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Promotionswirksamer Kompetenznachweis
Exemplarische Prozessgestaltung (EPG)
Ausführungsbestimmungen
Regel-HF 25 / HF Flex Studienjahr 25/26 Abgabetermin 29.06.2026
1 Beschreibung und nachzuweisende Kompetenzen
Der Promotionswirksame Kompetenznachweis Exemplarische Prozessgestaltung (EPG) ist
eine schriftliche Facharbeit, die von den Studierenden in Einzelarbeit geleistet wird.
Die Studierenden weisen in der Facharbeit Exemplarische Prozessgestaltung (EPG) die Kompetenz nach, vorgegebene Elemente einer «kooperativen Prozessgestaltung» in der eigenen
Praxisorganisation mit einem begleiteten / betreuten Menschen oder einer Gruppe exemplarisch anzuwenden, einen kooperativen sozialpädagogischen / kindheitspädagogischen Begleitprozess zu initiieren und diesen schriftlich zu dokumentieren.
Die Studierenden weisen damit im Detail die Kompetenzen nach:
passende Konzepte, Methoden, Techniken für die kooperative Prozessgestaltung zu
kennen und diese auf die einzelnen Prozessschritte zu adaptieren.
Möglichkeiten zu erkennen, alle Prozessschritte kooperativ zu gestalten und dabei die
Kompetenzen der begleiteten / betreuten Menschen nutzbringend einzubringen.
inter- und intraprofessionelle Kooperation sowie Zirkularität als zentrale Elemente der
Prozessgestaltung zu verstehen.
eine Situationserfassung auftragsbezogen, methodengeleitet und unter Einbezug der
Perspektive der Betroffenen und Beteiligten zu erstellen.
auf der Grundlage der Situationserfassung methodengeleitet und in Kooperation mit
Betroffenen und Beteiligten eine gezielte Datenerhebung vorzunehmen und eine präzisierte Fallthematik zu bestimmen.
eine soziale Diagnose zu erstellen und daraus eine handlungsleitende Arbeitshypothese abzuleiten.
Ziele fachgeleitet und in Kooperation mit begleiteten / betreuten Menschen zu entwickeln und zu formulieren.
auf Grundlage der analytischen Phase und der Zielentwicklung eine Interventionsplanung zu erstellen und dabei die Perspektive der Betroffenen und Beteiligten einzubeziehen.
in der Interventionsplanung handlungsleitende Konzepte als Handlungsorientierung
zu nutzen.
den Begleitprozess fachlich auszuwerten und Konsequenzen abzuleiten (fachliche
Reflexion).
den Begleitprozess systematisch und nachvollziehbar unter Einhaltung formaler Vorgaben in Form einer Facharbeit zu dokumentieren.
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