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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 120
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Teil 1 Konzeptionelle Grundlagen
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dargelegten Grundhaltung verwoben und kann nicht losgelöst davon betrachtet werden. Eine Gemeinsamkeit der beiden Konzepte besteht in der zentralen
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Bedeutung der Hypothesenbildung: Hypothesen fungieren als Arbeitsinstrument und sind ein wichtiges technisches Hilfsmittel für die Professionellen. Bei
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der Hypothesenbildung geht es darum, auf Basis von Beobachtungen und Daten zu nachvollziehbaren Schlüssen zu kommen, eigene Vorannahmen zu explizieren und fachlich zu untermauern. Deutlich wird hier auch eine wichtige
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Voraussetzung beider Konzepte, dass es eine gute Datengrundlage braucht, die
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durch den Einsatz von Frage- und Gesprächstechniken sowie vielfältiger Instrumente unterstützt werden kann. Gemeinsam ist den beiden Konzepten ausserdem ihr Verzicht auf einen Wahrheitsanspruch: Hypothesen können verworfen, weiterentwickelt oder bestätigt werden. Diese Bescheidenheit im
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Umgang mit eigenen Hypothesen unterstreicht die Bedeutung der Kooperation
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mit Klientinnen, die in beiden Konzepten betont, gar als Selbstverständlichkeit
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erachtet wird. Es soll grundsätzlich darum gehen, in den Dialog zu treten,
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Klienten neue Perspektiven zu eröffnen und neben Fremdverstehen insbesondere ein Selbstverstehen anzuregen und zu unterstützen (vgl. Rätz-Heinisch/Köttig 2016:251). Schliesslich geht es darum, die eigene Kraft der Klienten zur Lösung nutzen (vgl. Schwing/Fryszer 2013:11f.)
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Die in der systemischen Arbeit dargelegte Ordnungs- und Anregungsfunktion als Kriterium der Nützlichkeit von Hypothesen lässt sich auf das Konzept
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KPG übertragen: Die unterschiedlichen Hypothesen in den beiden Prozessschritten Analyse und Diagnose haben immer eine Ordnungsfunktion inne, es
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geht darum, Komplexität zu reduzieren und damit eine Struktur in die Daten
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zu bringen. In der Analyse werden in einer systematischen Auswertung konstatierende Hypothesen formuliert und zu einer Fallthematik verdichtet, in der
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deutlich wird, um was es in einem Fall genau geht. In der Diagnose werden mit
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Hilfe von sinnvoll ausgewählten Wissensbeständen vielfältige Erklärungen generiert und in einer handlungsleitenden Arbeitshypothese zusammengefasst,
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welche als Basis für hilfreiche Interventionen dient.
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Neben dieser ausgeprägten Ordnungsfunktion von Hypothesen im Konzept
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KPG wird die Anregungsfunktion durchaus auch bedient, jedoch nicht in so
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starker Ausprägung wie bei der systemischen Arbeit, was u. a. Inhalt des nächsten Kapitels sein wird.
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4.2
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Unterschiede der beiden Konzepte
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Im Konzept KPG werden in der analytisch-diagnostischen Phase zwei Prozessschritte unterschieden: Zunächst wird mit Hilfe geeigneter Methoden und Instrumente herausgearbeitet, worum genau es in einem Fall geht (Analyse), danach wird im Prozess des Fallverstehens nach Erklärungen dafür gesucht und es
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werden Ansatzpunkte für Interventionen eruiert (Diagnose). Auch hinsichtlich
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Hypothesen wird in der Logik der beiden Prozessschritte argumentiert und zwischen konstatierenden Hypothesen in der Analyse einerseits und erklärenden
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Hypothesen sowie der handlungsleitenden Arbeitshypothese in der Diagnose
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