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sollen. In der interprofessionellen Kooperation ist nicht nur die gemeinsame
Planung, sondern auch die Koordination von Interventionen
sicherzustellen; ein bewährtes Instrument hierfür ist das sog.
Hilfeplangespräch (bzw. die Hilfekonferenz). In Bezug auf die Wahl der
Interventionstypen ist jeweils sorgfältig abzuwägen, welche Ressourcen
bereitgestellt werden können und welche nicht zur Verfügung stehen. Dabei
ist immer zu überlegen, wie die Situation verändert bzw. was an der
Situation verbessert werden könnte.
Bei der Bezugnahme auf ein handlungsleitendes Konzept oder der
Anwendung einer spezifischen Interventionsmethode ist zu überprüfen, ob
diese Wahl fallbezogen angemessen und sinnvoll ist und ob sie tatsächlich
von Relevanz ist (d. h., ob die Bezugnahme allenfalls nur pro forma
geschieht z. B. weil gemäß Leitbild einer Praxisorganisation mit einem
bestimmten handlungsleitenden Konzept gearbeitet wird , aber bei der
konkreten Interventionsplanung überhaupt nicht zum Tragen kommt). In
diesem Zusammenhang können Gefäße wie Supervision, Intervision,
Coaching etc. genutzt werden, um die institutionellen Bedingungen und
Sinnstrukturen kritisch zu hinterfragen, ob sie der Logik der
Fallbearbeitung entsprechen oder ihr entgegenstehen. Die in vielen
Praxisorganisationen installierten Standortbestimmungen,
Erziehungsplanungssitzungen etc. sind daraufhin zu untersuchen, ob sie die
Anforderungen an ein Hilfeplangespräch oder eine Hilfekonferenz (wie z. B.
gemeinsames Planen und Konkretisieren von Grobzielen) erfüllen. Bei EBP
stellt sich nicht nur die Frage nach der Fähigkeit der Professionellen zur
entsprechenden Literaturrecherche, darüber hinaus ist kritisch zu
überprüfen, ob es zu einer bestimmten Thematik derzeit bereits empirische
Daten zu wirksamen Interventionen gibt.
Sorgfältige Interventionsplanung bedeutet einen gewissen Aufwand, der
sich u. E. jedoch unbedingt lohnt: Die kurze Rückschau ermöglicht,
diagnostische Erkenntnisse angemessen zu berücksichtigen und die
Ausrichtung auf Grobziele zu gewährleisten. Die breite Suche nach
Interventionsmöglichkeiten, das Abschätzen von möglichen Wirkungen und
Nebenfolgen vor der Wahl der Intervention sowie das fallbezogene
Abwägen von geeignetem Interventionsmodus und -typ können den
Unterstützungsprozess optimal leiten. Damit können unangemessene
Interventionen und ein unnötiger Zusatzaufwand vermieden werden, weil
der Individualität eines Falles Rechnung getragen wird.
12.6.2 Evaluationsfragen
Wenn als Ergebnis dieses Prozessschrittes ein Interventionsplan
formuliert und dokumentiert ist, lohnt es sich, rückblickend das Vorgehen
bei der Interventionsplanung noch einmal kritisch zu überprüfen. Dabei
können die nachfolgenden Fragen hilfreich sein:
• Wurden die Erkenntnisse aus Situationserfassung, Analyse und Diagnose
einerseits und die Grobziele andererseits als Rahmen für die
Interventionsplanung genutzt? Sind diagnostische Erkenntnisse in der
Interventionsplanung ersichtlich? Ist ein Zusammenhang zu den
vereinbarten Grobzielen ersichtlich?