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Hochuli Freund
31.7.17 S. 242
Teil 3 Fallarbeit mit KPG
Die Fallarbeit spielte sich v. a. auf der Ebene der Kooperation von mir als Sozialarbeiterin mit dem Klienten ab, bis auf den Umstand, dass ich mir Verweisungswissen (vgl. Müller 2012:53) auf der Fachebene abholte. Eine Reflexion
im intraprofessionellen Team fand nur insofern statt, dass ich meiner Praxisanleiterin über das Abschlussgespräch berichtete. Ein zeitliches Fenster für eine
Reflexion im Gesamtteam ist beim Sozialdienst B. nicht vorgesehen.
Die Herausforderung bei diesem Prozessschritt stellte sich bei der Dosierung
des Unterstützungsgrades dar (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:298f.). Einerseits sollte ich Herrn K. eine Hilfe zur Selbsthilfe bieten und ihn zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung ermächtigen. Andererseits musste ich ihm auf
Grund seiner bisherigen Biografie und den zeitlichen Rahmenbedingungen relativ viel vorgeben und erklären, was nach einer Ablösung von der Sozialhilfe auf
ihn zukommt. Eine gemeinsame Zielvereinbarung, welche nicht nur Unterstützungsziele enthält, hätte vermutlich die Autonomie von Herrn K. zusätzlich gefördert und den Inhalt der Interventionsdurchführung wäre vermehrt auch
durch ihn gestaltet worden.
Gewisse Informationsblätter übergab ich Herrn K. ohne ausführliche Erklärung und überliess ihm die Entscheidung und Verantwortung, ob er darüber
mehr Auskunft möchte. Dadurch konnte ich dem Worst-Case ein bisschen entgegenwirken, indem ich ihn darauf hinleitete, sich bei Unklarheiten die benötigten Informationen selber zu beschaffen.
3
Erkenntnisse aus der Fallbearbeitung
Während dem gesamten Arbeitsprozess mit Herrn K. habe ich mich in meiner
Rolle als Sozialarbeiterin in Ausbildung in vielerlei Hinsicht sehr sicher gefühlt.
Zum einen konnte ich die Nähe-Distanz-Balance gut regulieren und ich fand einen angemessenen, vertrauensvollen Zugang zu Herrn K. Dies merke ich daran,
dass sich Herr K. mir gegenüber geöffnet hat, und gleichzeitig mich dieser Fall
ausserhalb des beruflichen Settings nicht negativ gedanklich beschäftigt hat.
Meine bewahrte Distanz hat sicherlich auch mit dem institutionellen Kontext
zu tun, bei welchem der Realitätsausschnitt eng beschränkt und der Kontakt
mit der Klientel nicht so häufig und nicht so intensiv ist wie z. B. in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Sicher habe ich mich auch deshalb gefühlt, weil ein
solcher Fallabschluss gemeinsam mit Herrn K. sonst nie so ausführlich gemacht
wird und deshalb eine Zusatzleistung darstellte.
Ein solch bewusster Abschluss wäre auch ganz allgemein wichtig, um gemeinsam mit der Klientel den Prozess abzuschliessen, sodass danach etwas
Neues beginnen kann. Wenn die Professionellen der Sozialen Arbeit besonders
auch am Ende eines Unterstützungsprozesses Zeit investieren, wird der schwierige Übergang von der Abhängigkeit in die Unabhängigkeit besser gelingen und
womöglich nachhaltiger sein. Erwartet wird die längerfristige Ablösung von
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