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können sich aber auch erst im Laufe eines Unterstützungsprozesses
erschließen (vgl. Schwing/Fryszer 2013:112 ff.). Möglicherweise kann bei
einem solchen Klärungsprozess auch die Unterscheidung von Müller
zwischen konstitutiven, also wesentlichen, verbindlichen und nichtkonstitutiven Aufträgen (bzw. bei ihm: Mandate) hilfreich sein (vgl. Müller
2017:135).
Während des gesamten Unterstützungsprozesses kann es immer wieder
eine Aufgabe sein, die klientenbezogenen Aufträge zu überprüfen, neu
auszuhandeln und sie gegebenenfalls zu modifizieren.
Das soll am dritten Beispiel erläutert werden: Sozialarbeiter und Klient
einigen sich zunächst darauf, das Thema Einsamkeit zusammen
anzuschauen. In einer nächsten Prozessphase suchen Frau und Mann
gemeinsam die Beratung auf, der Auftrag ist nun die Paarbeziehung
klären und neu ausrichten zu helfen. In einer späteren Phase arbeiten der
Klient und der Sozialarbeiter an der Suchtproblematik.
Insgesamt kann Auftragsklärung als kontinuierliche Aufgabe im
professionellen Handeln bezeichnet werden, die äußerst anspruchsvoll und
wichtig ist.
8.2
Aufgaben und Vorgehen
Die Situationserfassung ist der erste Schritt in einem
Unterstützungsprozess, der durch einen klientenbezogenen Auftrag
veranlasst worden ist. Die Aufgabe der Sozialarbeiterin besteht nun darin,
die wichtigsten Informationen zu diesem Fall und seinem Kontext
zusammen zu tragen und zu erfassen, um sich ein erstes Bild der
Fallsituation zu machen. Der Schritt Situationserfassung versteht sich
zugleich als eine kontinuierliche Aufgabe, denn im Verlaufe eines
Unterstützungsprozesses geht es immer wieder neu darum, die veränderte
Gesamtsituation in einem Fall wahrzunehmen.
Aufgaben
Bei einer Situationserfassung gilt es, relevante Informationen zu suchen und
zu erfragen, sie aufzunehmen und zu notieren. Dazu können verschiedene
Erfassungsmethoden wie Erkundungsgespräch, Beobachtung,
Aktenstudium die später in diesem Kapitel vorgestellt werden genutzt
werden. Es hängt vom jeweiligen Organisationsauftrag ab, welches die
wichtigsten Informationen sind, die es zu Beginn eines Prozesses zu
erfassen gilt. Dieser Auftrag bestimmt den Realitätsausschnitt hinsichtlich
des Raums und der Zeit , den es zu erfassen gilt, und damit den Umfang
und die Tiefe der Situationserfassung.
Bei der Arbeit in einem Jugendtreff ist der Realitätsausschnitt in
zeitlicher Hinsicht wahrscheinlich stark gegenwartsbezogen, und in
räumlicher Hinsicht ist er zunächst einmal tendenziell beschränkt auf den
Jugendtreff selbst (die Biografie der Treffbesucher ist zunächst