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Planerinnen
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• fassen nach ihm solche Ziele ins Auge, die sie erreichen können und die
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zugleich so bedeutsam sind, dass sie Energien mobilisieren,
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• haben bei der Planung stets die zur Verfügung stehenden Mittel im Blick
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(Zeit, Kompetenzen, Geld),
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• knüpfen an bereits vorhandene Planungen anderer Prozessteilnehmer an
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und ermöglichen so Planung mit Konsens in Bezug auf Ziele und Mittel,
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• visieren ein Fernziel an, bauen in den Planungsprozess Feinziele und
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Etappen ein, die auch erlauben, das halb erreichte Ziel als Erfolg zu feiern,
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und sie planen die Möglichkeit zu scheitern bereits aktiv mit ein und
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wissen im Voraus, was sie dann tun werden,
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• verfügen über ein doppeltes Steuerungsverständnis, indem sie die
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Differenz zwischen Ist- und Soll-Zustand immer wieder von beiden Seiten
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her überprüfen (was getan werden muss für eine Annäherung an den
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Sollzustand ebenso wie die Angemessenheit des angestrebten SollZustandes) (vgl. ebd.:8 f.).
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Bei der Kompetenz zu planen bleibt vorerst offen, wie sie mit der
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Kompetenz zur Kooperation verbunden wird ( Kap. 12.3). Grundsätzlich
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müssen Professionelle in der Lage sein, Unterstützungsprozesse zu planen
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im Wissen um die Eigendynamik von Bildungsprozessen und um die
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Ergebnisoffenheit der Interventionen. Dabei ist es wenig sinnvoll, einen
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Interventionsplan zu entwickeln, der über einen längeren Zeitraum hinweg
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bis in Details durchstrukturiert ist. Vielmehr wird ein Interventionskonzept
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entwickelt, das kontinuierlich konkretisiert wird im Sinne einer rollenden
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Planung (vgl. u. a. Lüttringhaus/Streich 2007:140 f.). Dabei wird lediglich
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die erste Interventionsphase geplant, weitere Phasen werden zunächst nur
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skizziert und erst nach der Zwischenevaluation der ersten Phase
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fortlaufend weiter spezifiziert.
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Organisations- und fallbezogene Handlungslogik
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In vielen Organisationen basiert Interventionsplanung auf standardisierten
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Prozessabläufen und Phasenmodellen, welche die Arbeit mit Klienten
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vereinfachen und vereinheitlichen sollen.
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Zwei Beispiele: In einer Sozialberatung ist der Prozessablauf
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folgendermaßen definiert. Im Intake werden in einem oder zwei
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Beratungsgesprächen Problematik, Hilfebedarf und -anspruch geklärt.
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Anschließend gibt es drei mögliche Interventionsvarianten: Der Klient
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wird intern an eine der spezifischen Beratungsstellen weiterverwiesen,
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oder der Fall wird abgeschlossen, weil kein Anspruch besteht, oder er
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wird an ein anderes Hilfesystem überwiesen. – In einer stationären
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Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe besteht ein sog. Stufenplan,
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welcher den Aufenthalt von Klienten strukturiert. Es werden
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verschiedene Aufenthaltsphasen unterschieden, die idealtypisch eine
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bestimmte Zeit umfassen und für die Rechte, Pflichten und vor allem
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spezifische Verhaltensanforderungen für einen sog. Stufenübertritt
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definiert sind.
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