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- arbeit: 386 pages
- praxis: 297 pages
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Die Rückmeldung an die Studierenden erfolgt schriftlich mit bestanden / nicht bestanden
und mit der erreichten Punktzahl. Die Studierenden erhalten zusätzlich einen kurzen schriftlichen Kommentar zu jedem Beurteilungskriterium.
Nicht bestandene Facharbeiten können einmal mit einer Auflage überarbeitet werden, welche von der beurteilenden Fachperson formuliert wird.
4.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Beurteilung
Damit die Facharbeit zur Beurteilung zugelassen wird, müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
• Die Arbeit ist termingerecht eingereicht
Anmerkung: Wird der Termin nicht eingehalten, gilt die Anforderung an den Promotionswirksamen Kompetenznachweis «Exemplarische Prozessgestaltung» als nicht erfüllt und ist
gleichbedeutend mit der Nichtpromotion. Es kommt zum Abbruch der Ausbildung.
Der vorgegebene Umfang ist eingehalten / wird nicht mehr als 10% überschritten
Anmerkung: Wird der vorgegebene Umfang inkl. Toleranzbereich von 10% nicht eingehalten
(heisst: eine EPG über 42900 Zeichen), wird die EPG nicht zur Beurteilung zugelassen und
die EPG gilt als nicht bestanden Die EPG kann am Abgabetermin der Auflage als Zweitversuch (Auflage) überarbeitet eingereicht werden.
• Korrekter Upload auf Moodle und Hardcopy ist eingereicht
✓ Korrekte Beschriftung (für Studiengang HF SP / KP: EPG_Klasse_Nachname_Vorname /
für Studiengang HF Flex: EPG_HF Flex_Nachname_Vorname)
✓ Word-Datei der EPG auf Moodle hochgeladen
✓ PDF-Datei der EPG auf Moodle hochgeladen
✓ A-Post (nicht eingeschrieben) an beurteilende Fachperson
Formular "Deklaration bezüglich Urheberschaft / Daten-/Persönlichkeitsschutz /
Umfang" den Vorgaben gemäss korrekt ausgefüllt
✓ Alle verlangten Angaben sind vollständig und korrekt ausgefüllt
Anmerkung: Werden diese Voraussetzungen zur Zulassung (korrekter Upload, Hardcopy,
Formular) zur Beurteilung nicht erfüllt, wird eine Frist von 3 Tagen zur Nachreichung erteilt.
Wird das Geforderte von den Studierenden innerhalb dieser Frist nachgereicht, ist die Facharbeit zur Beurteilung zugelassen. Im Unterlassungsfall wird die EPG nicht zur Beurteilung
zugelassen und der Promotionswirksame Kompetenznachweis Exemplarische Prozessgestaltung als nicht bestanden bewertet.
4.3 Beurteilungskriterien
Inhaltliche Kriterien (max. 66 Punkte, bestanden bei 44 Punkten)
➢ Nachvollziehbare, differenzierte und prägnante Darstellung der Einleitung (max. 6
Punkte)
• Aufgabenstellung des PKNW EPG ist dargestellt und eine vollständige Übersicht über
die einzelnen Kapitel der Facharbeit ist gegeben (1)
• Ziel der vorliegenden kooperativen Prozessgestaltung ist dargestellt (1)
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