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Promotionswirksamer Kompetenznachweis
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Exemplarische Prozessgestaltung (EPG)
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Ausführungsbestimmungen
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Regel-HF 25 / HF Flex Studienjahr 25/26 Abgabetermin 29.06.2026
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1 Beschreibung und nachzuweisende Kompetenzen
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Der Promotionswirksame Kompetenznachweis Exemplarische Prozessgestaltung (EPG) ist
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eine schriftliche Facharbeit, die von den Studierenden in Einzelarbeit geleistet wird.
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Die Studierenden weisen in der Facharbeit Exemplarische Prozessgestaltung (EPG) die Kompetenz nach, vorgegebene Elemente einer «kooperativen Prozessgestaltung» in der eigenen
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Praxisorganisation mit einem begleiteten / betreuten Menschen oder einer Gruppe exemplarisch anzuwenden, einen kooperativen sozialpädagogischen / kindheitspädagogischen Begleitprozess zu initiieren und diesen schriftlich zu dokumentieren.
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Die Studierenden weisen damit im Detail die Kompetenzen nach:
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passende Konzepte, Methoden, Techniken für die kooperative Prozessgestaltung zu
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kennen und diese auf die einzelnen Prozessschritte zu adaptieren.
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Möglichkeiten zu erkennen, alle Prozessschritte kooperativ zu gestalten und dabei die
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Kompetenzen der begleiteten / betreuten Menschen nutzbringend einzubringen.
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inter- und intraprofessionelle Kooperation sowie Zirkularität als zentrale Elemente der
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Prozessgestaltung zu verstehen.
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eine Situationserfassung auftragsbezogen, methodengeleitet und unter Einbezug der
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Perspektive der Betroffenen und Beteiligten zu erstellen.
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auf der Grundlage der Situationserfassung methodengeleitet und in Kooperation mit
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Betroffenen und Beteiligten eine gezielte Datenerhebung vorzunehmen und eine präzisierte Fallthematik zu bestimmen.
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eine soziale Diagnose zu erstellen und daraus eine handlungsleitende Arbeitshypothese abzuleiten.
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Ziele fachgeleitet und in Kooperation mit begleiteten / betreuten Menschen zu entwickeln und zu formulieren.
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auf Grundlage der analytischen Phase und der Zielentwicklung eine Interventionsplanung zu erstellen und dabei die Perspektive der Betroffenen und Beteiligten einzubeziehen.
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in der Interventionsplanung handlungsleitende Konzepte als Handlungsorientierung
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zu nutzen.
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den Begleitprozess fachlich auszuwerten und Konsequenzen abzuleiten (fachliche
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Reflexion).
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den Begleitprozess systematisch und nachvollziehbar unter Einhaltung formaler Vorgaben in Form einer Facharbeit zu dokumentieren.
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