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Begriff ist praxisfeldübergreifend verwendbar. Es handelt sich bei der Planung von Interventionen um einen kontinuierlichen und hypothesengestützten Prozess (vgl. Freigang 2009:15 f.). Aufgabe und Vorgehen Im Prozessschritt Interventionsplanung soll die Frage beantwortet werden, was zukünftig zu tun ist in einem Fall. Auf der Basis analytischer und diagnostischer Erkenntnisse und im Hinblick auf ein definiertes Ziel sollen Möglichkeiten des Vorgehens entworfen und reflektiert werden; dies stellt eine Bewegung der Öffnung in der Fallbearbeitung dar. Voraussetzung für eine professionelle Planung ist, dass die Situation einer Klientin oder einer Klientengruppe erfasst, analysiert und gedeutet ist, und dass die angestrebte Veränderungsrichtung bestimmt ist. Manchmal kann beim Entwerfen von Interventionsmöglichkeiten die berufliche Erfahrung genutzt werden (Was war in einem ähnlichen Fall hilfreich?), in Zukunft kann dies vielleicht auch eine Recherche zu empiriebasierten Erkenntnissen über geeignete Interventionen sein ( Kap. 12.5). Professionelles Handeln zeichnet sich des Weiteren dadurch aus, dass Interventionsideen nicht sofort umgesetzt werden; vielmehr werden die verschiedenen Möglichkeiten des Vorgehens zunächst reflektiert, manche Ideen danach verworfen und andere Interventionsmöglichkeiten modifiziert. Eine Aufgabe bei der Interventionsplanung besteht also im Abschätzen der Wirkung und Nebenfolgen von Interventionen. Erst auf der Basis reflektierter Interventionsszenarien werden gemeinsam mit einer Klientin, einer Gruppe oder mit Akteuren eines Gemeinwesens Interventionen ausgewählt (= Bewegung der Schließung) und auf eine Weise geplant, dass alle Beteiligten wissen, was zu tun ist und wer wofür zuständig ist. Dabei ist dem Prinzip der Ressourcenorientierung besondere Beachtung zu schenken, indem alle individuellen und sozialen Ressourcen genutzt werden, um Lebensbedingungen zu verbessern, Bildungsprozesse zu unterstützen, den individuellen Handlungsspielraum zu vergrößern und Einschränkungen der Lebenspraxis zu überwinden. Ziel des Prozessschrittes ist es, Interventionen mit allen Beteiligten zu entwerfen, gemeinsam Entscheidungen zu fällen und konkret zu planen. (Genauere Ausführungen zum konkreten Vorgehen bei der Interventionsplanung finden sich unter Kap. 12.5) Interventionsmodi und -typen Interventionen erfolgen in der Sozialen Arbeit wenn immer möglich in Kooperation mit Klientinnen. Allerdings ist dies insbesondere zu Beginn einer Arbeitsbeziehung, die nicht oder nur teilweise auf Freiwilligkeit basiert, z. B. in einem Zwangskontext nicht immer möglich. Müller (vgl. 2017:150 ff.) unterscheidet drei Interventionsmodi: Ein Eingriff ist mit der Ausübung von Macht verbunden, er erfolgt unmittelbar und direkt; Eingriffshandeln ist immer legitimationsbedürftig, es ist nur dann angezeigt, wenn eine Gefahr für den Klienten oder für andere Personen besteht, die anders nicht abzuwenden ist (insbesondere bei selbst- oder fremdgefährdendem Handeln, z. B. bei Kindswohlgefährdung). Bei einem