sie vermögen diese aber nicht aufzulösen. Vielmehr stellt methodisches Handeln die Möglichkeit dar, die Unsicherheit erträglicher zu machen (vgl. Galuske 2013:67). Da es die Methode der Sozialen Arbeit nicht gibt, sehen sich Professionelle vor die Aufgabe gestellt, Methoden je nach Person, Problem, Thema und Arbeitsfeld auszuwählen und situativ zu adaptieren. Dies bedingt, dass Professionelle über eine gewisse Methodenpalette verfügen und fallweise sorgfältig abwägen, welche Methode angemessen erscheint. Dabei soll die gewählte Methode als Grundmuster angesehen werden, das bei unterschiedlichen Aufgaben adäquat auszugestalten ist und in den vielfach überlasteten und diffusen Alltagssituationen zu einer gewissen Stabilisierung beiträgt. Methoden bieten insgesamt die Möglichkeit, die Komplexität der Aufgabenstellung zu reduzieren und »damit die Bearbeitung von Ängsten und Gefühlen der Überforderung angesichts von Allzuständigkeit (zu) erfüllen« (ebd.:58). Methodisches Handeln, das ja immer im Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle erfolgt ( Kap. 3.2.2), muss sich u. a. mit Problemen und unbeabsichtigten Nebenwirkungen professioneller Interventionen auseinander setzen. Dies führt auf der Seite der Professionellen zu einer Selbstkontrolle des eigenen Handelns und auf der Seite der Klientinnen zu einer gewissen Sicherheit, dass an ihnen nicht beliebige Methoden ausprobiert werden – oder – wie es Winkler ausdrückt: methodisches strukturiertes Handeln vermag für den Klienten Rationalität zu schaffen und damit Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit (vgl. 1995:128). Gleichzeitig besteht die Gefahr, insbesondere beim Eingriffshandeln, dass Klientinnen vom Subjekt zum Objekt degradiert werden, weil bei der stellvertretenden Entscheidung ein großer Teil der Verantwortung bei den Professionellen liegt. Die in Kapitel 4 dargelegten ethischen Forderungen sind zwar handlungsleitend, aber nicht hinreichend abgesichert. Die einzige Möglichkeit zur Wahrung der Autonomie der Klientinnen besteht in der Ausgestaltung einer verlässlichen Arbeitsbeziehung, in der sich beide Kooperationspartner auf die Lösung einer Aufgabe verpflichten. Die in Kapitel 3.2 dargelegten Grundstrukturen professionellen Handelns (wie z. B. das Technologiedefizit oder die Koproduktion) zeigen weitere Grenzen der Methodisierbarkeit auf. Professionelle können Unterstützungsangebote machen, Wege aufzeigen, angemessen Fragen stellen etc., aber es gibt keine Garantie, dass ihre Interventionen erfolgreich sind, denn Klienten können sich gemäß den Erwartungen der Professionellen oder auch ganz anders verhalten. Das heißt nun nicht, auf Methoden zu verzichten, weil sich