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Hochuli Freund
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31.7.17 S. 242
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Teil 3 Fallarbeit mit KPG
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Die Fallarbeit spielte sich v. a. auf der Ebene der Kooperation von mir als Sozialarbeiterin mit dem Klienten ab, bis auf den Umstand, dass ich mir Verweisungswissen (vgl. Müller 2012:53) auf der Fachebene abholte. Eine Reflexion
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im intraprofessionellen Team fand nur insofern statt, dass ich meiner Praxisanleiterin über das Abschlussgespräch berichtete. Ein zeitliches Fenster für eine
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Reflexion im Gesamtteam ist beim Sozialdienst B. nicht vorgesehen.
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Die Herausforderung bei diesem Prozessschritt stellte sich bei der Dosierung
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des Unterstützungsgrades dar (vgl. Hochuli Freund/Stotz 2015:298f.). Einerseits sollte ich Herrn K. eine Hilfe zur Selbsthilfe bieten und ihn zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung ermächtigen. Andererseits musste ich ihm auf
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Grund seiner bisherigen Biografie und den zeitlichen Rahmenbedingungen relativ viel vorgeben und erklären, was nach einer Ablösung von der Sozialhilfe auf
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ihn zukommt. Eine gemeinsame Zielvereinbarung, welche nicht nur Unterstützungsziele enthält, hätte vermutlich die Autonomie von Herrn K. zusätzlich gefördert und den Inhalt der Interventionsdurchführung wäre vermehrt auch
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durch ihn gestaltet worden.
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Gewisse Informationsblätter übergab ich Herrn K. ohne ausführliche Erklärung und überliess ihm die Entscheidung und Verantwortung, ob er darüber
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mehr Auskunft möchte. Dadurch konnte ich dem Worst-Case ein bisschen entgegenwirken, indem ich ihn darauf hinleitete, sich bei Unklarheiten die benötigten Informationen selber zu beschaffen.
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Erkenntnisse aus der Fallbearbeitung
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Während dem gesamten Arbeitsprozess mit Herrn K. habe ich mich in meiner
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Rolle als Sozialarbeiterin in Ausbildung in vielerlei Hinsicht sehr sicher gefühlt.
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Zum einen konnte ich die Nähe-Distanz-Balance gut regulieren und ich fand einen angemessenen, vertrauensvollen Zugang zu Herrn K. Dies merke ich daran,
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dass sich Herr K. mir gegenüber geöffnet hat, und gleichzeitig mich dieser ›Fall‹
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ausserhalb des beruflichen Settings nicht negativ gedanklich beschäftigt hat.
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Meine bewahrte Distanz hat sicherlich auch mit dem institutionellen Kontext
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zu tun, bei welchem der Realitätsausschnitt eng beschränkt und der Kontakt
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mit der Klientel nicht so häufig und nicht so intensiv ist wie z. B. in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Sicher habe ich mich auch deshalb gefühlt, weil ein
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solcher Fallabschluss gemeinsam mit Herrn K. sonst nie so ausführlich gemacht
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wird und deshalb eine Zusatzleistung darstellte.
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Ein solch bewusster Abschluss wäre auch ganz allgemein wichtig, um gemeinsam mit der Klientel den Prozess abzuschliessen, sodass danach etwas
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Neues beginnen kann. Wenn die Professionellen der Sozialen Arbeit besonders
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auch am Ende eines Unterstützungsprozesses Zeit investieren, wird der schwierige Übergang von der Abhängigkeit in die Unabhängigkeit besser gelingen und
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womöglich nachhaltiger sein. Erwartet wird die längerfristige Ablösung von
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