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angekreuzt werden können (vgl. Bayerisches Landesjugendamt 2001:13
18).
Die dritte Skala bezieht sich auf die Erziehungs- und
Entwicklungsbedingungen und unterscheidet fünf Bereiche
(Familiensituation, Grundversorgung, Erziehung, Entwicklungsförderung,
Integration); in der Kurzfassung umfasst sie eine Seite und enthält 71 Items
(wobei jedes entweder als Risiko oder als Ressource beurteilt und
entsprechend angekreuzt werden kann). In der Langfassung werden Risikound Schutzfaktoren für vier Alterskategorien sehr detailliert exemplifiziert
(vgl. ebd.:1973).
Legt man die Kurzfassung zugrunde, umfasst das Instrument sechs Seiten
(kopierbar z. B. ebd.:1318, Hillmeier 2004:206211).
Das quantitative Analyseinstrument ist konzipiert für eine spezifische
Zielgruppe und ist einsetzbar bei der Bedarfsabklärung in der ambulanten
Kinder- und Jugendhilfe. Die Arbeitshilfe enthält keine methodischen
Hinweise, wie der Sozialarbeiter zum Ausfüllen der Checklisten gelangt und
wie er die Auswertung vornehmen soll (vgl. Hillmeier 2004:205). Implizit
ist ersichtlich, dass der Sozialarbeiter seine Fremdeinschätzung codiert. Die
Arbeitshilfe erscheint insbesondere in der Langform wenig geeignet für
den Dialog mit Kindern, Jugendlichen und/oder ihren Eltern (auch wenn
sich in der Publikation des Bayerischen Landesjugendamtes der Hinweis
findet, die Merkmale könnten auch »zusammen mit dem jungen Menschen
selbst, seinen Sorgeberechtigten und möglicherweise Dritten bearbeitet
werden« (2001:7). Die Auswertung solle nicht einfach quantitativ, sondern
qualitativ erfolgen, merken Hillmeier et al. an (vgl. 2004:57).
Das Instrument ist einerseits umfassend, es bezieht sich auf alle
Lebensbereiche, berücksichtigt sowohl individuelle, altersspezifisch
ausdifferenzierte Verhaltensweisen als auch Entwicklungsbedingungen.
Andererseits erscheint die binäre Codierung Ressource: ja/nein allzu
einfach und unspezifisch; vor allem aber wird übergangen bzw. völlig
offengelassen, wie der Sozialarbeiter über Beobachtungen und Gespräche
also mit Methoden und Kompetenzen zur Erfassung einer Situation (
Kap. 8) zu diesen Einschätzungen gelangen kann. Auch die Auswertung ist
u. E. angesichts der Vielzahl an generierten Daten insbesondere bei der
Langfassung anspruchsvoll und müsste methodisiert werden.
Neben diesen drei exemplarisch dargestellten standardisierten,
quantitativen Analysemethoden gibt es eine Vielzahl ähnlicher
quantifizierender Klassifikationssysteme. Sie sind auf eine spezifische
Problemstellung und Zielgruppe ausgerichtet. Viele davon beziehen sich auf
die Erfassung psychischer Störungen, sind von der Medizin entwickelt
worden und werden in den (sozial-)psychiatrischen Praxisfeldern
interprofessionell eingesetzt, so u. a. auch von der klinischen Sozialarbeit.
Wahrscheinlich am weitesten verbreitet ist die in viele Sprachen übersetzte
kinderpsychiatrische Child Behaviour Checklist (CBCL, vgl. Steinhausen et al
1998). Für die Zukunft wird einerseits an einem generellen, übergreifenden
Klassifikationssystem mit großer Reichweite gearbeitet, das in allen
Praxisfeldern der Sozialen Arbeit einsetzbar ist so, wie es PIE dem
Anspruch nach sein will und das eine einheitliche und vergleichbare
Erfassung sozialer Probleme erlauben soll. Andererseits werden spezifische
Assessment- und Screeninginstrumente für bestimmte Aufgabenstellungen
und spezifische Praxisfelder oder sogar Praxisorganisationen entwickelt