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Sozialarbeiter einige Anforderungen, die nun kurz erläutert werden sollen.
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Berichte können Entscheidungsgrundlagen für Ressourcenerschließung
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bilden (wie z. B. Gesuch um Sozialhilfe, Bericht an eine Versicherung) oder
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Rechtsanwendung durch Behörden (wie z. B. Anträge an Sozialbehörden,
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Abklärungsberichte zuhanden von Gerichten). Berichte können auch in der
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Funktion von Berichterstattung die Form von Rechenschaftsablagen und
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Standortbestimmungen einnehmen (wie z. B. Berichte an
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Vormundschaftsbehörden, Entwicklungsberichte im Kontext stationärer
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Sozialpädagogik oder bei der Begleitung von Familien, vgl. Geiser
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2009a:127). Sie sollen gut strukturiert, formal übersichtlich gegliedert und
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inhaltlich sachlogisch aufgebaut sein. Eine mögliche Gliederung könnte sein:
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• Personalien Klientin (evtl. Familienverhältnisse)
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• Anlass, Auftrag
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• Vorgeschichte
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• strukturierte Beschreibung des Unterstützungsprozesses, incl.
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Zwischenergebnissen (Fallthematik, Arbeitshypothese, Grobziele,
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Interventionsplanung und -umsetzung)
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• fachliche Beurteilung der Veränderungen
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• Schlussfolgerung (Gesuch/Antrag/Empfehlung).
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Immer ist zu berücksichtigen, dass der institutionelle Auftrag die in einer
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Organisation verfassten Berichte beeinflusst. Bei den Formulierungen ist
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aus diesem Grund wie auch zur Vermeidung von Etikettierungen (siehe
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oben) die Sichtweise aller Beteiligten einzubeziehen, entsprechend zu
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deklarieren und insgesamt auf große Sorgfalt zu achten.
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13.6
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Reflexion des Prozessschrittes
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Die verschiedenen methodischen Überlegungen zur
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Interventionsdurchführung im engeren Sinne betreffend
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Informationsnotwendigkeit, Vernetzung und Dokumentation wie auch zur
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Person als eigenes Arbeitsinstrument sollen einer kritischen Reflexion
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unterzogen werden. In Bezug auf die in Kapitel 7.4 definierten
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Reflexionskriterien für Methoden soll sie auch diesmal in summarischer
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Weise erfolgen.
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13.6.1 Methodenreflexion
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Die methodischen Überlegungen zur Interventionsdurchführung
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fokussieren eine Vernetzung auf verschiedenen Ebenen, um Aufgaben,
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Vorgehensweisen und Tätigkeiten zu koordinieren, alle Beteiligten zu
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informieren und sie angemessen in einen Unterstützungsprozess
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einzubetten. Dadurch wird die Kooperation auf Klientenebene gestärkt,
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indem auch Aktivitäten und Anstrengungen gegenseitig wahrgenommen,
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ausgetauscht und evaluiert werden. Das wichtigste methodische Hilfsmittel
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›Person der Sozialpädagogin‹ kann die Kooperation wesentlich
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unterstützen, wenn sie sich als eigenes ›Arbeitsinstrument‹ ganz bewusst
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und gezielt in eine Arbeitsbeziehung einbringen und die verschiedenen
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