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Hinweis: Die aufgeführten verbindlich vorgegebenen Kapitel inkl. Kapitelüberschriften dürfen, wenn sinnvoll, in Unterkapitel unterteilt werden (siehe Richtlinien für schriftliche Facharbeiten, Kap. 8.2). 3.2 Formale Vorgaben Die Facharbeit umfasst mindestens 24000 bis maximal 39000 Zeichen (ohne Leerzeichen). Titelblatt, Inhalts- und Quellenverzeichnis sowie weitere Verzeichnisse und der Anhang werden nicht mitgerechnet (vgl. Richtlinien für schriftliche Facharbeiten). Im Moodle-Raum «Promotionswirksame Kompetenznachweise» steht eine Anleitung zum Vorgehen der Zeichenüberprüfung zur Verfügung. Diese muss genau eingehalten werden. Die Seitenzahlen sind nummeriert. Die Facharbeit entspricht den allgemeinen formalen Vorgaben von Agogis, die in folgenden Dokumenten beschrieben sind: Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB (Kapitel Berufliche Schweigepflicht), Promotionsordnung Regel-HF bzw. Anschluss-HF bzw. HF Flex und insbesondere in den Richtlinien für schriftliche Facharbeiten, sowie dem Leitfaden Umgang mit auf Künstlicher Intelligenz basierenden Tools.

4 Beurteilung 4.1 Beurteilungsmodalitäten Die Facharbeit wird von einer beurteilenden Fachperson, die in keiner Befangenheit zu den Studierenden steht, kriteriengeleitet mit Punkten bewertet. Es gilt das Merkblatt zum Umgang mit Befangenheiten. Die Facharbeit gilt als bestanden, wenn: • die Voraussetzungen für die Zulassung zur Beurteilung erfüllt sind. • sowohl bei den inhaltlichen als auch bei den formalen Kriterien jeweils mindestens 2/3 der maximalen Punktzahl erreicht werden. • der Umgang mit der beruflichen Schweigepflicht (Daten- / Persönlichkeitsschutz) in der Einleitung korrekt deklariert und in der ganzen Arbeit konsequent umgesetzt worden ist (siehe dazu die Vorgaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB, Kapitel «Berufliche Schweigepflicht» sowie in den Richtlinien für schriftliche Facharbeiten, insbesondere Kap. 2). Ist das nicht der Fall, erfolgt eine Auflage. • der Umgang mit allen benutzten Quellen und Hilfsmitteln transparent ist, so dass klar ersichtlich ist, was übernommene Gedanken und was Eigenleistung ist (vgl. auch Formular «Deklaration bezüglich Urheberschaft / Daten-/Persönlichkeitsschutz / Umfang»). Ist das nicht der Fall, erfolgt eine Auflage. Bei Plagiaten kann die Schule disziplinarische Massnahmen ergreifen. Ein Selbstplagiat, sprich das wiederholte Einreichen identischer oder in wesentlichen Teilen gleicher eigener Facharbeiten oder Textpassagen ohne korrekte Kennzeichnung und ohne explizite Genehmigung ist untersagt. Ein Selbstplagiat stellt eine Form der Täuschung dar und kann disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.

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